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   OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02   

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https://dejure.org/2002,12878
OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02 (https://dejure.org/2002,12878)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2002 - Ss 54/02 (https://dejure.org/2002,12878)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2002 - Ss 54/02 (https://dejure.org/2002,12878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mutmaßliche Einwilligung in das Entfernen vom Unfallort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mutmaßliche Einwilligung des Fahrzeugeigentümers in die Unfallflucht des Fahrers seines Autos, der keine Fahrerlaubnis besitzt; Überlassen eines Fahrzeugs an einen Dritten in der Kenntnis, dass dieser keine Fahrerlaubnis besitzt; Interesse eines Fahrzeugeigentümers an ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2334
  • NZV 2002, 278
  • NZV 2002, 409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.05.1992 - 1St RR 55/92

    Schädiger; Geschädigter; Sachschaden; Feststellungen; Unfallaufnahme;

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02
    Ein solcher Rechtfertigungsgrund ist dann gegeben, wenn aufgrund der näheren Umstände des Einzelfalles - insbesondere der Art der persönlichen Beziehungen, des Umfangs des Schadens und der Haftungslage - eine sachgerechte Interessenabwägung ergibt, dass der an der Unfallstelle nicht anwesende (Allein-) Geschädigte kein Interesse an einem Verbleiben des Unfallverursachers an der Unfallstelle hat, es ihm vielmehr genügt, wenn dieser sich anschließend mit ihm in Verbindung setzt und ihn über seine Beteiligung an dem Unfall unterrichtet (BayObLG NZV 1992, 413, 414 mit zahlreichen Nachweisen; Himmelreich/Bücken, Verkehrsunfallflucht, 3. Auflage, Rnr. 238 mit Nachweisen; Hentschel, StVR, 36. Auflage, StGB § 142 Rnr. 51 mit Nachweisen).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 127/71

    Verkehrsunfall - Wartepflicht - Unerlaubte Benutzung eines Kfz - Kfz-Schaden -

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02
    Denn die Wartepflicht besteht, sofern mit dem Eintreffen von Verkehrsteilnehmern oder Polizeibeamten zu rechnen ist, die zu Feststellungen über die Unfallbeteiligung bereit sind (BGH VRS 42, 97).
  • LG Offenburg, 19.06.2017 - 3 Qs 31/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Grenzwert

    Auch das Oberlandesgericht Köln etwa erhöhte die Wertgrenze für seinen Bezirk zwischen den Jahren 1991 und 2002 von 1.225 DM auf 2.000 DM (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05. November 1991 - Ss 495/91 - 257 -. juris: 1.225 DM; OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2002- Ss 54/02-. juris: 2.000 Dm).
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