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   BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R   

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https://dejure.org/2001,1596
BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R (https://dejure.org/2001,1596)
BSG, Entscheidung vom 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R (https://dejure.org/2001,1596)
BSG, Entscheidung vom 30. August 2001 - B 4 RA 109/00 R (https://dejure.org/2001,1596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Waisenrentenanspruch - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt bei Unterbringung des Versicherten im Pflegeheim

  • Wolters Kluwer

    Halbwaisenrente - Waisenrente - Stiefkind - Altersruhegeld - Zusatzversorgungsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 433
  • FamRZ 2002, 1624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 97/97 R

    Waisenrentenanspruch bei Aufnahme eines Stiefkindes in gemeinsamen Haushalt -

    Auszug aus BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R
    In zusammenfassender Würdigung der Entwicklung in der Rechtsprechung ist das BSG schließlich zu dem Ergebnis gelangt, daß unter Haushaltsaufnahme nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen ist, sondern daß sie als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) gekennzeichnet wird (Urteil des 1. Senats des BSG vom 25. Juni 1980, SozR 2200 § 1262 Nr. 14, mit zahlreichen Nachweisen; vgl im Anschluß hieran ua: Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1988, BSGE 63, 79 = SozR 2200 § 1267 Nr. 35; Urteil des 10. Senats vom 8. Dezember 1993, SozR 3-5870 § 2 Nr. 22; Urteil des 13. Senats vom 8. Juli 1998, SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6).

    Insoweit kann auf die Kriterien zurückgegriffen werden, die im Zusammenhang von Renten an frühere Ehegatten für die Festlegung des "letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes" vor dem Tode des Versicherten entwickelt wurden (BSG, Urteil vom 8. Juli 1998, SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6 ), soweit diese nicht primär durch die dort allein entscheidenden wirtschaftlichen Bedingungen der Unterhaltslage geprägt sind.

  • BSG, 25.06.1980 - 1 RA 15/79

    Stiefkind - Familiengemeinschaft - Kinderzuschuß

    Auszug aus BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R
    In zusammenfassender Würdigung der Entwicklung in der Rechtsprechung ist das BSG schließlich zu dem Ergebnis gelangt, daß unter Haushaltsaufnahme nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen ist, sondern daß sie als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) gekennzeichnet wird (Urteil des 1. Senats des BSG vom 25. Juni 1980, SozR 2200 § 1262 Nr. 14, mit zahlreichen Nachweisen; vgl im Anschluß hieran ua: Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1988, BSGE 63, 79 = SozR 2200 § 1267 Nr. 35; Urteil des 10. Senats vom 8. Dezember 1993, SozR 3-5870 § 2 Nr. 22; Urteil des 13. Senats vom 8. Juli 1998, SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6).

    Andererseits kann die Familiengemeinschaft und damit die Haushaltsaufnahme auch durch den Stiefvater beendet werden, wenn er zB die Familie verläßt (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 25. Juni 1980, SozR 2200 § 1262 Nr. 14).

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92

    Kindergeld - Stiefkind - Schwerstbehinderung

    Auszug aus BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R
    In zusammenfassender Würdigung der Entwicklung in der Rechtsprechung ist das BSG schließlich zu dem Ergebnis gelangt, daß unter Haushaltsaufnahme nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen ist, sondern daß sie als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) gekennzeichnet wird (Urteil des 1. Senats des BSG vom 25. Juni 1980, SozR 2200 § 1262 Nr. 14, mit zahlreichen Nachweisen; vgl im Anschluß hieran ua: Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1988, BSGE 63, 79 = SozR 2200 § 1267 Nr. 35; Urteil des 10. Senats vom 8. Dezember 1993, SozR 3-5870 § 2 Nr. 22; Urteil des 13. Senats vom 8. Juli 1998, SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6).
  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 14/87

    Waisenrente; Großeltern

    Auszug aus BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R
    In zusammenfassender Würdigung der Entwicklung in der Rechtsprechung ist das BSG schließlich zu dem Ergebnis gelangt, daß unter Haushaltsaufnahme nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen ist, sondern daß sie als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) gekennzeichnet wird (Urteil des 1. Senats des BSG vom 25. Juni 1980, SozR 2200 § 1262 Nr. 14, mit zahlreichen Nachweisen; vgl im Anschluß hieran ua: Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1988, BSGE 63, 79 = SozR 2200 § 1267 Nr. 35; Urteil des 10. Senats vom 8. Dezember 1993, SozR 3-5870 § 2 Nr. 22; Urteil des 13. Senats vom 8. Juli 1998, SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6).
  • BSG, 22.11.1963 - 7 RKg 2/61

    Zu den Voraussetzungen der Annahme, Stiefkinder seien iSd KGG § 2 Abs. 1 Nr. 2 in

    Auszug aus BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R
    Eine solche gewillkürte Beendigung kann einmal vom Stiefkind ausgehen, zB, wenn es die gemeinsame Wohnung aufgibt und eine eigene nimmt oder in einem Heim untergebracht wird (vgl hierzu zB: BSG, Urteil vom 22. November 1963, BSGE 20, 91, 94; Urteil vom 18. August 1971, BSGE 33, 105, 106 f).
  • BSG, 18.08.1971 - 4 RJ 411/70

    Waisenrentenanspruch - Enkelkind - Aufnahme in großelterlichen Haushalt -

    Auszug aus BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R
    Eine solche gewillkürte Beendigung kann einmal vom Stiefkind ausgehen, zB, wenn es die gemeinsame Wohnung aufgibt und eine eigene nimmt oder in einem Heim untergebracht wird (vgl hierzu zB: BSG, Urteil vom 22. November 1963, BSGE 20, 91, 94; Urteil vom 18. August 1971, BSGE 33, 105, 106 f).
  • BSG, 14.01.1969 - 4 RJ 71/68

    Anspruch der geschiedenen Frau - Unterhaltsbedürftigkeit - Wirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R
    Hierbei ist grundsätzlich (nicht "schematisch") auf das letzte Jahr vor dem Tode des Versicherten abzustellen; eine kürzere oder längere Zeitspanne kann maßgeblich sein, wenn innerhalb des letzten Jahres eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen eingetreten ist (so schon BSG, Urteil vom 14. Januar 1969, BSGE 29, 92, 94 f = SozR Nr. 48 zu § 1265 RVO; Urteil vom 1. Juni 1982, SozR 2200 § 1265 Nr. 64 ).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auch bei diesem Merkmal handelt es sich um ein richterrechtlich entwickeltes Hilfsmerkmal bzw -kriterium (hierzu BSG SozR 3-2600 § 48 Nr. 5).
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    cc) Ist die Haushaltsaufnahme einmal erfolgt, kann sie vom Elternteil oder vom volljährigen Kind durch willentliches Verhalten dadurch beendet werden, das die Voraussetzungen mindestens eines der drei genannten Kriterien für die Begründung der Haushaltsaufnahme dauerhaft nicht mehr erfüllt wird (vgl erneut zu § 48 SGB VI BSG Urteil vom 30.8.2001 - B 4 RA 109/00 R - SozR 3-2600 § 48 Nr. 5 S 29) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - L 3 R 212/08

    Halbwaisenrente für Stiefkinder

    Das Recht auf eine Halbwaisenrente setzt demnach ein Eltern-Kind-Verhältnis zu zwei Elternteilen voraus, wobei bei einem Stiefkind zusätzlich die Aufnahme in den Haushalt des Verstorbenen Voraussetzung ist (Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. August 2001 - B 4 RA 109/00 R -, SozR 3-2600 § 48 Nr. 5 mit weiteren Nachweisen).

    Unter einer Haushaltsaufnahme ist danach nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen, sondern sie ist als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) gekennzeichnet (BSG, Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).

    Dabei ist maßgeblich abzustellen auf den letzten Dauerzustand vor dem Tod, der in der Regel mit mindestens einem Jahr zu veranschlagen ist (BSG, Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).

    Dieser dauerhafte Fortfall der Haushaltsaufnahme als neuer Normalzustand muss ferner als der letzte Dauerzustand vor dem Tode des Versicherten bestanden haben (BSG, Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).

    Denn abzustellen ist auf den letzten Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten, der in der Regel mit mindestens einem Jahr zu veranschlagen ist (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 109/00 R -, a.a.O.).

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 15/05 R

    Witwerrentenanspruch nach § 303 SGB VI - Berechnung des Familienunterhalts -

    Der Einzug in ein Pflegeheim führt deshalb nicht zum Getrenntleben (Brudermüller in Palandt, BGB, 65. Aufl, § 1567 RdNr 2, 5; vgl auch in ähnlichem Zusammenhang: BSG SozR 3-2600 § 48 Nr. 5).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auch bei diesem Merkmal handelt es sich aber um ein richterlich entwickeltes Hilfsmerkmal bzw Kriterium (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 48 Nr. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2/12 R 178/11
    Vielmehr ist auf "ein auf längere Dauer gerichtetes Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienähnlicher Art", auf "die Aufnahme in die Familien-gemeinschaft" oder auf "ein elternähnliches, auf die Dauer berechnetes Band" abgestellt worden (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 109/00 R -, SozR 3-2600 § 48 Nr. 5).

    Maßgeblich ist insoweit der letzte dauerhafte Normalzustand vor dem Tod des Versicherten (BSG, Urteil vom 30. August 2001, aaO).

    Die Rechtsprechung hat die Aufnahme in den Haushalt mit "versorgen" gleichgestellt, aber auch im Bezug hierauf klargestellt, dass das Hauptgewicht nicht auf dem Gewähren von Unterhalt liegt (Urteil vom 30. August 2001, aaO).

    Hierbei ist grundsätzlich (nicht "schematisch") auf das letzte Jahr vor dem Tode des Versicherten abzustellen; eine kürzere oder längere Zeitspanne kann maßgeblich sein, wenn innerhalb des letzten Jahres eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen eingetreten ist (BSG, Urteil vom 30. August 2001, aaO).

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 34/01 R

    Waisenrente - Haushaltsaufnahme des Enkels durch Großmutter - letzter

    Mit einer solchen Beurteilung würde sich das LSG nicht in Widerspruch zu dem Urteil des BSG vom 30. August 2001 (B 4 RA 109/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) setzen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - L 31 R 866/10

    Halbwaisenrentenanspruch - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt

    Diese drei Arten von Kriterien stehen in enger Beziehung zueinander und können sich auch teilweise überschneiden, grundsätzlich darf davon jedoch keines gänzlich fehlen (BSG, Urteil vom 30. August 2001, Aktenzeichen (Az.) B 4 RA 109/00 R, und BSG, Urteil vom 30. Januar 2002, Az. B 5 RJ 34/01 R, jeweils m. w. N., jeweils zitiert nach juris.de).

    Es ist hierbei grundsätzlich nicht schematisch auf das letzte Jahr vor dem Tode des Versicherten abzustellen; eine kürzere oder längere Zeitspanne kann maßgeblich sein, wenn innerhalb des letzten Jahres eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen eingetreten ist (so insgesamt BSG, Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - L 2 KN 97/05

    Pflegeversicherung

    Der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des BSG ( Urteil vom 30.08.2001, B 4 RA 109/00 R, SozR 3-2600 § 48 Nr. 5) zur "Haushaltsaufnahme" im Rahmen der Gewährung von Waisenrente überzeugt nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 31/14
    Dabei ist zu beachten, dass es sich um richterrechtliche Hilfsmerkmale handelt, die nicht losgelöst von ihrem Zweck gewertet werde dürfen [vgl. u.a. BSG Urteil vom 30. August 2001, B 4 RA 109/00 R; Urteil vom 8. Juli 1998, B 13 RJ 97/97 R; Urteil vom 30. Januar 2002, B 5 RJ 34/01 R jeweils juris].

    In solchen Fällen, ist von einer Beendigung der Familiengemeinschaft und damit auch der Haushaltsaufnahme der Stiefkinder auszugehen [BSG Urteil vom 30. August 2001, a.a.O.].

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 2 R 591/09
  • LSG Sachsen, 02.04.2004 - L 3 AL 126/03

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung zwecks Zuzug zum Partner einer

  • SG Düsseldorf, 30.09.2005 - S 35 AS 146/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Sachsen, 26.04.2007 - L 2 U 114/05

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Feststellung einer Berufskrankheit

  • FG Münster, 20.07.2010 - 15 K 1327/07

    Aufnahme in den Haushalt der Großeltern

  • LSG Bayern, 29.03.2006 - L 16 R 539/03

    Gewährung von Waisenrente; Anspruchsberechtigung eines Enkels auf Waisenrente bei

  • SG Schleswig, 02.05.2005 - S 3 AS 133/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft -

  • BSG, 14.11.2012 - B 5 R 368/12 B
  • SG Düsseldorf, 30.09.2005 - S 35 AS 147/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 R 862/11
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