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   OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99 (B) - 243 B   

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OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99 (B) - 243 B (https://dejure.org/1999,6601)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1999 - Ss 547/99 (B) - 243 B (https://dejure.org/1999,6601)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - Ss 547/99 (B) - 243 B (https://dejure.org/1999,6601)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Köln, 23.07.1999 - Ss 310/99
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99
    Denn die Anordnung des Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers kommt bei einer die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV erfüllenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Betracht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, daß der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund deren sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen mußte (BGH NJW 1997, 3252 = VRS 94, 221; OLG Hamm VRS 96, 382, 284; OLG Hamm NZV 1998, 334; OLG Hamm DAR 1999, 327; SenE v. 23.07.1999 - Ss 310/99 B - SenE v. 19.10.1999 - Ss 421/99 B -).

    Wer eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wahrnimmt, handelt nicht grob pflichtwidrig, sofern nicht gerade diese Fehlleistung ihrerseits auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht, z.B. in Fällen, in denen das Zeichen 274 mehrfach wiederholt wurde (BGH a.a.O.), die Geschwindigkeitsbegrenzung durch weithin sichtbare, ins Auge fallende Verkehrsbeeinflussungsanlage über der Autobahn angeordnet wurde (SenE v. 19.12.1997 - Ss 703/97 -), der Meßstelle ein Geschwindigkeitstrichter mit stufenweiser Herabsetzung der Geschwindigkeit vorausgeht sowie schließlich wenn sich die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit anderen äußeren erkennbaren Situationen (Art der Randbebauung, Baustellenbereich, unübersichtliche Situation wie Ampelkreuzung) jedermann aufdrängen kann (OLG Celle NZV 1998, 254; OLG Rostock DAR 1999, 277, 278; SenE v. 17.02.1999 - Ss 34/99 B - SenE v. 23.07.1999 - Ss 310/99 B - SenE v. 19.10.1999 - Ss 421/99 B - vgl. a. OLG Braunschweig NZV 1998, 420; OLG Zweibrücken NZV 1998, 420; OLG Hamm VRS 97, 207).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (SenE v. 02.03.1998 - Ss 55/98 - SenE v. 06.03.1998 - Ss 78/98 -) eine andere Ansicht vertreten hat, wird daran nicht festgehalten (so schon SenE v. 23.07.1999 - Ss 310/99 B -).

  • OLG Köln, 11.06.1999 - Ss 237/99

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflichen oder wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99
    Die Tatsachen, aufgrund deren ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen wird, müssen im Urteil so ausführlich mitgeteilt werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen kann, ob die Entscheidung rechtsfehlerfrei ergangen ist (OLG Braunschweig VRS 94, 114; SenE v. 11.06.1999 - Ss 237/99 B -).

    Derartige Nachteile, auch schwerwiegender Art, können nur in Einzelfällen, in denen die berufliche oder wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (vgl. BayObLG NZV 1999, 52, 53; OLG Düsseldorf VRS 89, 218 [221]; 228 [229] = NZV 1995, 366 L; NZV 1995, 406 = VRS 89, 234 [235]; OLG Hamm VRS 90, 146 [148]; SenE v. 11.06.1999 - Ss 237/99 B -).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99
    Denn die Anordnung des Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers kommt bei einer die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV erfüllenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Betracht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, daß der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund deren sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen mußte (BGH NJW 1997, 3252 = VRS 94, 221; OLG Hamm VRS 96, 382, 284; OLG Hamm NZV 1998, 334; OLG Hamm DAR 1999, 327; SenE v. 23.07.1999 - Ss 310/99 B - SenE v. 19.10.1999 - Ss 421/99 B -).
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