Rechtsprechung
EuGH, 13.11.1990 - C-216/89, Reibold |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Reibold / Bundesanstalt für Arbeit
- EU-Kommission
Reibold / Bundesanstalt für Arbeit
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Dauer und Kontinuität des Wohnorts bis zur Abwanderung des Arbeitnehmers; Berücksichtigung der Dauer und des Zwecks seiner Abwesenheit; Berücksichtigung der Art der in dem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Beschäftigung sowie der Absicht des ...
- Judicialis
Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige Art. 7... 1 Abs. 1 Buchst. b Ziffer ii
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Vollarbeitsloser Arbeitnehmer, der nicht Grenzgänger ist und während seiner letzten Beschäftigung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als des Beschäftigungsstaats gewohnt hat - Wohnort in einem anderen ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii - Begriff des Wohnens.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-4163
- NZA 1991, 285
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.02.1977 - 76/76
Di Paolo
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-216/89
Um festzustellen, ob ein Mitgliedstaat der Wohnstaat eines Arbeitnehmers ist, obwohl dieser in einem anderen Mitgliedstaat im Lohn - oder Gehaltsverhältnis beschäftigt ist, sind die Dauer und Kontinuität des Wohnorts bis zur Abwanderung des Arbeitnehmers, die Dauer der Abwesenheit - unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände jedes Einzelfalls - und deren Zweck, die Art der in dem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamten Umständen ergibt, zu berücksichtigen ( vergleiche Urteil vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 76/76, Di Paolo, Slg. 1977, 315 ). - EuGH, 22.09.1988 - 236/87
Bergemann / Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-216/89
Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 bezweckt, vollarbeitslosen Arbeitnehmern, die nicht Grenzgänger sind und die sich der Arbeitsverwaltung des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnen, zur Verfügung stellen oder in das Gebiet dieses Staates zurückkehren, während ihrer letzten Beschäftigung aber den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats unterlagen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu den Bedingungen zu garantieren, die für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz am günstigsten sind ( vergleiche Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 236/87, Bergemann, Slg. 1988, 5125 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-102/91
Doris Knoch gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - Leistungen bei …
Sie stützt sich dabei auf das Urteil Reibold, in dem der Gerichtshof seine Entscheidung in der Rechtssache Di Paolo(6) zusammenfasst und zur Bestimmung des Begriffs "Wohnort" im Sinne von Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii als Kriterien anführt:.Ferner sei die vorliegende Rechtssache von der Fallgestaltung im Urteil Reibold zu unterscheiden, da die Klägerin in Großbritannien Arbeit gesucht habe und daher Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach den britischen Rechtsvorschriften erhalten habe.
Wie der Gerichtshof im Urteil Reibold ausgeführt hat, ist dieses Kriterium weder irgendwo genau umschrieben noch ausschließlich, und eine zu strenge Norm für die Hoechstdauer der Abwesenheit (z. B. vier Monate entsprechend der Definition des "Grenzgängers" in Artikel 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1408/71) würde Artikel 71 der Verordnung einen Teil seiner praktischen Wirksamkeit nehmen:.
(4) ° Urteil vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 20/75 (D' Amico, Slg. 1975, 891, Randnr. 5); Urteil vom 15. Dezember 1986 in der Rechtssache 39/86 (Mouthaan, Slg. 1976, 1901, Randnr. 13); Urteil vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 67/79 (Fellinger, Slg. 1980, 535, Randnr. 7); Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 236/87 (Bergemann, Slg. 1988, 5125, Randnr. 18); Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-216/89 (Reibold, Slg. 1990, I-4163, abgekürzte Veröffentlichung, Randnr. 10).
(7) ° Urteil Reibold, Randnr. 15; Urteil Di Paolo, Randnrn.
(8) ° Urteil Reibold, Randnr. 16; Urteil Di Paolo, Randnr. 22.
(11) ° Urteil Reibold, Randnr. 21 a. E.
- BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R
Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im …
Rechtlich gebe es keine Höchstdauer für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt (…vgl Urteil di Paolo EuGHE 1977, 315 RdNr 16 ff = SozR 6050 Art. 71 Nr. 2 S 7 f; Urteil Reibold EuGHE 1990, I-4163 = SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 1 S 3 ff). - BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90
Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1 …
Der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat mit Urteil vom 13. November 1990 - C-216/89 - entschieden: Für die Anwendung des Art. 71 Abs. 1 Buchst b Ziff II der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 sind die Dauer und Kontinuität des Wohnorts bis zur Abwanderung des Arbeitnehmers, die Dauer und der Zweck seiner Abwesenheit, die Art der in dem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamten Umständen ergibt, zu berücksichtigen; die vom vorlegenden Gericht angeführten tatsächlichen Umstände zählen zu denen, die bei der Anwendung dieser Kriterien berücksichtigt werden können.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-454/93
Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening gegen Joop van Gestel.
Siehe auch Urteil vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 76/76 (Di Paolo, Slg. 1977, 315), vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 1/85 (Miethe, Slg. 1986, 1837) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-216/89 (Reibold, Slg. 1990, 1-4163).( 25 ) Urteil Di Paolo vom 17. Februar 1977, a. a. O., Randnr. 22, Urteil Reibold vom 13. November 1990, a. a. O. und Urteil Knoch vom 8. Juli 1992, a. a. O., Randnr. 23.
- BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 11/92
Saisonarbeit - Leistungsanspruch
Das Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelfall festzustellen, ist dabei Sache der nationalen Gerichte (…EuGH SozR 6050 Art. 1 Nr. 6 S 13 = EuGHE 1978, 7;… SozR 6050 Allg Nr. 3 S 11 = EuGHE 1984, 2631; SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 1 S 4 = EuGHE I 1990, 4163). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Rechtsprechung des EuGH setzt für das Bestehen eines außerhalb des Staates der Erwerbstätigkeit liegenden Wohnorts voraus, dass der Beschäftigte, an diesem Ort weiterhin gewöhnlich wohnt und sich in ihm auch der gewöhnliche Mittelpunkt seiner Interessen befindet (…vgl. Urt. v. 17.02.1977 - RS. 76/76 - Di Paolo; Urt. v. 13.11.1990 - C 216/89 - Reibold). - EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
Strafverfahren gegen Ryborg
Nach der ständigen Rechtsprechung auf anderen Gebieten des Gemeinschaftsrechts ist nämlich der gewöhnliche Wohnsitz als der Ort zu verstehen, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt hat (vgl. Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-216/89, Reibold, Slg. 1990, I-4163). - LSG Hessen, 22.08.2011 - L 9 AL 149/09
Aussetzung des Rechtsstreits und Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung bei …
Nach den Angaben der Klägerin in der mündlichen Verhandlung geht der Senat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13. November 1990 - C-216/89 -) davon aus, dass die Klägerin als unechte Grenzgängerin im Sinne des Art. 71 Abs. 1 Buchst. b, ii EWG-VO 1408/71 anzusehen ist. - LSG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - L 12 AL 4663/02
Leistungen des Mitgliedsstaats bei Vollarbeitslosigkeit eines Grenzgängers; …
Der Aufenthalt im Beschäftigungsstaat muss sich zeitlich in einem für diesen Zweck üblichen Rahmen halten, es dürfen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Tätigkeit nur als Einstieg für eine längerfristige Integration in den ausländischen Arbeitsmarkt genutzt werden soll (zum Gan-zen: EuGH Urteil vom 13.11.1990 - C-216/89 - BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2). - BSG, 03.11.1993 - 14b REg 5/93
Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld - Anwendung des …
Entsprechend wurde zum Begriff des Wohnorts in Art. 71 Abs. 1 Buchst b der Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV 1408/71) entschieden, daß längeren Ferien im Herkunftsland keine ausschlaggebende Bedeutung zukomme (dort fünf Monate im Jahr: EuGH SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 1). - BSG, 22.06.2021 - B 11 AL 5/21 B
Anspruch auf Alg Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-3/90
M. J. E. Bernini gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - L 16 AL 313/06
Maßgeblicher Wohnort des Wanderarbeitnehmers
- SG Osnabrück, 15.04.2014 - S 43 AL 207/13
- BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 34/97
Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld - Aufhebung und Zurückverweisung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2002 - L 7 AL 171/00
- SG Saarbrücken, 13.11.2018 - S 26 AL 668/17
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Nichterfüllung der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2010 - L 7/12 AL 17/07
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1990 - C-297/89
Rigsadvokaten gegen Nicolai Christian Ryborg. - Richtlinie 83/182/EWG - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 7 AL 164/18
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1990 - C-216/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Beate Reibold gegen Bundesanstalt für Arbeit.
Verfahrensgang
- SG Kassel, 09.10.1984 - S 5 Ar 346/82
- SG Kassel, 09.10.1984 - S-5/Ar-346/82
- LSG Hessen, 03.06.1987 - L 6 Ar 1647/84
- BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 107/87
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1990 - C-216/89
- EuGH, 13.11.1990 - C-216/89
- BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-4163