Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 02.05.1990 - 293/88   

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https://dejure.org/1990,1548
EuGH, 02.05.1990 - 293/88 (https://dejure.org/1990,1548)
EuGH, Entscheidung vom 02.05.1990 - 293/88 (https://dejure.org/1990,1548)
EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 1990 - 293/88 (https://dejure.org/1990,1548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Winter-Lutzins / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 10 Absatz 1 und Anhang VI Abschnitt J Nr . 2
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Wohnortklauseln - Aufhebung - Umfang und Grenzen - Alters - und Todesfallversicherung - Besonderheiten bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine Altersversicherung - ...

  • EU-Kommission

    Winter-Lutzins / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 10 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Zweck von Art. 10 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Anwendbarkeit von Wohnortklauseln bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine Alterssicherung

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Wohnortklauseln - Aufhebung - Umfang und Grenzen - Alters - und Todesfallversicherung - Besonderheiten bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine Altersversicherung - ...

  • rechtsportal.de

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Wohnortklauseln - Aufhebung - Umfang und Grenzen - Alters- und Todesfallversicherung - Besonderheiten bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine Altersversicherung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wanderarbeitnehmer; Anspruch auf Übergangsvergünstigung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Besondere Durchführungsmodalitäten der niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine Altersversicherung - Zu berücksichtigende Versicherungszeiten im Sinne des Anhangs VI Abschnitt J Nr. 2 Buchstabe a der Verordnung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-1623
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.02.1986 - 284/84

    Spruyt / Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 02.05.1990 - 293/88
    13 Ferner ist auf das Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84 ( Spruyt, Slg. 1986, 685 ) hinzuweisen, in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, daß die aufgrund von Artikel 51 EWG-Vertrag ergangenen Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71 und insbesondere die des Anhangs VI im Lichte des Zwecks dieses Artikels auszulegen sind; dieser besteht in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Arbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt.
  • EuGH, 07.11.1973 - 51/73

    Smieja / Soziale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 02.05.1990 - 293/88
    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 7. November 1973 in der Rechtssache 51/73 ( Smieja, Slg. 1973, 1213 ) festgestellt hat, erfordert diese Zielsetzung, daß der Schutz auch eine Vergünstigung erfasst, die, obgleich sie in einer Sonderregelung wie der Übergangsregelung der AOW getroffen ist, auf eine Erhöhung des Rentenbetrags hinausläuft, auf den der Berechtigte sonst Anspruch hätte.
  • EuGH, 07.03.1991 - C-10/90

    Masgio / Bundesknappschaft

    16 Diese Bestimmungen sind im Lichte ihres Zwecks auszulegen; dieser besteht, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (so z. B. Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, Randnr. 18; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13).
  • EuGH, 03.10.1996 - C-126/95

    Hallouzi-Choho / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank

    Der Gerichtshof habe im übrigen die Besonderheit der Übergangsregelung der AOW anerkannt, die darin bestehe, daß die Zeiten vor dem 1. Januar 1957, für die eine Altersrente gemäß den Artikeln 55 und 56 AOW gewährt werde, keine tatsächlichen Versicherungszeiten darstellten, da der Betroffene nicht beitragspflichtig gewesen sei und das blosse Wohnen in den Niederlanden eine ausreichende Voraussetzung für die Versicherung sei (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623).

    31 Im übrigen haben die SVB sowie die niederländische und die französische Regierung auf die besondere Natur der Übergangsregelung der AOW hingewiesen, die der Gerichtshof im genannten Urteil Winter-Lutzins anerkannt habe und die darauf beruhe, daß die Berücksichtigung von Zeiten, die vor dem 1. Januar 1957 zurückgelegt worden seien, nicht von der Zahlung von Beiträgen, sondern nur vom Wohnort in den Niederlanden abhänge.

  • EuGH, 30.03.1993 - C-282/91

    Sociale Verzekeringsbank / de Wit

    16 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84 (Spruyt, Slg. 1986, 685) und vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88 (Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623) entschieden hat, daß die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 und insbesondere die des Anhangs VI, die aufgrund von Artikel 51 des Vertrages ergangen sind, im Lichte des Zweckes dieses Artikels ausgelegt werden müssen, der in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt, besteht.

    19 Zwar hat es der Gerichtshof in diesen Urteilen unter Berücksichtigung des genannten Zusammenhangs für zulässig erklärt, daß nach Nr. 2 Buchstabe a des Abschnitts J des Anhangs VI der Verordnung Nr. 1408/71 in Verbindung mit der jetzt in Nr. 2 Buchstabe e enthaltenen Vorschrift bei Personen, die nach Vollendung des 59. Lebensjahres sechs Jahre in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gewohnt haben (und solange sie dort wohnen), die Berücksichtigung von Zeiten vor dem Inkrafttreten der AOW von der zusätzlichen Voraussetzung abhängt, daß es sich um Zeiten handelt, in denen der Berechtigte in den Niederlanden gewohnt oder dort eine entlohnte Tätigkeit ausgeuebt hat, obgleich diese zusätzliche Voraussetzung nicht für Personen gilt, die während der genannten sechs Jahre in den Niederlanden gewohnt haben (und dort auch noch bei Geltendmachung des Rentenanspruchs wohnen); er hat aber auch zum Ausdruck gebracht, daß solche Zeiten eine Verbindung zu den Niederlanden aufweisen, die für eine Gleichstellung mit Versicherungszeiten nach der AOW ausreicht (vgl. Urteil Winter-Lutzins, a. a. O., Randnr. 18).

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Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - 293/88 (https://dejure.org/1990,20919)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.02.1990 - 293/88 (https://dejure.org/1990,20919)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    E. M. Winter-Lutzins gegen Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank.

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Besondere Durchführungsmodalitäten der niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine Altersversicherung - Zu berücksichtigende Versicherungszeiten im Sinne des Anhangs VI Abschnitt J Nr. 2 Buchstabe a der Verordnung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-1623
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.02.1986 - 284/84

    Spruyt / Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - 293/88
    Nehmen wir an, eine andere deutsche Staatsangehörige sei unter gleichen Umständen wie Frau Winter-Lut- 2 - Rechtssache 284/84, Slg. 1986, 685, Randnr. 22. I -.

    2 - Rechtssache 284/84, Slg. 1986, 685, Randnr. 22.7 - Rechtssache 284/84, a. a. O., Randnr. 21. I -.

  • EuGH, 07.11.1973 - 51/73

    Smieja / Soziale Verzekeringsbank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - 293/88
    Damit klingt, wie mir scheint, zugleich an, daß der Grundsatz der Aufhebung der Wohnortklauseln im Normalfall keine anderen Wirkungen bezüglich 3 - Rechtssache 284/84, a. a. O., Randnr. 19.4 - Rechtssache 284/84, a. a. O., Randnr. 20.5 - Rechtssache 51/73, Slg. 1973, 1213.6 - Der in dieser Passage des Urteils angesprochene "Abschnitt I" ist der Abschnitt "Niederlande" des Anhangs VI; in der gegenwärtigen Fassung der Verordnung Nr. 1408/71 handelt es sich um den ,,Abschnitt J".
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1992 - C-282/91

    Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen A. de Wit.

    Daß eine Rentenkürzung bei Fehlen einer ausreichenden Beziehung zu den Niederlanden zulässig ist, hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-293/88 (Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623) anerkannt.
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