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   BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R   

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BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R (https://dejure.org/2007,2423)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R (https://dejure.org/2007,2423)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - B 13 R 8/07 R (https://dejure.org/2007,2423)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Zehnjahreszeitraumes - Streckungstatbestand - Anrechnungszeit - besondere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand

  • openjur.de

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; Zehnjahreszeitraum; Streckungstatbestand; Anrechnungszeit; besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen; Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 154 (Ls.)
  • NZS 2008, 485
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 08.03.1972 - 11 RA 190/71

    Arbeitslosigkeitszeiten - Selbsthilfeversuch - Scheitern selbständiger Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen den Selbsthilfeversuch durch das Eingehen einer nicht versicherten Beschäftigung oder das Ausüben einer selbständigen Tätigkeit als "Brückenzeit" gewertet, wenn darin das Bemühen um die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94; BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO).

    Den - etwa sechs Monate dauernden - Versuch eines Arbeitslosen, sich seinen Lebensunterhalt durch Übernahme einer selbständigen Tätigkeit zu verdienen, hat das BSG in seinen Urteilen vom 8.3.1972 (11 RA 190/71 - BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und 16.11.1972 (11 RA 168/72 - SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO) als unschädlichen Überbrückungstatbestand gewertet und ausgeführt: Erfahrungsgemäß sei ein derartiger Selbsthilfeversuch nicht selten zum Scheitern verurteilt, weil zunächst einmal alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit fehlten.

    Denn Zeiten einer selbständigen Tätigkeit werden im Arbeitsförderungsrecht - je nach Fallkonstellation - durchaus unterschiedlich behandelt: So bewirkt eine selbständige Tätigkeit direkt im Anschluss an das Ende einer Beschäftigung (so die Fallgestaltung bei BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO) den Verlust des auf der Beschäftigung beruhenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld bereits nach einem Jahr, weil dann in der Rahmenfrist von zwei Jahren nicht mehr mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis liegen (§§ 123, 124 SGB III); hingegen führt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus (so die Fallgestaltung bei BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) erst dann zu einem Erlöschen des Anspruchs, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind (§ 147 Abs. 2 SGB III).

    Zwar kommt es bei der Frage des Vertreten-Müssens einer entstandenen Lücke auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und der Sozialadäquanz (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) zu berücksichtigen sind.

  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Hinzu komme, dass sich in Bezug auf die Anerkennung von längeren Lücken als Überbrückungstatbestände ergebe, dass es mit zunehmender Dauer der Lücke immer schwerer werde, die erforderliche Verbindung zwischen der davor- und der dahinterliegenden Zeit herzustellen (Hinweis auf das Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269, 274 f = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16 S 91).

    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7, SozR 3-2600 § 252 Nr. 2 und SozR 2200 § 1259 Nr. 94).

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände, oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16).

    Hierauf aufbauend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1.2.2001 (BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16) darauf abgestellt, dass, ebenso wie bei der von der bisherigen Rechtsprechung für Selbsthilfeversuche gezogenen Sechs-Monats-Grenze, auch bei einer Pflegetätigkeit erwartet werden kann, dass der Versicherte in dieser Zeit in der Lage ist, die Dauerhaftigkeit seiner begonnenen Tätigkeit sicher einzuschätzen.

  • BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Allgemein hat das BSG bereits zu anderen Überbrückungstatbeständen als einem Selbsthilfeversuch darauf hingewiesen, dass es mit zunehmender Dauer der Lücke immer schwerer wird, die erforderliche Verbindung zwischen der davor- und der dahinterliegenden Zeit der Arbeitslosigkeit herzustellen (vgl BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO).

    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).

  • BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95

    Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7, SozR 3-2600 § 252 Nr. 2 und SozR 2200 § 1259 Nr. 94).

    Zwar kommt es bei der Frage des Vertreten-Müssens einer entstandenen Lücke auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), wobei Gesichtspunkte der Billigkeit (BSGE 34, 93, 95 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und der Sozialadäquanz (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7) zu berücksichtigen sind.

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Sie gewährleistet lediglich, dass der Zurechnungszusammenhang mit nachfolgenden Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten bestehen bleibt (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 20; Senatsurteil vom 11.3.2004 - B 13 RJ 16/03 R - BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mit zahlreichen Nachweisen).

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände, oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16).

  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl Senatsurteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7, SozR 3-2600 § 252 Nr. 2 und SozR 2200 § 1259 Nr. 94).

    Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen den Selbsthilfeversuch durch das Eingehen einer nicht versicherten Beschäftigung oder das Ausüben einer selbständigen Tätigkeit als "Brückenzeit" gewertet, wenn darin das Bemühen um die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94; BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO).

  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 23/81

    Arbeitslosigkeit; Unterbrechung der Beschäftigung; Anpassungsgeld; Bergbau;

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 37/91

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Berufungsurteil

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).
  • BSG, 16.11.1972 - 11 RA 168/72

    Versicherungspflichtige Beschäftigung - Anschluß - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Den - etwa sechs Monate dauernden - Versuch eines Arbeitslosen, sich seinen Lebensunterhalt durch Übernahme einer selbständigen Tätigkeit zu verdienen, hat das BSG in seinen Urteilen vom 8.3.1972 (11 RA 190/71 - BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO) und 16.11.1972 (11 RA 168/72 - SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO) als unschädlichen Überbrückungstatbestand gewertet und ausgeführt: Erfahrungsgemäß sei ein derartiger Selbsthilfeversuch nicht selten zum Scheitern verurteilt, weil zunächst einmal alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit fehlten.
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 22/81
    Auszug aus BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R
    Unerheblich ist auch, dass das BSG in Einzelfällen von einem länger als sechs Monate dauernden Überbrückungstatbestand ausgegangen ist (Urteile vom 24.11.1982 - 5a RKn 23/81 - SozR 2200 § 1259 Nr. 72 und vom 20.4.1983 - 5a RKn 22/81 - veröffentlicht bei Juris ; Urteil vom 30.1.1969 - 5 RKn 133/65 - BSGE 29, 120 = SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO ; Urteil vom 5.7.1978 - 1 RA 15/78 - SozR 2200 § 1251 Nr. 50 ; Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 37/91 - veröffentlicht bei Juris ).
  • BSG, 05.07.1978 - 1 RA 15/78

    Jurist - Einarbeitung in das deutsche Rechte - Anschluß an eine Krankheit -

  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 7/91

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit während des Bezugs einer Rente wegen

  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 46/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rechtsanwendung - Gesetzesreform - Lohnersatzleistung

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Vertriebener - Lücke zwischen Beendigung

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 5/00 R

    Zahlungsansprüche - Recht auf Halbwaisenrente - Lehramtsstudium -

  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 91/77

    Verfahrensgegenstand - Altersruhegeld - Bescheid über Wiedergewährung -

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RJ 244/74

    Beendigung der Beschäftigung - Arbeitslosigkeit - Auswanderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2014 - L 2/12 R 859/11
    Sie gewährleistet lediglich, dass der Zurechnungszusammenhang mit nachfolgenden Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten bestehen bleibt (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 8/07 R -, SozR 4-2600 § 58 Nr. 9 mwN).

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände, oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassungs wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, aaO mwN).

    Denn innerhalb eines solchen verhältnismäßig kurzen Zeitabschnitts lasse sich erfahrungsgemäß stets überblicken, ob der Selbsthilfeversuch Erfolg verspreche oder zum Scheitern verurteilt sein werde (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, aaO mwN).

    Demgemäß ist regelmäßig nach sechs Monaten die Entscheidung des Versicherten zu erwarten, ob er nunmehr auf Dauer selbständig tätig bleiben, mit anderen Worten: ob er den "Status" des Arbeitslosen (und nur vorübergehend, versuchsweise selbständig Tätigen) verlassen will oder ob er den Selbsthilfeversuch als gescheitert betrachtet (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, aaO mwN).

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Die Anrechnungszeiten (früher: Ausfallzeiten) sollen dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9; BSGE 87, 269, 271 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16 S 88; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7 S 39; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S 252f).

    Der Zeitraum der Tätigkeit in der Türkei ist jedoch deutlich länger als der von etwa sechs Monaten, den das BSG grundsätzlich als Obergrenze für einen sog missglückten Selbsthilfeversuch angesehen hat (vgl zuletzt BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9).

  • LSG Bayern, 28.10.2009 - L 19 R 167/07

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Erfüllung der besonderen

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassung wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSG, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 8/07 R, veröffentlich in juris).

    Hierbei handelt es sich jedoch jeweils um Besonderheiten der jeweiligen Fälle (BSG, Urteil vom 26.07.2007 aaO).

  • BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    9 Hierzu hätte der Kläger in Auseinandersetzung mit den Gründen des vorinstanzlichen Gerichts, die in der Revisionsbegründung insoweit wiederzugeben gewesen wären, vor allem auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9 zum missglückten Selbsthilfeversuch der - selbstständigen - Existenzgründung; aber auch: BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 18 und 20; BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 13) eingehen und deutlich machen müssen, welche Merkmale des "sozialadäquaten Verhaltens" diese Rechtsprechung herausgearbeitet hat und aus welchen Gründen im Einzelnen sie entgegen der Ansicht des SG erfüllt sein sollen.

    Eine besonders eingehende Überprüfung der Erfolgsaussicht wäre auch deshalb notwendig gewesen, weil sich das SG auf ein Berufungsurteil stützt und weitgehend übernimmt, das bereits vor der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9; BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 13) ergangen war und diese noch nicht hatte berücksichtigen können.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 9 R 3268/12
    Wie lange dies angenommen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere wie lange die Lücke vom Versicherten zu vertreten ist und ob sein Verhalten zur Überbrückung der Lücke als sozialadäquat anzusehen ist (BSG, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 8/07 R, Juris).

    Eine Orientierung der Grenze an Regelungen in anderen Rechtsgebieten, etwa an der Dauer des Bezugs von Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Arbeitsförderungsrecht oder an der steuerlichen Höchstdauer für die Abgrenzung einer erfolgreichen selbstständigen Tätigkeiten von einer Liebhaberei ist nicht zulässig (BSG, U. v. 26.07.2007, a.a.O.).

  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 338/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 13 R 337/18 B v. 08.04.2020

    Die Klägerin setzt sich weder mit den Rechtsnormen auseinander, die wie vor allem § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI bei der begehrten Feststellung von Anrechnungszeiten zur Anwendung kommen, noch mit der einschlägigen Rechtsprechung des BSG , nach der eine Unterbrechung iS des § 58 Abs. 2 Satz 1 SGB VI grundsätzlich anzunehmen ist, wenn zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit eine Lücke von einem vollen Kalendermonat oder mehr besteht, und bei einer größeren zeitlichen Lücke der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch Überbrückungstatbestände für einen Zeitraum gewahrt wird, der in der Regel sechs Monate nicht überschreiten darf (stRspr; vgl BSG Urteil vom 13.8.1996 - 8 RKn 30/95 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 7 S 38 f; BSG Urteil vom 1.2.2001 - B 13 RJ 37/00 R - BSGE 87, 269 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16 S 88 f; BSG Urteil vom 26.7.2007 - B 13 R 8/07 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 9 RdNr 14 ff; zuletzt etwa BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 5 R 152/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • LSG Thüringen, 19.06.2008 - L 2 R 429/05

    Notwendigkeit des Vorliegens einer subjektiven Verfügbarkeit für einen Anspruch

    Einen gescheiterten Selbsthilfeversuch hat das Bundessozialgericht in den Fällen angenommen, in denen anschließend wiederum eine Zeit der Arbeitslosigkeit folgte; dann soll der sozialadäquate Versuch, die Arbeitslosigkeit abzuwenden, im Sinne einer Brückenzeit gewertet werden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, Az.: B 13 R 8/07 R).
  • LSG Hamburg, 29.01.2008 - L 3 R 4/08

    Möglichkeit der Weiterführung eines Berufungsverfahrens nach erklärter und

    Dies hat auch das Bundessozialgericht ausdrücklich noch mal im Urteil vom 26.07.2007 (B 13 R 8/07 R) bestätigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 8 R 490/10

    Rentenversicherung

    Es ist vielmehr - entsprechend dem allgemeinen Verständnis auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung - davon auszugehen, dass der Versicherte alle solchen Umstände nicht zu vertreten hat, hinsichtlich derer ihn kein Verschulden trifft bzw. die durch ein sozialadäquates Verhalten entstanden sind (vgl. statt aller: BSG, Urteil v. 26.7.2007, B 13 R 8/07 R, SozR 4-2600 § 58 Nr. 9).
  • SG Berlin, 28.03.2012 - S 31 R 4622/08

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit

    Die Regelung soll dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (z. B. wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (so BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, Az. B 13 R 8/07 R, Rdnr. 15 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 3 R 695/06
  • BSG, 10.12.2019 - B 5 R 152/19 B
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2015 - L 10 R 1266/15
  • LSG Hamburg, 15.07.2015 - L 2 R 130/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2019 - L 12 R 74/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2019 - L 12 R 74/18
  • SG Duisburg, 02.09.2010 - S 10 R 101/09

    Prüfung des Bestehens einer Überbrückungszeit zwischen der letzten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - L 22 R 384/10
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