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   BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93   

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BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93 (https://dejure.org/1994,1183)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1994 - 6 RKa 32/93 (https://dejure.org/1994,1183)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1994 - 6 RKa 32/93 (https://dejure.org/1994,1183)
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93
    Ähnlich einschränkend hat der frühere 14a- Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das in § 106 Abs. 5 Satz 3 SGB V geregelte Widerspruchsrecht der Krankenkassenverbände gegen Entscheidungen der Prüfungsausschüsse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung interpretiert und entschieden, daß daraus keine von der materiellen Beschwer im konkreten Einzelfall losgelöste Klage- bzw Rechtsmittelbefugnis folgt (SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S 97 ff).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um

    Auszug aus BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93
    Allerdings fehlt es nicht an der für eine Nachprüfung des Berufungsurteils im Rechtsmittelzug erforderlichen rechtlichen Beschwer der Beigeladenen (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 S 27 ff mwN).
  • BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Beschränkung

    Auszug aus BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93
    Der erkennende Senat hat zu dem entsprechenden Anfechtungsrecht der Landesverbände der Krankenkassen freilich in anderem Zusammenhang ausgeführt, der Gesetzgeber habe damit lediglich anerkannt, daß durch die Zulassungsentscheidung "berechtigte Interessen" der Krankenkassen berührt werden, weshalb eine Beiladung der Landesverbände im Prozeß nicht erforderlich sei (BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO).
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    aa) Für die Frage, ob eine Ermächtigung zu erteilen ist, weil eine ausreichende medizinische Versorgung nicht anderweitig sichergestellt ist, kommt es grundsätzlich nicht auf die Versorgung mit Kinderärzten und Frühförderstellen an, sondern nur auf die Frage, ob andere SPZ die Versorgung bereits in ausreichendem Maße gewährleisten, ohne dass es einer weiteren Ermächtigung bedarf (BSG SozR 4-2500 § 119 Nr. 1 RdNr 11; insoweit klarstellend gegenüber BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind die K(Z)ÄVen aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durch die Entscheidungen der Zulassungsgremien stets und unmittelbar in ihren eigenen Rechten betroffen (zB BSGE 78, 284, 285 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; BSGE 85, 1, 2 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 S 28; BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 15; BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 13) .
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Hieraus folgt ihre Befugnis, die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidungen unabhängig von dem Nachweis eines darüber hinausgehenden konkreten rechtlichen Interesses im Einzelfall im Prozess geltend zu machen (BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 13).
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