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   EuGH, 30.03.2000 - C-435/98 P   

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https://dejure.org/2000,11993
EuGH, 30.03.2000 - C-435/98 P (https://dejure.org/2000,11993)
EuGH, Entscheidung vom 30.03.2000 - C-435/98 P (https://dejure.org/2000,11993)
EuGH, Entscheidung vom 30. März 2000 - C-435/98 P (https://dejure.org/2000,11993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Jouhki / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Jouhki / Kommission

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c und Artikel 119
    Rechtsmittel - Gründe - Gründe, die offensichtlich unzulässig sind oder denen offensichtlich jede Grundlage fehlt - Zurückweisung

  • EU-Kommission

    Jouhki / Kommission

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsmittel - Gründe - Gründe, die offensichtlich unzulässig sind oder denen offensichtlich jede Grundlage fehlt - Zurückweisung; [EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c und Artikel 119]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil T-215/97, mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Klägerin nicht zum Auswahlverfahren KOM/B/973 (Krankenschwestern) zuzulassen, abgewiesen hat - Anforderungen an die Ausschreibung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-2229
 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 27.09.2002 - T-211/02

    Tideland Signal / Kommission

    Ausschreibungsverfahren, darunter die des TACIS-Programms, seien Gegenstand detaillierter und genauer Bedingungen, die strikt und ständig unter Androhung des Ausschlusses von der Ausschreibung zu beachten seien, wie es auch bei Auswahlverfahren im Hinblick auf die Einstellung von Gemeinschaftsbeamten der Fall sei (Beschluss des Gerichtshofes vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-435/98 P, Jouhki/Kommission, Slg. 2000, I-2229, insbesondere Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 21. Mai 1992 in der Rechtssache T-54/91, Antunes/Parlament, Slg. 1992, II-1739, insbesondere Randnr. 40).
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