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   BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B   

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https://dejure.org/1998,1076
BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B (https://dejure.org/1998,1076)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B (https://dejure.org/1998,1076)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - B 13 RJ 207/97 B (https://dejure.org/1998,1076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 55
 
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Wird zitiert von ... (395)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B
    Dazu gehört zum einen die Darlegung, daß ein ausdrücklicher Antrag erfolgt sei und nicht nur eine Beweisanregung (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).

    Zur Begründung einer Sachaufklärungsrüge war schließlich auch auf das Ergebnis einzugehen, das von der Beweisaufnahme voraussichtlich zu erwarten gewesen sei (vgl zum ganzen BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 mwN).

  • BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92

    Anspruch auf Tragung der Kosten für die Beinverletzungen als Folgen eines

    Auszug aus BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B
    Zielt nämlich ein Vortrag ausschließlich auf eine weitere Beweiserhebung, so hat eine anwaltlich vertretene Klägerin nur dann alles getan, um die Berücksichtigung ihres Vorbringens zu sichern, wenn sie auch einen prozeßordnungsgemäßen Beweisantrag stellt (vgl auch BSG, Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/92 -).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann im Übrigen nicht mehr geltend gemacht werden, wenn von solchen Möglichkeiten kein oder nur unzureichender Gebrauch gemacht wurde (vgl BSG Beschluss vom 20. Januar 1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BVerfG Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220, 225).
  • BSG, 14.02.2024 - B 2 U 49/23 B
    Darüber hinaus legt die Beschwerdebegründung auch nicht dar, dass die Beklagte ihrerseits alles Zumutbare getan habe, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSG Beschlüsse vom 1.6.2011 - B 4 AS 82/11 B - juris RdNr 14, vom 5.10.1998 - B 13 RJ 285/97 B - und vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22) .
  • BSG, 08.07.2010 - B 13 R 475/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Sachaufklärung -

    Im Rahmen einer auf einen solchen Sachverhalt gestützten Gehörsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sind allerdings auch Darlegungen erforderlich, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, um sich mit seinen Beweisanträgen zur weiteren Sachaufklärung in der Tatsacheninstanz Gehör zu verschaffen (BSG Beschlüsse vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vom 20.2.2001 - B 13 RJ 131/00 B - Juris RdNr 9; vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - Juris RdNr 15; vgl auch BVerfGE 33, 192, 194) .

    Dazu gehört - in gleicher Weise wie bei der Rüge einer Verletzung der richterlichen Sachaufklärungspflicht gemäß § 103 iVm § 160 Abs. 2 Nr. 3 Teils 3 SGG - die Darlegung, dass bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ein Beweisantrag zu Protokoll aufrechterhalten bzw ein solcher im Urteil des LSG wiedergegeben worden ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35).

    Denn hierzu sind insbesondere auch Darlegungen des Beschwerdeführers erforderlich, dass er alles getan hat, um sich mit seinen Beweisanträgen zur weiteren Sachaufklärung in der Tatsacheninstanz Gehör zu verschaffen (BSG Beschlüsse vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vom 20.2.2001 - B 13 RJ 131/00 B - Juris RdNr 9; vom 2.8.2006 - B 8 KN 31/05 B - Juris RdNr 15; vgl auch BVerfGE 33, 192, 194).

    Dazu gehört - in gleicher Weise wie bei der Rüge einer Verletzung der richterlichen Sachaufklärungspflicht gemäß § 103 iVm § 160 Abs. 2 Nr. 3 Teils 3 SGG - die Darlegung, dass bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ein Beweisantrag zu Protokoll aufrechterhalten bzw ein solcher im Urteil des LSG wiedergegeben sei (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35) .

    Selbst wenn mit diesem Vorbringen nicht lediglich die Rüge wiederholt worden sein sollte, das LSG habe kein derartiges Gutachten eingeholt (vgl hierzu bereits oben unter 3c) sowie Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35), wäre es von vornherein ungeeignet, einen Gehörsverstoß darzutun.

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