Rechtsprechung
StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Übergang auf weiterführende Schulen - Aufnahme in das Gymnasium - einstweilige Verfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V.
- StGH Hessen, 08.04.1986 - P.St. 1035
Papierfundstellen
- StAnz. 1986, 45
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (11)
- StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880
Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
Ebenso ist der Staatsgerichtshof nicht gehalten, hier die Frage zu beantworten, ob aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Sinne des Art. 2 Abs. 1 HV ein Recht des Schülers auf Bildung abgeleitet werden kann (offengelassen bereits im Urteil vom 30.12.1981 - P.St. 880 -, StAnz.1982, 150 = ESVGH 32, 1; Beschlüsse vom 25.11.1982 - P.St. 929 -, …
- StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 930
Umwandlung eines Gymnasiums in eine Sekundarstufenschule 1
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
1982, 2432 = ESVGH 33, 6 und - P.St. 930 -, StAnz.1982, 2437 = ESVGH 33, 13).
- StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Staatsgerichtshof; Rückwirkung von Gesetzen; …
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
Gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (vgl. P.St. 862).Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263). - StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608
Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; …
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
Der Staatsgerichtshof kann es im Eilverfahren dahinstehen lassen, ob es sich bei Art. 59 Abs. 2 HV um ein im Grundrechtsklageverfahren zu verteidigendes Grundrecht handelt (verneint von Stein, in: Zinn-Stein, Kommentar zur Hessischen Verfassung, Art. 59 Anm. 9, offengelassen hat der Staatsgerichtshof die Grundrechtsqualität des Art. 59 Abs. 2 HV im Urteil vom 20.12.1971 - P.St. 608/637 -, StAnz. 1972, 112 = ESVGH 22, 4). - StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908
Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten, …
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
Selbst wenn man nach dem Gesamtvortrag der Antragstellerin eine solche Rüge der Verletzung des Rechts auf Bildung auch ohne ausdrückliche Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts, wie sie in § 46 Abs. 1 StGHG gefordert wird (vgl. zu dem Erfordernis der Darlegungs- und Bezeichnungspflicht StGH, Beschluß vom 30.10.1980 - P.St. 908 -, ESVGH 31, 161), annimmt und im Ergebnis zugunsten der Antragstellerin sowohl den Grundrechtscharakter des Art. 59 Abs. 2 und den des Art. 2 Abs. 1 HV im Sinne eines Rechts auf Bildung als auch die Geltendmachung der Verletzung des Art. 2 Abs. 1 HV unterstellt, beruht die letztinstanzliche Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht auf der Verletzung dieser Verfassungsbestimmungen. - StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929
Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
1982, 150 = ESVGH 32, 1; Beschlüsse vom 25.11.1982 - P.St. 929 -, … - StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001
Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung …
Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
Erweist sich die neben dem Eilantrag erhobene Grundrechtsklage im Rahmen dieser summarischen Prüfung als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet, ist auch dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung der Erfolg zu versagen, da dann kein Anlaß für eine Zwischenregelung besteht (StGH, Urteil vom 20.07.1983 - P.St. 1001 -, StAnz. 1983, 1610 und Urteil vom 19.01.1984 - P.St. 1013 -, StAnz. 1984, 481). - StGH Hessen, 19.01.1984 - P.St. 1013
Folgenabwägung; Einstweilige Verfügung; Normenkontrollverfahren; Prüfungsmaßstab; …
- StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768
Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer …
- StGH, Beschluss vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, … - StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071
Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters …
Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.79 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1) und eine Grundrechtsklage gegen eine darin ergangene letztinstanzliche Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller andernfalls im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile entstehen (StGH, Beschluß vom 12.11.85 - P.St. 1035 e.V. -, StAnz 1986, 45 mit Hinweis auf BVerfGE 51, 130 ; 53, 30 ; 58, 257 ).Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (so schon StGH, B. v. 23.5.79 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1) und eine Grundrechtsklage gegen eine darin ergangene letztinstanzliche Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller andernfalls im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile entstehen (StGH, B. v. 12.11.85 - P.St. 1035 e.V. -, …
- StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes selbständig (Bestätigung und Fortführung von StGH, Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, mwN).Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes selbständig (Staatsgerichtshof - StGH -, unter anderem Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.; Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, m.w.N.).
- StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670
Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des …
- StGH, Beschluss vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, … - VG Minden, 22.06.2007 - 2 L 302/07
Eltern müssen sich Empfehlung zum Hauptschulbesuch beugen - Prognoseunterricht …
vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 ff.; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1957 - 2 C 105.56 -, BVerwGE 5, 153 ff.; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 12. November 1985 - P.St.1035 e.V. - S.10 f. Entscheidungsabdruck; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2001 - 9/01 u.a. -. - StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1036
Grundsätzliche Vereinbarkeit der Einführung der flächendeckenden obligatorischen …
Der Staatsgerichtshof hat sich in seinem Beschluß vom 12.11.1985 (P. St. 1035 e. V., StAnz. 1986, S. 45) nicht auf die erstgenannte Auslegung festgelegt. - VG Minden, 09.07.2007 - 2 L 267/07
Anforderungen an die Durchsetzung der Zulassung zum Besuch einer Realschule im …
vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.06.1957 - 2 C 105.56 -, BVerwGE 5, 153 ff.; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 12.11.1985 - P.St.1035 e.V. - S.10 f. Entscheidungsabdruck; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt, Urteil vom 15.01.2001 - 9/01 u.a. -. - VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99
Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem …
Demgegenüber mag Art. 59 Abs. 2 HV, wonach der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen ist, nicht lediglich eine Anweisung an den Gesetzgeber und die Verwaltungsbehörden darstellen (so aber Zinn/Stein, HV, Art. 59 Anm. 9), sondern grundsätzlich ein subjektives Recht gewährleisten (hiervon ausgehend Hess. StGH, B. v. 20.12.1971 -- P.St. 608, 637 -- DÖV 1972, 285, diese Frage demgegenüber ausdrücklich offen lassend Hess. StGH, B. v. 12.11.1985 -- P.St. 1035 -- … - StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1146
Zum möglichen Inhalt einer einstweiligen Verfügung - hier: Wiedererteilung der …
Dahinstehen mag insoweit, ob eine einstweilige Verfügung mit diesem Inhalt schon deshalb nicht ergehen könnte, weil sie die Hauptsache des (verfassungsgerichtlichen wie fachgerichtlichen) Rechtsstreits in unzulässiger Weise vorwegnehmen würde (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluß vom 16.10.1977, BVerfGE 46, 160, 164; StGH, Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -). - StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1637
Wegen Vorwegnahme der Hauptsache unzulässiger Antrag auf Erlaß einer eA zur …
Aus dem Charakter der einstweiligen Anordnung als Entscheidung zur vorläufigen Sicherung und Regelung folgt, dass in diesem Verfahren die Entscheidung in der Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden darf (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 12.11.1985- P.St.1035 e.V.-, …