Rechtsprechung
   EuGH, 02.12.1982 - 198/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2096
EuGH, 02.12.1982 - 198/81 (https://dejure.org/1982,2096)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.1982 - 198/81 (https://dejure.org/1982,2096)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1982 - 198/81 (https://dejure.org/1982,2096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Micheli u.a. / Kommission

    1 . BEAMTE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG - VERBOT - VERSTOSS - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Micheli u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Ausgleichszulage; Anwendbarkeit des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Recht des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaften; Begriff der Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts; Anspruch auf Gewährung der Vergünstigung ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG - VERBOT - VERSTOSS - VORAUSSETZUNGEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 4145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.03.1975 - 23/74

    Küster / Parlament

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 198/81
    Abgesehen davon, daß die Kläger keine höheren Aufgaben wahrnähmen, als einem Verwaltungsassistenten anvertraut werden könnten, sei es angebracht, in Erinnerung zu rufen, daß nach einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes "der Betroffene nicht allein deshalb, weil er die mit dem Dienstposten verbundenen Tätigkeiten bereits ausübt, einen Anspruch auf die Betrauung mit der vorübergehenden Verwaltung geltend machen [kann], denn die Entscheidung über die Betrauung eines Beamten mit der vorübergehenden Verwaltung hängt von der Einschätzung des Dienstinteresses ab" (Rechtssache 23/74, Kuster, Slg. 1975, 353).

    is Wie der Gerichtshof im Urteil vom 12. März 1975 (Rechtssache 23/74, Küster, Slg. 1975, 353) ausgeführt hat, erfordert die Anwendung von Artikel 7 Absatz 2, bei der die Vergünstigung der vorübergehenden Verwendung gewährt wird, eine ausdrückliche Verfügung der Anstellungsbehörde, die im vorliegenden Fall nicht, gegeben ist.

  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 198/81
    Zwar sei dieser Begriff durch den Gerichtshof anerkannt (Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner, Slg. 1980, 1677), jedoch - wie Generalanwalt Mayras betont habe - "scheint [es], als könne man sich auf diese Verpflichtung gemäß der Regel: ,Besondere Bestimmungen gehen allgemeinen Bestimmungen vor' aufgrund ihres sehr allgemeinen Charakters nur dann mit Erfolg berufen, wenn eine genauere Vorschrift fehlt" (Schlußanträge zum vorerwähnten Urteil Kuhner).
  • EuGH, 13.12.1979 - 14/79

    Loebisch / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 198/81
    Aus dem Statut und aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich die Notwendigkeit einer Entsprechung von Laufbahnen und Grundamtsbezeichnungen (Artikel 5 Absatz 4 des Statuts und Urteile in den Rechtssachen 46/69, Reinarz, Slg. 1970, 275, und 14/79, Loebisch, Slg. 1979, 3679) sowie ein Anspruch des Beamten einer bestimmten Besoldungsgruppe, eine Grundamtsbezeichnung zu haben und eine Tätigkeit auszuüben, die beide dieser Besoldungsgruppe entsprächen.
  • EuGH, 16.12.1970 - 5/70

    Prelle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 198/81
    Die Kommission beruft sich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 5/70 (Prelle, Slg. 1970, 1075), nach dem "es über den Zweck dieser Vorschrift [Artikel 7 Absatz 2 des Statuts] hinausgehen [würde], wollte man die gleiche Zulage einem Beamten gewähren, der zwar vertretungsweise einen Dienstposten einer höheren Laufbahn als seiner eigenen wahrnimmt, dabei jedoch keine Tätigkeit ausübt, die.
  • EuGH, 13.05.1970 - 46/69

    Reinarz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 198/81
    Aus dem Statut und aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich die Notwendigkeit einer Entsprechung von Laufbahnen und Grundamtsbezeichnungen (Artikel 5 Absatz 4 des Statuts und Urteile in den Rechtssachen 46/69, Reinarz, Slg. 1970, 275, und 14/79, Loebisch, Slg. 1979, 3679) sowie ein Anspruch des Beamten einer bestimmten Besoldungsgruppe, eine Grundamtsbezeichnung zu haben und eine Tätigkeit auszuüben, die beide dieser Besoldungsgruppe entsprächen.
  • EuGH, 13.10.1977 - 106/76

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.12.1982 - 198/81
    Stellungen" (Rechtssache 106/76, Gelders-Deboeck, Slg. 1977, 1623).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-389/98

    Gevaert / Kommission

    Eine gegen diesen Grundsatz verstoßende Diskriminierung liegt dann vor, wenn gleiche oder vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt werden und diese Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 1982 in den verbundenen Rechtssachen 198/81 bis 202/81, Micheli u. a./Kommission, Slg. 1982, 4145, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-16/07

    Chetcuti / Kommission - Rechtsmittel - Begriff "Auswahlverfahren innerhalb des

    16 - Urteil vom 2. Dezember 1982, Micheli u. a./Kommission (198/81 bis 202/81, Slg. 1982, 4145, Randnr. 5).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-459/98

    Martínez del Peral Cagigal / Kommission

    Eine gegen diesen Grundsatz verstoßende Diskriminierung liegt dann vor, wenn gleiche oder vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt werden und diese Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 1982 in den verbundenen Rechtssachen 198/81 bis 202/81, Micheli u. a./Kommission, Slg. 1982, 4145, Randnrn.
  • EuG, 25.09.1991 - T-163/89

    Elfriede Sebastiani gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Vorübergehende

    33 Das Gericht weist darauf hin, daß jedes Gemeinschaftsorgan seinen Stellenplan selbständig aufstellt und bei der Organisation seiner Dienststellen über ein weites Ermessen verfügt (Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1982 in den verbundenen Rechtssachen 198/81 bis 202/81, Micheli/Kommission, Slg. 1982, 4145).
  • EuG, 12.12.2018 - T-283/17

    SH/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienzulagen -

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Diskriminierungsverbot von Art. 1d des Statuts ist ein im Recht des öffentlichen Dienstes der Union anwendbarer allgemeiner Grundsatz (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 1982, Micheli u. a./Kommission, 198/81 bis 202/81, EU:C:1982:411, Rn. 5 und 6, und vom 15. April 2010, Gualtieri/Kommission, C-485/08 P, EU:C:2010:188, Rn. 70).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1984 - 75/82

    C. Razzouk und A. Beydoun gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Er ist ein im Recht des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaft anwendbarer allgemeiner Grundsatz; die Bediensteten dürfen bei Vorliegen gleicher oder vergleichbarer Sachverhalte nicht ungleich behandelt werden, es sei denn, es lägen objektive Tatsachen vor, die die Unterscheidung rechtfertigen (vgl. z. B. die verbundenen Rechtssachen 198 bis 202/81, Mkheli/Kommission, Slg. 1982, 4145, Randnummern 5 und 6 der Entscheidungsgründe).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1986 - 91/85

    Anne-Marie Clemen und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Klägerinnen machen geltend, was geschehen sei, verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, den der Gerichtshof beispielsweise in der Rechtssache 156/78 (Newth/Kommission, Slg. 1979, 1941) und in den verbundenen Rechtssachen 198 bis 202/81 (Micheli/Kommission, Slg. 1982, 4145) anerkannt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht