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   EuGH, 23.10.1986 - 92/85   

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https://dejure.org/1986,2901
EuGH, 23.10.1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,2901)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,2901)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 92/85 (https://dejure.org/1986,2901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hamai / Gerichtshof

    BEAMTE - EINSTELLUNG - ERNENNUNG IN DER BESOLDUNGSGRUPPE - GLEICHBEHANDLUNG - VERLETZUNG

  • EU-Kommission

    Hamai / Gerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung einer Entscheidung über die Einstufung eines Beamten in eine Besoldungsgruppe; Missachtung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - EINSTELLUNG - ERNENNUNG IN DER BESOLDUNGSGRUPPE - GLEICHBEHANDLUNG - VERLETZUNG; [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 5 ABSATZ 3 UND ARTIKEL 31 ABSATZ 2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 3157
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf

    Konkret ging es um die Frage, ob eine Arbeitnehmerin aufgrund von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88, Art. 11 Nr. 2 Buchst. a der Richtlinie 92/85/EWG(43) und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG(44) in Fällen, in denen die zwischen einem Unternehmen und den Arbeitnehmervertretern geschlossenen betrieblichen Kollektivvereinbarungen die Urlaubszeiten für die gesamte Belegschaft festlegen und diese Zeiten mit ihrem Mutterschaftsurlaub zusammenfallen, den Anspruch hat, ihren Jahresurlaub in einem anderen als dem vereinbarten Zeitraum zu nehmen, der nicht mit ihrem Mutterschaftsurlaub zusammenfällt.

    43 - Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348, S. 1).

  • EuG, 06.06.1990 - T-44/89

    Laura Gouvras-Laycock gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    15 Die vorliegende, nach Artikel 90 und 91 des Statuts fristgemäß eingereichte Klage ist, obwohl sie sich formal gegen die Entscheidung der Beklagten richtet, mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde, eindeutig auf die Aufhebung der Ablehnung des Antrags der Klägerin gerichtet, Athen als Herkunftsort festzulegen ( siehe z. B. das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 92/85, Hamai/Gerichtshof, Slg. 1986, 3157 ).
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