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   EuGH, 31.03.1982 - 43/82 R   

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https://dejure.org/1982,2100
EuGH, 31.03.1982 - 43/82 R (https://dejure.org/1982,2100)
EuGH, Entscheidung vom 31.03.1982 - 43/82 R (https://dejure.org/1982,2100)
EuGH, Entscheidung vom 31. März 1982 - 43/82 R (https://dejure.org/1982,2100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    VBVB und VBBB / Kommission

    Kartell auf dem Gebiet des Handels mit niederländischsprachigen Büchern

  • EU-Kommission

    VBVB und VBBB / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Kartell auf dem Gebiet des Handels mit niederländischen Büchern; Aussetzung der durchzuführenden Handlung durch den Gerichtshof; Festpreise auf dem Gebiet der nationalen Büchermärkte; Wechselwirkung zwischen nationalen Regelungen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 185; ; EWG-Vertrag Art. 186; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 1241
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 31.03.1982 - 63/82
    Auszug aus EuGH, 31.03.1982 - 43/82
    gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Kartell auf dem Gebiet des Handels mit niederländischsprachigen Büchern" Verbundene Rechtssachen 43 und 63/82 R In den verbundenen Rechtssachen 43 und 63/82 R, VERENIGING TER BEVORDERING VAN HET VLAAMSCHE BOEKWEZEN (VBVB), Antwerpen, vertreten durch die Rechtsanwälte A. D e Caluwé und J. Billiet, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Arendt, Centre Louvigny, rue Philippe-II, Luxemburg, und.

    Am selben Tage hat sie einen Antrag eingereicht, mit dem sie die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 25. November 1981 und, hilfsweise, die Aussetzung des Vollzugs von Artikel 4 dieser Entscheidung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über die gegen die genannte Entscheidung erhobene Anfechtungsklage begehrt (Rechtssache 63/82 R).

    Durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Februar 1982 sind die Rechtssachen 43/82 R und 63/82 R für die Zwecke des Verfahrens und der einstweiligen Anordnung verbunden worden.

  • EuGH, 30.10.1978 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1982 - 43/82
    Für den Fall, daß der Gerichtshof sich gleichwohl für die Aussetzung des Vollzugs entscheide, sei auf die Bedingungen hinzuweisen, unter denen diese in den Rechtssachen 71/74 R und RR (Frubo/ Kommission, Slg. 1974, 1031) sowie in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78 R (van Landewyck und andere/Kommission, Slg. 1978, 2111) erfolgt sei.
  • EuGH, 15.10.1974 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1982 - 43/82
    Für den Fall, daß der Gerichtshof sich gleichwohl für die Aussetzung des Vollzugs entscheide, sei auf die Bedingungen hinzuweisen, unter denen diese in den Rechtssachen 71/74 R und RR (Frubo/ Kommission, Slg. 1974, 1031) sowie in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78 R (van Landewyck und andere/Kommission, Slg. 1978, 2111) erfolgt sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1969 - 50/69

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1982 - 43/82
    Die Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung, durch die die Anwendung der Ausnahmevorschrift des Artikels 85 Absatz 3 abgelehnt werde, um die es im vorliegenden Fall gehe, dürfe nämlich nicht mit der Gewährung einer beantragten Ermächtigung verwechselt werden, um die es in der Rechtssache 50/69 (Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1969, 449) gegangen sei.
  • EuGH, 12.06.2014 - C-21/14

    Kommission / Rusal Armenal

    Denn wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, kann der Richter, sofern er es für angemessen hält, Zwischenlösungen annehmen, indem er insbesondere die Aussetzung mit Bedingungen versieht (in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs Nederlandse Vereniging voor de Fruit- en Groentenimporthandel und Nederlandse Bond van Grossiers in Zuidvruchten en ander Geimporteerd Fruit/Kommission, 71/74 R und RR, EU:C:1974:103, Rn. 5 bis 8, VBVB und VBBB/Kommission, 43/82 R und 63/82 R, EU:C:1982:119, Rn. 9 bis 12, sowie des Vizepräsidenten des Gerichtshofs EMA/InterMune UK u. a., C-390/13 P[R], EU:C:2013:795, Rn. 55).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-390/13

    EMA / InterMune UK u.a. - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen

    5 bis 8, vom 31. März 1982, VBVB und VBBB/Kommission, 43/82 R und 63/82 R, Slg. 1982, 1241, Randnrn.
  • EuG, 19.02.1993 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der

    27 Aus alldem ergebe sich die Gefahr einer nicht rückgängig zu machenden Zerstörung der Vertriebssysteme der Antragstellerinnen und damit die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens, die es rechtfertige, die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidungen anzuordnen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. März 1982 in der Rechtssache 43/82 R, VBVB/Kommission, Slg. 1982, 1241, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichts, Langnese und Schöller/Kommission, a. a. O.).
  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der

    Aus alldem ergebe sich die Gefahr einer nicht wiedergutzumachenden Zerstörung des gesamten Vertriebssystems der Antragstellerin und folglich die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens, die die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung rechtfertige (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. März 1982 in der Rechtssache 43/82 R, VBVB/Kommission, Slg. 1982, 1241, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693).
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