Rechtsprechung
   BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1646
BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R (https://dejure.org/2001,1646)
BSG, Entscheidung vom 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R (https://dejure.org/2001,1646)
BSG, Entscheidung vom 22. August 2001 - B 3 P 13/00 R (https://dejure.org/2001,1646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - elektrisch verstellbarer Sessel - Hilfsmittel - Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - elektrisch verstellbarer Sessel - Hilfsmittel - Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegehilfsmittel - Pflegesessel - Sessel - Beiladung - Krankenkasse - Pflegekasse

  • Judicialis

    SGB XI § 40 Abs 1 Satz 1; ; SGB V § 33 Abs 1; ; SGB V § 34 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33 Abs. 1; SGB XI § 40 Abs. 1
    Elektrisch verstellbarer Sessel kein Pflegehilfsmittel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fernsehsessel als Pflegehilfsmittel?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kein Fernsehsessel von der Pflegekasse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R
    Hingegen ist ein Gegenstand, mag er auch Kranken und/oder Behinderten - wie der Klägerin - in hohem Maße helfen, nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung zu gewähren, wenn er schon von seiner Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und/oder Behinderte gedacht ist (stRspr, vgl Urteil des Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 1/99 R, BSGE 84, 266, 268f = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 - Luftreinigungsgerät II -), wie das hier der Fall ist.
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R
    Das Liegen mit dem dazu erforderlichen Verändernkönnen der Position sowie das Gehen mit dem dazu erforderlichen Aufstehenkönnen sind "allgemeine Grundbedürfnisse" iS der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl dazu Urteil des Senats vom 23. August 1995, 3 RK 7/95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 - Lese-Sprechgerät -).
  • BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93

    Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes

    Auszug aus BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R
    Ein nur mittelbarer Ersatz der ausgefallenen Fähigkeiten in einem funktionell und räumlich eingeschränkten Teilbereich reicht dann aus, wenn es sich um grundlegende Körperfunktionen handelt; andernfalls wären gerade Schwerstbehinderte von der Hilfsmittelversorgung ausgeschlossen (stRspr, vgl Urteil des Senats vom 25. Januar 1995, 3/1 RK 63/93 = BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 13 - Krankenbett -).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88

    Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht

    Auszug aus BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R
    Da die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß, kann auch die neue Pflegekasse nicht als leistungspflichtig in Betracht kommen (§ 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz ), so daß ihre Beiladung unterbleiben konnte (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 74; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 75 RdNr 13c).
  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 11/77

    Ersatz der durch die Verwendung glutenfreier Nahrung entstehenden Mehrkosten

    Auszug aus BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R
    In beiden Bereichen trifft der Grundgedanke zu, daß es grundsätzlich nicht zu den Aufgaben einer Sozialversicherung gehört, die Besorgung oder Anschaffung von Gegenständen zu finanzieren, die zum Lebensbedarf oder zu den Kosten der normalen Lebenshaltung gehören (vgl BSGE 46, 179, 182 = SozR 2200 § 182 Nr. 32 zum Krankenversicherungsrecht).
  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Nicht ausschlaggebend ist, ob der Gegenstand aus Vermarktungsgründen als "medizinisches Hilfsmittel" beworben wird (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 7 zum elektrisch verstellbaren Sessel) .
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 15/01 R

    Bezifferung des Klageantrags - Pflegehilfsmittel - feuchtes Toilettenpapier und

    Feuchte Einmalwaschlappen und feuchtes Toilettenpapier sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens; eine - vorrangige - Pflicht der Krankenkasse auf Kostenerstattung oder Sachleistung scheidet daher aus und wird von der Klägerin auch nicht geltend gemacht, weshalb eine Beiladung der Krankenkasse der Klägerin unterbleiben durfte (vgl BSGE 66, 144, 145 ff = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 7).

    Hingegen ist ein Gegenstand, mag er auch Kranken und/oder Behinderten wie der Klägerin in hohem Maße helfen, nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung zu gewähren, wenn er bereits von seiner Konzeption her nicht vorwiegend für kranke und/oder Behinderte gedacht ist (stRspr, BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 7 - Fernsehsessel; BSGE 84, 266, 268 f = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 - Luftreinigungsgerät II).

    Dass die genannten Materialien auch in Apotheken und Drogerien angeboten werden, steht einer Wertung als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nicht entgegen, weil dort auch alltägliche Körperpflegemittel wie Zahnpasta und Seife als Zusatzsortiment angeboten werden (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 7 zu Fernsehsesseln, die in ähnlicher Form auch von Reha-Herstellern gefertigt und als "medizinische Hilfsmittel" in Sanitätshäusern angeboten werden).

    Ein Anspruch bestand zu keinem Zeitpunkt, weil es sich auch aus der Sicht der Pflegeversicherung um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt und ein entsprechender Ausschluss auch für die von den Pflegekassen zu gewährenden Pflegehilfsmittel besteht, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. August 2001 entschieden hat (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 7 - Fernsehsessel).

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R

    Aufsichtsbehörde - formelle und materielle Anforderungen an

    Dabei gilt auch hier ein Leistungsausschluss für allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht