Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.1999 - C-349/99 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10696
EuGH, 04.10.1999 - C-349/99 P (https://dejure.org/1999,10696)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1999 - C-349/99 P (https://dejure.org/1999,10696)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1999 - C-349/99 P (https://dejure.org/1999,10696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    ADT Projekt Gesellschaft / Kommission

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 49 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 119
    Rechtsmittel - Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt werden kann - Beschluß des Gerichts, mit dem die Vorlegung von Urkunden angeordnet wird - Ausschluß - Zurückweisung

  • EU-Kommission

    ADT Projekt Gesellschaft / Kommission

  • Judicialis

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel - Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt werden kann - Beschluß des Gerichts, mit dem die Vorlegung von Urkunden angeordnet wird - Ausschluß - Zurückweisung; (EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 49 Absatz 1; Verfahrensordnung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsmittel - Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt werden kann - Beschluß des Gerichts, mit dem die Vorlegung von Urkunden angeordnet wird - Ausschluß - Zurückweisung - [EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 49 Absatz 1 - Verfahrensordnung des ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel der Kommission gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 14. September 1999 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt Gesellschaft der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter mbH/Kommission, durch den im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-6467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 01.08.2022 - C-32/22

    Anheuser-Busch Inbev und Ampar/ Magnetrol International und Kommission

    Der Gerichtshof hat aber entschieden, dass nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts, die einen Zwischenstreit beenden, der anderer Art ist als die Zwischenstreitigkeiten, auf die diese Bestimmung verweist, als unzulässig zurückzuweisen sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 4. Oktober 1999, Kommission/ADT Projekt, C-349/99 P, EU:C:1999:475, Rn. 10 und 11, sowie Urteil vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, EU:C:2002:1, Rn. 46).
  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

    Mit Beschluß vom 4. Oktober 1999 in der Rechtssache C-349/99 P (Kommission/ADT Projekt, Slg. 1999, I-0000) hat der Gerichtshof das Rechtsmittel zurückgewiesen.

    Mit Beschluß vom 7. Oktober 1999 in der Rechtssache C-349/99 P-R (Kommission/ADT Projekt, Slg. 1999, I-0000) hat der Präsident den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

  • EuGH, 01.08.2022 - C-31/22

    Atlas Copco Airpower und Atlas Copco/ Magnetrol International und Kommission

    Der Gerichtshof hat aber entschieden, dass nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts, die einen Zwischenstreit beenden, der anderer Art ist als die Zwischenstreitigkeiten, auf die diese Bestimmung verweist, als unzulässig zurückzuweisen sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 4. Oktober 1999, Kommission/ADT Projekt, C-349/99 P, EU:C:1999:475, Rn. 10 und 11, sowie Urteil vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, EU:C:2002:1, Rn. 46).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-74/22

    Soudal und Esko-Graphics/ Magnetrol und Kommission

    Der Gerichtshof hat aber entschieden, dass nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts, die einen Zwischenstreit beenden, der anderer Art ist als die Zwischenstreitigkeiten, auf die diese Bestimmung verweist, als unzulässig zurückzuweisen sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 4. Oktober 1999, Kommission/ADT Projekt, C-349/99 P, EU:C:1999:475, Rn. 10 und 11, sowie Urteil vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, EU:C:2002:1, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

    61 Beschluss vom 4. Oktober 1999, Kommission/ADT Projekt (C-349/99 P, EU:C:1999:475).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95

    Kommission / ICI

    61: - Beschluß vom 4. Oktober 1999 in der Rechtsache C-349/99 P (Slg. 1999, I-6467).
  • FG Hessen, 14.12.2004 - 6 K 1224/02

    Einheitlichkeit der Leistungen von Wochenmarktveranstaltern gegenüber den

    aa) Nach dem EuGH-Urteil vom 25.2.1999 Rs C-349/99 CPP (UR 1999, 254) ist zum einen zwar jede Dienstleistung in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, zum anderen darf aber eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden; daher ist das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige dem Verbraucher mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht