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   EuGH, 18.02.1982 - 277/80   

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https://dejure.org/1982,1897
EuGH, 18.02.1982 - 277/80 (https://dejure.org/1982,1897)
EuGH, Entscheidung vom 18.02.1982 - 277/80 (https://dejure.org/1982,1897)
EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - 277/80 (https://dejure.org/1982,1897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    SIC

    FREIER WARENVERKEHR - GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - EXTERNES GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - VERSANDPAPIER T 1 - ERLEDIGUNG DURCH DIE ABGANGSZOLLSTELLE - KEINE - BEFREIUNG DES SICHERUNGSGEBERS - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    SIC

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage zur Auslegung des Artikels 35 der Verordnung Nr. 542/69 in der durch Art. 1 der Verordnung Nr. 1079/71 ergänzten Fassung ; Voraussetzung des Fehlens eines betrügerischen Verhaltens für die ansonsten bedingungslose Befreiung des Sicherungsgebers gemäß Art. 35 ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 542/69 in der durch Art. 1 der Verordnung Nr. 1079/71 ergänzten Fassung Art. 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FREIER WARENVERKEHR - GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - EXTERNES GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - VERSANDPAPIER T 1 - ERLEDIGUNG DURCH DIE ABGANGSZOLLSTELLE - KEINE - BEFREIUNG DES SICHERUNGSGEBERS - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 629
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 15.05.1991 - C-328/89

    Berner Allgemeine Versicherungsgesellschaft / Amministrazione delle finanze dello

    18 Wie der Gerichtshof nämlich in seinem Urteil vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 277/80 (SIC, Slg. 1982, 629) entschieden hat, bezweckt die fragliche Bestimmung, Personen, die eine Bürgschaft für Versandverfahren übernommen haben, Rechtssicherheit insbesondere dadurch zu gewährleisten, daß sie nach Ablauf eines Zeitraums von zwölf Monaten deren Befreiung vorsieht, sofern sie nicht über die Nichterledigung des Versandpapiers T1 unterrichtet worden sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1991 - C-328/89

    Berner Allgemeine Versicherungsgesellschaft gegen Amministrazione delle finanze

    I- 14. Dem entspricht Artikel 35 der Verordnung, denn diese Bestimmung bezweckt, wie der Gerichtshof in bezug auf dessen Vorläufer ausgeführt hat, "Personen, die entsprechend den Vorschriften dieser Verordnung eine Bürgschaft für Versandverfahren übernommen haben, Rechtssicherheit... zu gewährleisten..." (siehe Rechtssache 277/80, SIC, Slg. 1982, 629, Randnr. 13).
  • FG Berlin, 04.11.1997 - 7032/97
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften -;EuGH-; hat dies - allerdings zur damaligen Versandverordnung - bestätigt (Urteil vom 18. Februar 1982 Rechtssache 277/80, Zeitschrift für Zölle -;ZfZ-; 1982, 174).
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