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   BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82   

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BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82 (https://dejure.org/1983,5200)
BSG, Entscheidung vom 17.05.1983 - 7 RAr 13/82 (https://dejure.org/1983,5200)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 (https://dejure.org/1983,5200)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 63 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82
    Dem steht nicht entgegen, daß die Klägerin diesen Anspruch aus eigenem Recht verfolgt, während sie hinsichtlich der Gewährung von Kug Prozeßstandschafter ihrer Arbeitnehmer ist (vgl. BSGE 38, 98).
  • BGH, 02.06.1969 - II ZB 5/68

    Übergang von der Auskunfts- zur Zahlungsklage im Berufungsantrag

    Auszug aus BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82
    Deshalb ist es gerechtfertigt, im vorliegenden Falle von einer Klageerweiterung auszugehen, da weder der bisherige Sachverhalt, auf den die ursprüngliche Klage gestützt wurde, geändert worden ist, noch die Anspruchsgrundlage eine andere Fassung erhalten hat (vgl. BGH NJW 1960, 1950; BGH MDR 1969, 911).
  • BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76

    Klage gegen einen Zugunstenbescheid über Höherbewertung der MdE wegen besonderen

    Auszug aus BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82
    Vielmehr folgt aus § 99 SGG, daß für eine zulässige Klageerweiterung eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde über den Leistungsantrag nicht erforderlich ist (BSG SozR 1500 § 99 Nr. 2; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 99 Anm. 4b).
  • LSG Hessen, 24.04.2015 - L 9 AS 828/14

    SGB-II -Leistungen und gesonderte Aufhebungsentscheidung

    Der Übergang von einer Anfechtungsklage zu einer Leistungsklage stellt bei unverändertem Klagegrund keine Klageänderung dar, sondern ist als zulässige Erweiterung des Klageantrags im Sinne des § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG anzusehen (vgl. BSG vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 - SozR 4100 § 63 Nr. 2; BSG vom 20. September 1989 - 7 RAr 110/87 - SozR 4100 § 78 Nr. 8; BSG vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 22/89).

    Der Kläger will mit der Leistungsklage nunmehr unmittelbar das Ziel erreichen, dass er zuvor bereits mittelbar im Wege der Anfechtungsklage gegen den Sanktionsbescheid vom 16. Februar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. März 2012 verfolgt hat (ebenso: BSG vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 - SozR 4100 § 63 Nr. 2; BSG vom 20. September 1989 - 7 RAr 110/87 - SozR 4100 § 78 Nr. 8; BSG vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 22/89 zu einer vgl. Konstellation im Rahmen des Kurzarbeitergeldbezuges).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 102/97 R

    Kurzarbeitergeld - Betrieb - Betriebsabteilung - Arbeitsausfall - wirtschaftliche

    Die tatsächlichen Feststellungen des LSG lassen keine abschließende Beurteilung zu, ob die Voraussetzungen für die von der Klägerin im Wege der Prozeßstandschaft für die Arbeitnehmer ihres Betriebes (vgl BSGE 67, 11, 13 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2 S 13) geltend gemachten Ansprüche auf Kug für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1993 vorgelegen haben.
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87

    Aufhebung eines Anerkennungsbescheids auf Kurzarbeitergeld,

    Ein solcher liege nur dann vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar sei, daß in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden könne (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2).

    Das Unternehmerrisiko soll dem Arbeitgeber nicht abgenommen werden (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2).

    Die Rechtspr des BSG hat, gestützt auf § 63 Abs. 1 Satz 1 AFG, Ansprüche auf Kug zwar verneint, wenn der Arbeitsausfall nicht nur vorübergehend war (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2), im übrigen bislang aber offengelassen, ob der Grundsatz, wonach Kug gewährt wird, ua wenn zu erwarten ist, daß dadurch den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten werden, lediglich die Zielvorstellungen des Gesetzgebers kennzeichnet oder materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen zum Inhalt hat (BSGE 60, 222, 225 f = SozR 4100 § 65 Nr. 3; SozR 4100 § 63 Nr. 5).

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

    Der Übergang von der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) zur Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 SGG) ist bei unverändertem Streitstoff keine Klageänderung, sondern eine auch im Revisionsverfahren zulässige Erweiterung des Klageantrags (§ 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG); das bisherige Fehlen einer Verwaltungsentscheidung über den Leistungsantrag steht dem nicht entgegen (Anschluß an BSG vom 17.5.1983 - 7 RAr 13/82, insoweit in SozR 4100 § 63 Nr. 2 nicht abgedruckt).

    Zur gleichen Sachlage beim Kug hat der Senat bereits entschieden, daß die Annahme einer Klageerweiterung gerechtfertigt ist, weil sich weder der Sachverhalt, auf den die ursprüngliche Klage gestützt wurde, geändert hat, noch die Anspruchsgrundlage eine andere geworden ist (Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 - insoweit in SozR 4100 § 63 Nr. 2 nicht abgedruckt).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Es bedurfte hierüber auch keiner vorherigen Verwaltungsentscheidung (vgl. zur Klageerweiterung BSGE 65, 272, 275; vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 -).
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88

    Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich

    Der Anerkennungsbescheid als solcher stellt sich als verselbständigter Teil einer Entscheidung dar, durch die der eigentliche Leistungsanspruch vorbereitet werden soll (BSG Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 insoweit in SozR 4100 § 63 Nr. 2 nicht abgedruckt).

    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, daß es die Zulässigkeit der erweiterten Klage nicht berührt, wenn eine förmliche Entscheidung der Verwaltungsbehörde über den Leistungsantrag nicht ergangen ist (Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 - insoweit in SozR 4100 § 63 Nr. 2 nicht abgedruckt).

  • LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kug nach

    Die aufgeworfenen Fragen - die im zitierten Artikel (Mückl/Götte, Kurzarbeitergeld als insolvenzgeeignetes Sanierungsinstrument, NZI 2020, 874) bezeichnenderweise unter der Überschrift "Vorübergehender Arbeitsausfall trotz Insolvenzantrag?" diskutiert werden - müsste die Antragsgegnerin zur Auffassung des Senats im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Prüfung beantworten, ob die Voraussetzungen des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfüllt sind, namentlich ob ein erheblicher Arbeitsausfall im Sinne des § 96 Abs. 1 SGB III, insbesondere ein vorübergehender Arbeitsausfall, Nr. 2, vorliegt, d.h. ob mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zu Vollarbeit zu rechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.05.1983 - 7 RAr 13/82 - juris).
  • LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 12/14

    Gesetzliche Rentenversicherung, Sozialverwaltungsverfahren

    Das Gericht darf den angefochtenen Bescheid wegen fehlender Ermessensausübung aufheben, wenn die Prüfung ergibt, dass ein "atypischer Fall" gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 1985, 10 RKg 3/84, juris = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSG, Urteil vom 11. Februar 1988, 7 RAr 55/86, juris = SozR 1300 § 48 Nr. 44 m.w.N.; BSG, Urteil vom 17. Mai 1983, 7 RAr 13/82, juris = SozR 3-4100 § 63 Nr. 2).
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 21/89

    Kurzarbeitergeld bei endgültiger Stillegung eines Betriebes, atypischer Fall iS.

    Die Gewährung von Kug würde in einem solchen Fall letztlich eine Subventionierung der Klägerin darstellen, die durch die Gewährung von Kug gerade nicht erfolgen soll (vgl BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2; BSG Urteil vom 25. April 1990 aaO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13

    Anspruch einer Anwaltssozietät auf Kurzarbeitergeld für bei ihr beschäftigte

    Ein vorübergehender Arbeitsausfall ist anzunehmen, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen ist (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89

    Leisungsverweigerung - Klageart

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 11 SB 178/10

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Herabsetzungsbescheid -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - L 9 KR 563/07

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung - Anspruchshöchstdauer -

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R

    Schlechtwettergeld - witterungsbedingter Arbeitsausfall - Bauarbeiten - Beginn -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.03.2010 - L 1 AL 117/08

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Beendigung eines

  • BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 92/85
  • BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76
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