Rechtsprechung
EuG, 03.10.2001 - T-140/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Wortzusammenstellung New Born Baby - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
- Europäischer Gerichtshof
Zapf Creation / OHMI (New Born Baby)
- EU-Kommission
Zapf Creation AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Verordnung des Rates Nr. 40/94, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c
1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können - Wortzusammenstellung New Born Baby"
- EU-Kommission
Zapf Creation AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Wortzusammenstellung New Born Baby - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken; Eintragung der Wortzusammenstellung New Born Baby als Gemeinschaftsmarke; Absolute Eintragungshindernisse
- Judicialis
Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c; ; Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 59
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 03.10.2001 - T-140/00
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-498/01
- EuGH, 01.12.2004 - C-498/01
Papierfundstellen
- Slg. 2001, II-2927
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- EuG, 31.01.2001 - T-135/99
Taurus-Film / OHMI (Cine Action)
Auszug aus EuG, 03.10.2001 - T-140/00
Zudem lässt sich nach der Rechtsprechung des Gerichts das Fehlen der Unterscheidungskraft nicht mit der bloßen Feststellung in der angefochtenen Entscheidung begründen, dass es an einem Phantasieüberschuss fehle (Urteile vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99, Taurus-Film/HABM (CINE ACTION), noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31, und in der Rechtssache T-136/99, Taurus-Film/HABM (CINE COMEDY), noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31). - EuG, 12.01.2000 - T-19/99
DKV / OHMI (COMPANYLINE)
Auszug aus EuG, 03.10.2001 - T-140/00
Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichts (Urteil vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99, DKV/HABM (COMPANYLINE), Slg. 2000 II-1, Randnr. 26) führt das Amt aus, der Umstand, dass der fragliche Begriff - zusammen oder getrennt geschrieben - nicht in Wörterbüchern aufgeführt sei, ändere nichts an dieser Beurteilung. - EuG, 31.01.2001 - T-136/99
Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)
Auszug aus EuG, 03.10.2001 - T-140/00
Zudem lässt sich nach der Rechtsprechung des Gerichts das Fehlen der Unterscheidungskraft nicht mit der bloßen Feststellung in der angefochtenen Entscheidung begründen, dass es an einem Phantasieüberschuss fehle (Urteile vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99, Taurus-Film/HABM (CINE ACTION), noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31, und in der Rechtssache T-136/99, Taurus-Film/HABM (CINE COMEDY), noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-498/01
HABM / Zapf Creation
- das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-140/00 aufzuheben,.2 - Gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. Oktober 2001 in der Rechtssache T-140/00 (Zapf Creation/HABM, Slg. 2001, II-2927).
- EuG, 08.06.2005 - T-315/03
Wilfer / HABM (ROCKBASS) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ROCKBASS - Absolute …
Diese Schlussfolgerung ergebe sich klar aus Artikel 12 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94. Obwohl das HABM erkennt, dass das Gericht in den Urteilen ELLOS (Randnr. 41) und vom 3. Oktober 2001 in der Rechtssache T-140/00 (Zapf Creation AG/HABM, [New Born Baby], Slg. 2001, II-2927, Randnr. 31) eine andere Auffassung vertreten hat, hält es eine Sichtweise, wonach für jede beanspruchte Ware eine gesonderte Prüfung ohne Berücksichtigung des Verhältnisses zu den anderen Waren erfolgen müsse, für unangemessen. - EuG, 12.12.2007 - T-117/06
DeTeMedien / OHMI (suchen.de) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Entgegen der Auffassung der Beschwerdekammer (Randnr. 38 der angefochtenen Entscheidung) handele es sich bei dem Zeichen "suchen.de" um eine lexikalische Erfindung, die keinen Eingang in die Alltagssprache gefunden habe (vgl. zu diesem Konzept Urteil des Gerichts vom 3. Oktober 2001, Zapf Creation/HABM [New Born Baby], T-140/00, Slg. 2001, II-2927).
- EuGH, 01.12.2004 - C-498/01
HABM / Zapf Creation
1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 3. Oktober 2001 in der Rechtssache T-140/00 (Zapf Cration/HABM [New Born Baby], Slg. 2001, II-2927, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 21. März 2000 über die Ablehnung der Eintragung der Wortzusammenstellung "New Born Baby" als Gemeinschaftsmarke (Beschwerdesache R 348/1999-3) (im Folgenden: streitige Entscheidung) aufgehoben hat und das HABM zur Tragung seiner eigenen Kosten sowie der Kosten der Klägerin verurteilt hat. - BPatG, 10.01.2002 - 25 W (pat) 46/01 Die angemeldete Bezeichnung weist deshalb die konkrete Eignung auf, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die nunmehr noch der Anmeldung zugrundeliegenden Waren und Dienstleistungen gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, zumal es zur Begründung von Unterscheidungskraft grundsätzlich keines weiteren Phantasieüberschusses, sonstiger besonderer Auffälligkeiten oder Besonderheiten der Markenbildung bedarf (vgl auch zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV: EuG MarkenR 2001, 181, 184 Tz 39 und Tz 40 - EASYBANK; MarkenR 2001, 415, 417 Tz 41 - New Born Baby) und bei der Beurteilung der absoluten Schutzhindernisse ein großzügiger Maßstab anzulegen ist.
- BPatG, 03.01.2002 - 25 W (pat) 58/01 Diese weist vielmehr die konkrete Eignung auf, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die nunmehr noch der Anmeldung zugrundeliegenden Waren und Dienstleistungen gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, zumal es zur Begründung von Unterscheidungskraft auch keines weiteren Phantasieüberschusses, sonstiger besonderer Auffälligkeiten oder Besonderheiten der Markenbildung bedarf (vgl auch zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV: EuG MarkenR 2001, 181, 184 Tz 39 und Tz 40 - EASYBANK; MarkenR 2001, 415, 417 Tz 41 - New Born Baby) und bei der Beurteilung der absoluten Schutzhindernisse grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen ist.