Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04 (Z) |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08
Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil
Nach dieser Ansicht muss der Tatrichter, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten werten, die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeiten sowie die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen im einzelnen mitteilen, wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den einzelnen Verurteilungen zu Grunde lagen, zu machen sind (vgl. OLG Frankfurt, vgl. Beschlüsse vom 19. September 2006 - 1 Ss 167/06; vom 29. August 2006 - 1 Ss 180/06; vom 2. März 2004 - 1 Ss 29/04; vom 20. Januar 2004 - 1 Ss 403/03; vom 1. Dezember 2003 - 1 Ss 307/03; vom 17. November 2003 - 1 Ss 285/03; OLG Frankfurt StV 1989, 155; jeweils m.N.; OLG Köln NStZ 2003, 421; StV 1996, 321).Von einer genauen Darlegung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte soll allenfalls dann abgesehen werden können, wenn in Fällen geringerer Bedeutung der Sachverhalt schon aus der Angabe der angewendeten Vorschriften hinreichend erkennbar wird (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur allgemein der Darlegung anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere früher begangener Straftaten abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 2. März 2004 - 1 Ss 29/04; vom 20. Januar 2004 - 1 Ss 403/03; vom 1. Dezember 2003 - 1 Ss 307/03 und vom 17. November 2003 - 1 Ss 285/03).
- OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei …
Will der Tatrichter Vorbelastungen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, muss er die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeitpunkte sowie die Art und Höhe der Rechtsfolgen im Einzelnen mitteilen (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 307/03 - ; - 1 Ss 29/04 - ; - 1 Ss 19/05 - ; - 1 Ss 167/06 - ; - 1 Ss 180/06 -), wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zu Grunde liegen, zu machen sind, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat (vgl. OLG Köln StV 1996, 321; NStZ 2003, 421; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 285/03 - ; - 1 Ss 403/03 - ; - 1 Ss 180/06 - ; 1 Ss 275/07 - ; 1 Ss 371/08 -).Von einer genauen Darlegung der den Verurteilungen zu Grunde liegenden Sachverhalte kann nur abgesehen werden, wenn in Fällen von geringer Bedeutung der Sacherhalt schon aus der Angabe der angewandten Vorschriften hinreichend erkennbar wird (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 29/04 - ; - 2 Ss 382/04 - ; 1 Ss 275/07 -) oder wenn die Darlegung der Vorstrafen nur dazu dient, andere Fälle der Missachtung von Strafnormen durch den Angeklagten darzulegen und ersichtlich nicht auf Art und Schwere der Vorstrafen abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 49/02 - ; 1 Ss 275/07 -).
- OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei …
Von einer genauen Darlegung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte kann zum Beispiel dann abgesehen werden, wenn in Fällen geringerer Bedeutung der Sachverhalt schon aus der Angabe der angewendeten Vorschriften hinreichend erkennbar wird (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur allgemein der Darlegung auch anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere früher begangener Straftaten abgestellt worden ist (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 02.03.2004 - 1 Ss 29/04 - und vom 24.11.2002 - 1 Ss 44/02 -).
- OLG Köln, 27.09.2004 - 8 Ss OWi 18/04 Der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn das Gericht über den Antrag auf Entpflichtung vom persönlichen Erscheinen überhaupt nicht oder ohne eine auf § 73 Abs. 2 OWiG zurückführbare Begründung ablehnend entscheidet und sich auch im Urteil mit den Gründen, die hierfür geltend gemacht wurden, nicht befasst (SenE v. 11.07.2001 - Ss 273/01 - = zfs 2002, 254 m. w. Nachw.; SenE v. 18.03.2003 - Ss 70/03 Z - m. w. Nachw.; SenE v. 11.04.2003 - Ss 119/03 Z - SenE v. 28.04.2003 - Ss 134/03 Z - SenE v. 29.09.2003 - Ss 400/03 Z - SenE v. 02.01.2004 - Ss 554/03 Z - SenE v. 05.02.2004 - Ss 456/03 Z-; SenE v. 10.02.2004 - Ss 29/04 Z - = zfs 2004, 335; OLG Brandenburg NZV 2003, 432; OLG Hamm zfs 2003, 425 = DAR 2003, 430 = VRS 105, 228 [229] = NZV 2003, 588).
- OLG Köln, 21.03.2005 - 8 Ss OWi 74/05 SenE v. 13.02.2004 - Ss 20/04 Z - SenE v. 10.02.2004 - Ss 29/04 Z - = zfs 2004, 335;.
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