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   BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80   

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https://dejure.org/1982,10711
BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80 (https://dejure.org/1982,10711)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 6 RKa 8/80 (https://dejure.org/1982,10711)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 6 RKa 8/80 (https://dejure.org/1982,10711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Facharzt; Vergütung; Visitgebühren; Vertragsarzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 247
  • SozR 5557 Anl 1 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80
    Damit verbundene Unzuträglichkeiten sind verfassungsrechtlich erst dann zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber eine spätere Überprüfung und fortschreitende Differenzierung trotz ausreichenden Erfahrungsmaterials für eine sachgerechte Lösung unterläßt (BVerfGE 33, 171, 189f mwN).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80
    Aus dem Sachverhalt, den die differenzierende Regelung zum Gegenstand hat, muß sich gerade für sie ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen lassen (BVerfGE 17, 122, 131; 19, 1, 8).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80
    Aus dem Sachverhalt, den die differenzierende Regelung zum Gegenstand hat, muß sich gerade für sie ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen lassen (BVerfGE 17, 122, 131; 19, 1, 8).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 429/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80
    Bei einer gesetzlichen Regelung muß sich die sachliche Vertretbarkeit des Differenzierungsgrundes aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses heraus entwickeln lassen; der Grund muß in diesem Sinn sachbezogen sein (BVerfGE 26, 72, 76 ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 9/78

    Änderung eines VA nach Klageerhebung - Widerspruchsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80
    Das BSG hat 5 96 SGG angewendet auf Verwaltungsakte, die das streitige Dauerrechtsverhältnis unter Aufrechterhaltung des zwischen den Beteiligten umstrittenen Standpunkts für einen anschließenden Zeitraum regeln, wenn der nachgehende Bescheid aus den gleichen Gründen angefochten wird wie der frühere Bescheid (BSGE H7, 201, 203 : SozR 1500 5 96 SGG Nr. 1U mwN; BSG Urteil vom 7. Oktober 1981 - 6 RKa 9/78).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.01.1980 - L 6 Ka 2/79
    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80
    Das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 1980 - L 6 Ka 2/79 - wird abgeändert.
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Gesichtspunkte der Prozeßökonomie können eine Einbeziehung späterer Verwaltungsakte in den Prozeß nur rechtfertigen, wenn es bei dem Folgebescheid ausschließlich um dieselben Sach- und Rechtsfragen geht wie beim ursprünglich angefochtenen Bescheid (BSGE 53, 247, 248 = SozR 5557 Anl 1 Nr. 1; vgl auch BSG SozR 1500 § 144 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Der Senat befand sich hier in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu anderen Rechtsgebieten, nach der im Wege einer weiten Auslegung des § 96 Abs. 1 SGG auch solche Bescheide in den Prozeß einzubeziehen sind, die zwar den ursprünglich angefochtenen Bescheid weder ändern noch ersetzen, die darin getroffene Regelung aber für spätere Entscheidungen, insbesondere für spätere Abrechnungszeiträume, unverändert übernehmen und deshalb mit derselben Begründung angefochten werden (BSGE 18, 93, 94 = SozR Nr. 16 zu § 96 SGG; BSGE 27, 146, 148 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG; BSG SozR 1500 § 96 Nr. 14; BSG SozR 5557 Anl 1 Nr. 1).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 18/91

    Zuschlag - Ambulant - Anästhesie - Arzt

    Die nach seiner Meinung erforderliche verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift dahin, daß - unabhängig von der jeweiligen gebietsärztlichen Qualifikation des ausführenden Arztes - das Erbringen bestimmter ambulanter Anästhesien die Vergütung nach den Nrn 90/91 BMÄ auslöst, ist schon deswegen nicht geboten, weil der von ihm gerügte Verstoß der Regelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der auch die Vertragspartner des BMÄ bindet (BSGE 53, 247, 250 = SozR 5557 Anl 1 Nr. 1), nicht vorliegt.
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 86/83
    In diesem Falle besteht ein die Anwendbarkeit des 9 96 SGG rechtfertigender innerer Zusammenhang zwischen älterem und neuem Bescheid auf jeden Fall dann, wenn der nachgehende Bescheid aus den gleichen Gründen wie der Erstbescheid angefochten wird (vgl BSG SozR Nr. 19 zu 5 96 SGG; SozR 1500 5 96 Nr. 1"; BSG, Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 8/80).
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