Rechtsprechung
EuGH, 04.02.1988 - 143/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Margetts und Addenbrooke / Cuddy
Richtlinie des Rates vom 11 . Mai 1960 in ihrer geänderten Fassung, Artikel 2 Absatz 1, Anlage I, Liste B
Freier Kapitalverkehr - Liberalisierung des Kapitalverkehrs - Geschäfte, für die gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie vom 11 . Mai 1960 allgemeine Genehmigungen erteilt worden sind - Kauf von inländischen Wertpapieren durch Deviseninländer im Ausland - Ausschluß - EU-Kommission
Margetts und Addenbrooke / Cuddy
- Wolters Kluwer
Käufe von inländischen Wertpapieren durch Deviseninländer im Ausland; Erfüllung eines Vertrags über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren an der Londoner Börse; Prüfung der Vereinbarkeit irischer devisenrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Kapitalverkehr - Liberalisierung des Kapitalverkehrs - Geschäfte, für die gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie vom 11. Mai 1960 allgemeine Genehmigungen erteilt worden sind - Kauf von inländischen Wertpapieren durch Deviseninländer im Ausland - Ausschluß - ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Durchführung des Artikels 67 EWG-Vertrag - Gültigkeit einer Entscheidung der Kommission - Freier Warenverkehr.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 143/86
- EuGH, 04.02.1988 - 143/86
Papierfundstellen
- Slg. 1988, 625
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-478/98
Kommission / Belgien
14: - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 143/86 (Slg. 1988, 625). - EuGH, 27.10.2005 - C-329/03
Trapeza tis Ellados - Freier Kapitalverkehr - Erste Richtlinie des Rates vom 11. …
Nach diesen Begriffsbestimmungen, die als Bestandteil der Richtlinie anzusehen sind (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 143/86, East u. a., Slg. 1988, 625, Randnr. 11), sind "an Börsen gehandelte Wertpapiere" "Wertpapiere, die Gegenstand eines geregelten Börsenhandels sind und deren Kurse systematisch veröffentlicht werden, sei es durch amtliche Börsenorgane (amtlich notierte Wertpapiere), sei es durch andere an der Börse tätige Organe, wie z. B. Bankenkommissionen (nicht amtlich notierte Wertpapiere)".