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   BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 67/88   

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BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 67/88 (https://dejure.org/1990,2360)
BSG, Entscheidung vom 28.03.1990 - 9b/11 RAr 67/88 (https://dejure.org/1990,2360)
BSG, Entscheidung vom 28. März 1990 - 9b/11 RAr 67/88 (https://dejure.org/1990,2360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einarbeitungszuschuss; Stufenweise Erhöhung; Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 49 Abs. 1 S. 1; AFuU 1976 § 19 Abs. 3 S. 1
    Gewährung eines Einarbeitungszuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 6/82

    Einarbeitungszuschuß

    Auszug aus BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 67/88
    Fehlt es danach an der Notwendigkeit, die Klägerin wegen einer Minderleistung von D. teilweise von den Lohnkosten zu entlasten, so braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob der EZ auch aus einem anderen Grunde zu versagen wäre: Sollte es im Gewerbe der Automatenaufsteller allgemein üblich sein, mangels einer eigenen Berufsausbildung Arbeitnehmer aus anderen Branchen, wenn auch mit verwertbaren handwerklichen Vorkenntnissen, einzustellen und für die besonderen Anforderungen des Automatenaufstellergewerbes einzuarbeiten, so wäre ein EZ deshalb nicht zu gewähren, weil diese Leistung nicht an die Stelle von entsprechenden Leistungen der Arbeitgeber treten soll, die diese im allgemeinen im eigenen wirtschaftlichen Interesse erbringen (BSG SozR 4100 § 49 Nr. 2).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Das Erfordernis der Minderleistung ist damit keine echte Anspruchsvoraussetzung (so noch zu § 49 AFG: BSG SozR 3-4100 § 49 Nr. 1 S 2; s auch Heinz in PK-SGB 111, 2. Auflage 2004, § 217 RdNr 43), bei deren Umsetzung der Beklagten uU sogar ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukäme (dafür Feckler in GK-SGB III, § 217 RdNr 10, Stand Juni 2003).
  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Dementsprechend soll der Eingliederungszuschuss den Arbeitgeber gerade nicht durch eine Senkung seiner Lohnkosten im Verhältnis zu Wettbewerbern begünstigen und soll auch nicht seine Lasten, die durch eine Einarbeitung ohnehin entstehen, auf die Versichertengemeinschaft abwälzen (vgl zum Einarbeitungszuschuss BSG SozR 3-4100 § 49 Nr. 1 und 2; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, § 217 Rz 6).
  • SG Augsburg, 14.12.2015 - S 5 AL 404/13

    Keine Gewährung eines Eingliederungszuschusses

    Der Wert der Arbeitsleistung ist ins Verhältnis zum konkret erzielbaren Arbeitsentgelt zu setzen (BSG, Urteil vom 28.03.1990, 9b/11 RAr 67/88).

    Sie liegt vor, wenn der Wert der Arbeitsleistung geringer ist als das tatsächlich bezogene Arbeitsentgelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.1990, 9b/11 RAr 67/88).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 246/10

    Eingliederungszuschuss - Vermittlungshemmnisse - Einarbeitung

    Das Erfordernis der Minderleistung ist damit keine echte Anspruchsvoraussetzung (so noch zu § 49 AFG: BSG SozR 3-4100 § 49 Nr. 1 S. 2), bei deren Umsetzung der Beklagten unter Umständen sogar ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukäme (vgl dafür Feckler in GK-SGB III, § 217 Rn. 10, Stand Juni 2003).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AL 3306/05

    Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer - Arbeitsverhältnis - Verstoß

    Das Erfordernis der Minderleistung ist damit keine echte Anspruchsvoraussetzung (so noch zu § 49 AFG: BSG SozR 3-4100 § 49 Nr. 1 S. 2; s. auch Heinz in PK-SGB 111, 2. Auflage, § 217 Rdnr. 43), bei deren Umsetzung der Beklagten u.U. sogar ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukäme (dafür Feckler in GK-SGB III, Stand Juni 2003, § 217 Rdnr. 10).
  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 12/91

    Anspruch der Arbeitgeber auf Einarbeitungszuschuß

    Da es bereits an einer feststellbaren Minderleistung der Assessorin Z. fehlt, war nicht darauf einzugehen, ob auch die vom Kläger vorgenommene Entgeltabsenkung unter das übliche Anfangsgehalt nach BAT-IIa (entsprechend der Beamtenbesoldung A 13) dem Anspruch entgegensteht (vgl insoweit BSG SozR 3-4100 § 49 Nr. 1).
  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 122/89

    Anspruch auf Einarbeitungszuschuß

    Das LSG hat zu Recht die Beklagte verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf einen Einarbeitungszuschuß, eine Ermessensleistung (BSG SozR 41oo § 49 Nrn 2 und 3; zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil des Senats vom 28. März 1990 - 9b/11 RAr 67/88 -), erneut zu entscheiden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 32 AS 1412/09
    Dementsprechend soll der Ein-gliederungszuschuss den Arbeitgeber gerade nicht durch eine Senkung seiner Lohnkosten im Verhältnis zu Wettbewerbern begünstigen und soll auch nicht seine Lasten, die durch eine Einarbeitung ohnehin entstehen, auf die Versichertengemeinschaft abwälzen (vgl zum Einarbeitungszuschuss BSG SozR 3-4100 § 49 Nr. 1 und 2; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, § 217 Rz 6).
  • LSG Thüringen, 09.10.2003 - L 3 AL 511/02

    Gewährung von Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose; Beschäftigungshilfe

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2018 - L 7/12 AL 44/16
    Die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses dient weder der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze noch der Finanzierung von Beschäftigungsmöglichkeiten, sondern soll den Nachteil ausgleichen, den der Arbeitgeber dadurch erleidet, dass der Arbeitnehmer wegen individueller Defizite qualitativ oder quantitativ nicht die Arbeitsleistung erbringt, die der vereinbarten Vergütung entspricht (BSG, Urteil vom 28. März 1990 - 9b/11 RAr 67/88 -, SozR 3-4100 § 49 Nr. 1).
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