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   EuGH, 12.07.1984 - 17/83   

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EuGH, 12.07.1984 - 17/83 (https://dejure.org/1984,1840)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - 17/83 (https://dejure.org/1984,1840)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 17/83 (https://dejure.org/1984,1840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Angelidis / Kommission

    1 . BEAMTE - ERNENNUNG - EINSTUFUNG IN DIE DIENSTALTERSSTUFE BEI DER BEFÖRDERUNG UND ANLÄSSLICH DER EINSTELLUNG - BESTIMMUNGEN DES STATUTS - JEWEILIGE ZIELSETZUNG UND JEWEILIGER ANWENDUNGSBEREICH

  • EU-Kommission

    Angelidis / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Beförderung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften; Ernennung eines Bediensteten auf Zeit zum Beamten; Einstufung eines Beamten auf Lebenszeit in der Verwaltung der Europäischen Gemeinschaften; Dienstaltersstufe eines Beamten auf Lebenszeit in der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - ERNENNUNG - EINSTUFUNG IN DIE DIENSTALTERSSTUFE BEI DER BEFÖRDERUNG UND ANLÄSSLICH DER EINSTELLUNG - BESTIMMUNGEN DES STATUTS - JEWEILIGE ZIELSETZUNG UND JEWEILIGER ANWENDUNGSBEREICH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 2907
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.12.1983 - 190/82

    Blomefield / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 17/83
    Die Parteien sind aufgefordert worden, in ihren mündlichen Ausführungen die Rechtslage zu berücksichtigen, die sich inzwischen aus dem Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82 (Blomefield) ergibt.

    Der Kläger hat zur Rechtslage vorgetragen, der Gerichtshof habe in seinem Urteil Blomefield vom 1. Dezember 1983 entschieden, daß der Beschluß der Kommission vom 6. Juni 1973 eine innerdienstliche Richtlinie darstelle und keine Normen aufstellen könne, die von den Bestimmungen des Statuts, im vorliegenden Fall von Artikel 32 Absatz 2, abwichen.

    16 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82 (Blomefield, Slg. 1983, 3981) ausgeführt hat, besitzt die Anstellungsbehörde im Rahmen des Artikels 32 Absatz 2 ein weites Ermessen hinsichtlich der Beurteilung der früheren Berufserfahrung einer in das Beamtenverhältnis übernommenen Person, und zwar sowohl in bezug auf ihre Art und Dauer als auch auf den mehr oder weniger engen Zusammenhang, in dem sie mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle stehen kann.

  • EuG, 07.05.1991 - T-18/90

    Egidius Jongen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Der Kläger ist ausserdem der Meinung, daß er gegenüber dem Kläger Angelidis in der vom Gerichtshof entschiedenen Rechtssache 17/83 diskriminiert werde.

    Die Ungleichbehandlung ergebe sich daraus, daß er nach zwei Jahren Erfahrung als Bediensteter auf Zeit in die Besoldungsgruppe A 7 eingestuft worden sei, während Herr Angelidis, der ebenfalls zwei Jahre Bediensteter auf Zeit mit der Besoldungsgruppe A 7 gewesen sei, bei seiner Ernennung zum Beamten aufgrund eines Auswahlverfahrens zur Einstellung von Hauptverwaltungsräten in die Besoldungsgruppe A 5 ernannt und in den vorher besetzten Dienstposten eingewiesen worden sei (siehe Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1986 - 280/85

    P. Mouzourakis gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beschwerde - Verbesserung

    In diesem Sinne verweist er auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 190/82 (Blomefield/ Kommission, a. a. O.) und 17/83 (Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907).

    Zunächst hindert Artikel 32 Absatz 2 selbst die Anstellungsbehörde daran, eine Berufserfahrung ohne einen "besonderen" Bezug zu der zu verrichtenden Tätigkeit zu be- 6 - Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82 (Blomefield/Kommission, a. a. O., Slg. 1983, insbesondere S. 3994, Randnr. 26); Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83 (Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907 ff., 2921, Randnr. 16).

  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83 (Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907) und vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 146/84 (De Santis/Rechnungshof, Slg. 1985, 1731) entschieden hat, fallen die Beschäftigungszeiten eines Bediensteten auf Zeit bei einem Organ ebenso wie die Befähigungsnachweise und die Berufserfahrung unter Artikel 32 des Statuts.
  • EuG, 07.02.1991 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907).
  • EuG, 11.07.1991 - T-19/90

    Detlef von Hoessle gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    48 Dabei ist der Anstellungsbehörde nach ständiger Rechtsprechung (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907, sowie die Urteile des Gerichts vom 7. Februar 1991 in den Rechtssachen T-18 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1991, II-54, Randnr. 65, vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache T-2/90, Ferreira de Freitas/Kommission, Slg. 1991, II-103, Randnr. 56, und vom 20. März 1991 in der Rechtssache T-109/89, André/Kommission, Slg. 1991, II-139) ein Ermessen hinsichtlich aller Aspekte zuzubilligen, die für die Anerkennung einer früheren Berufserfahrung von Bedeutung sein können; dies gilt sowohl für ihre Art und Dauer als auch für den mehr oder weniger engen Zusammenhang, in dem sie möglicherweise mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle steht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1989 - 126/87

    Sergio Del Plato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    43. Die zweite, dritte und vierte Rüge setzen voraus, daß Artikel 29 des Statuts auf 21 - Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage, Slg. 1974, 81, Randnr. 12; vgl. auch das Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20; vgl. auch die Rechtssache Sergio Del Plato u. a., a. a. O., Randnr. 10.22 - Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 5; vgl. das Urteil in der Rechtssache 190/82, Blomefield, a. a. O., Randnr. 26; Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis, Slg. 1984, 2907, Randnr. 16.23 - Urteil vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 25/77, De Roubaix, Slg. 1978, 1081, Randnr. 17; vgl. auch das Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 28/72, Tontodonati, Slg. 1973, 779, Randnr. 8.
  • EuGH, 06.06.1985 - 146/84

    De Santis / Rechnungshof

    Wie der Gerichtshof schon in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83 (Angelides/Kommission, Slg. 1984, 2907) entschieden hat, ist die Situation.
  • EuGH, 11.07.1985 - 66/83

    Hattet / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (unter anderem die Urteile vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907) verfügt die Anstellungsbehörde im Rahmen der Artikel 31 und 32 Absatz 2 des Statuts oder der zu ihrer Durchführung erlassenen internen Beschlüsse über ein weites Ermessen, wenn es um die Beurteilung der früheren Berufserfahrung eines als Beamter eingestellten Bewerbers sowohl in bezug auf ihre Art und Dauer als auch auf ihren mehr oder weniger engen Zusammenhang, in dem sie mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle stehen kann, geht.
  • EuGH, 20.06.1985 - 138/84

    Spachis / Kommission

    Auf die erste Rüge erwidert die Kommission, die Artikel 31 und 32 des Beamtenstatuts seien in der Laufbahn eines Beamten nur einmal anwendbar, und zwar, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83 (Angelidis, Slg. 1984, 2907) entschieden habe, bei seiner ersten Einstellung.
  • EuGH, 06.10.2021 - C-272/20

    Veit/ EZB - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mitarbeiter der Europäischen

    Im Übrigen wäre zwar ein Antrag des Rechtsmittelführers, der darauf gerichtet wäre, dass der Gerichtshof eine dahin gehende Feststellung trifft oder der EZB aufgibt, eine Entscheidung über seine Einstufung in diese Gehaltsstufe 83 zu treffen, tatsächlich unzulässig gewesen (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juli 1984, Angelidis/Kommission, 17/83, EU:C:1984:267, Rn. 14 bis 17), doch stellt der Rechtsmittelführer mit seinem Vorbringen zu diesem Punkt keinen solchen Antrag, sondern beschränkt sich darauf, die Folgen hervorzuheben, die sich seiner Ansicht nach aus dem Verstoß der EZB und des Gerichts gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung ergeben.
  • EuG, 07.02.1991 - T-58/89

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

  • EuGH, 19.04.1988 - 37/87

    Sperber / Gerichtshof

  • EuG, 06.03.1996 - T-93/94

    Michael Becker gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 314/86

    Gérard de Szy-Tarisse und Yvette Feyaerts gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1988 - 37/87

    Eckhard Sperber gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 266/83

    Euridiki Samara gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1984 - 273/83

    Bernard Michel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 20.03.1991 - T-109/89

    Georges-Marc André gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1985 - 138/84

    Eleni Spachis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Ernennung eines

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