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   BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B   

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https://dejure.org/2004,3331
BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B (https://dejure.org/2004,3331)
BSG, Entscheidung vom 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B (https://dejure.org/2004,3331)
BSG, Entscheidung vom 30. August 2004 - B 2 U 401/03 B (https://dejure.org/2004,3331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision bei Erheblichkeit der Rechtsfrage; Ergehen einer Entscheidung über eine aufgeworfene Rechtsfrage bei Konsequenzen für den Ausgang des Rechtsstreits; Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage über die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 222
 
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Wird zitiert von ... (419)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B
    Außerdem muss dargestellt werden, dass die Rechtsfrage eine über den Einzelfall hinausgehende, grundsätzliche Bedeutung hat, klärungsbedürftig, die Antwort auf sie also zweifelhaft, und im vorliegenden Einzelfall klärungsfähig, mithin für die Entscheidung rechtserheblich, ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1, SozR § 160a Nr. 16).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B
    Kann mangels entsprechenden Vortrags nicht ausgeschlossen werden, dass der geltend gemachte Anspruch unabhängig vom Ergebnis der angestrebten rechtlichen Klärung womöglich am Fehlen einer weiteren, bisher unbeachtet gebliebenen Anspruchsvoraussetzung scheitern müsste, fehlt es an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und damit der Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, 2002, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • BSG, 11.09.1998 - B 2 U 188/98 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B
    Zur Klärungsfähigkeit gehört auch, dass die Rechtsfrage in einem nach erfolgter Zulassung durchgeführten Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BSG Beschluss vom 11. September 1998 - B 2 U 188/98 B -).
  • OLG Koblenz, 01.07.2004 - 2 U 376/03

    Schutz einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbenen

    Auszug aus BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B
    Daran mangelt es zB, wenn die Entscheidung der Berufungsinstanz auf verschiedene Begründungen gestützt wird, die nicht alle von der aufgeworfenen Rechtsfrage betroffen sind (BSG Beschluss vom 6. April 2004 - B 2 U 376/03 B -, Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 69 f; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 168).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Vom Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache geht das BSG aus, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit) (vgl. BSG, Beschluss vom 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B - juris, Rn. 2).
  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 5/21 B

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - ambulante Abgabe von

    Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geltend gemachte Anspruch unabhängig vom Ergebnis der angestrebten rechtlichen Klärung womöglich am Fehlen einer weiteren Anspruchsvoraussetzung scheitern müsste, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit und damit der Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl BSG vom 30.8.2004 - B 2 U 401/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 43/16 B

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in einer Werkstatt für behinderte

    Grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat eine Rechtssache, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit; vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16; SozR 4-1500 § 160a Nr. 5) .
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