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   OLG Köln, 29.08.1986 - Ss 472/86   

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https://dejure.org/1986,14432
OLG Köln, 29.08.1986 - Ss 472/86 (https://dejure.org/1986,14432)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.1986 - Ss 472/86 (https://dejure.org/1986,14432)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 1986 - Ss 472/86 (https://dejure.org/1986,14432)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch

    Der Zugang von Briefsendungen kann im Bestreitensfall nur durch positive Beweiszeichen festgestellt werden (vgl. OLG Köln, VRS 73, 153; KG NZV 2002, 200).
  • KG, 26.11.2001 - 1 Ss 185/01

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs der Kündigung eines

    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. OLG Köln VRS 73, 153 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Der Zugang von Briefsendungen kann nur durch positive Beweisanzeichen festgestellt werden (vgl. KG VRS 102, 128 ff.; OLG Köln VRS 73, 153; BayObLG VRS 66, 34 ff., jeweils m.w.N.).
  • KG, 05.06.2000 - 1 Ss 5/00
    Allein aus der Mitteilung der Zulassungsstelle, dass das Versicherungsverhältnis zur Tatzeit nicht mehr bestand, durfte die Strafkammer daher nicht - wie geschehen (UA S. 9) - ohne weiteres auf die Rechtswirksamkeit der mitgeteilten Vertragsauflösung schließen, zumal die Kammer es für möglich gehalten hat, dass dem früheren Halter und Eigentümer des von dem Angeklagten erworbenen Fahrzeugs, dem verstorbenen ##, von der Versicherung keine Kündigung zugegangen war, was - entgegen der Ansicht der Strafkammer (UA S. 9) - eine unverzichtbare Voraussetzung für eine rechtswirksame Kündigung des Versicherungsverhältnisses ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 71, 73, 74; OLG Köln VRS 73, 153).".
  • OLG Hamm, 31.07.2001 - 1 Ss 710/01

    Fahren ohne Versicherungsschutz, Beweiswürdigung, Zugang des Kündigungsschreibens

    Sendet der KFZ-Haftpflichtversicherer Mahn- und Kündigungsschreiben nur durch einfachen Brief, kann die Wirksamkeit einer nach § 39 Abs. 3 VVG ausgesprochenen Kündigung regelmäßig nicht festgestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer den Empfang der Schreiben nicht einräumt und - außer der Absendung des Briefes - weitere positive Beweisanzeichen für den Zugang nicht gegeben sind (zu vgl. OLG Köln VRS 73, 153 ff.).
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