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   StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V.   

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StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. (https://dejure.org/1985,3031)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. (https://dejure.org/1985,3031)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12. November 1985 - P.St. 1035 e.V. (https://dejure.org/1985,3031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAnz. 1986, 45
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    Ebenso ist der Staatsgerichtshof nicht gehalten, hier die Frage zu beantworten, ob aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Sinne des Art. 2 Abs. 1 HV ein Recht des Schülers auf Bildung abgeleitet werden kann (offengelassen bereits im Urteil vom 30.12.1981 - P.St. 880 -, StAnz.

    1982, 150 = ESVGH 32, 1; Beschlüsse vom 25.11.1982 - P.St. 929 -, …

  • StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 930

    Umwandlung eines Gymnasiums in eine Sekundarstufenschule 1

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    1982, 2432 = ESVGH 33, 6 und - P.St. 930 -, StAnz.

    1982, 2437 = ESVGH 33, 13).

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862

    Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Staatsgerichtshof; Rückwirkung von Gesetzen;

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    Gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (vgl. P.St. 862).

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263).
  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist;

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    Der Staatsgerichtshof kann es im Eilverfahren dahinstehen lassen, ob es sich bei Art. 59 Abs. 2 HV um ein im Grundrechtsklageverfahren zu verteidigendes Grundrecht handelt (verneint von Stein, in: Zinn-Stein, Kommentar zur Hessischen Verfassung, Art. 59 Anm. 9, offengelassen hat der Staatsgerichtshof die Grundrechtsqualität des Art. 59 Abs. 2 HV im Urteil vom 20.12.1971 - P.St. 608/637 -, StAnz. 1972, 112 = ESVGH 22, 4).
  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten,

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    Selbst wenn man nach dem Gesamtvortrag der Antragstellerin eine solche Rüge der Verletzung des Rechts auf Bildung auch ohne ausdrückliche Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts, wie sie in § 46 Abs. 1 StGHG gefordert wird (vgl. zu dem Erfordernis der Darlegungs- und Bezeichnungspflicht StGH, Beschluß vom 30.10.1980 - P.St. 908 -, ESVGH 31, 161), annimmt und im Ergebnis zugunsten der Antragstellerin sowohl den Grundrechtscharakter des Art. 59 Abs. 2 und den des Art. 2 Abs. 1 HV im Sinne eines Rechts auf Bildung als auch die Geltendmachung der Verletzung des Art. 2 Abs. 1 HV unterstellt, beruht die letztinstanzliche Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht auf der Verletzung dieser Verfassungsbestimmungen.
  • StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929

    Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    1982, 150 = ESVGH 32, 1; Beschlüsse vom 25.11.1982 - P.St. 929 -, …
  • StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung

    Auszug aus StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035
    Erweist sich die neben dem Eilantrag erhobene Grundrechtsklage im Rahmen dieser summarischen Prüfung als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet, ist auch dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung der Erfolg zu versagen, da dann kein Anlaß für eine Zwischenregelung besteht (StGH, Urteil vom 20.07.1983 - P.St. 1001 -, StAnz. 1983, 1610 und Urteil vom 19.01.1984 - P.St. 1013 -, StAnz. 1984, 481).
  • StGH Hessen, 19.01.1984 - P.St. 1013

    Folgenabwägung; Einstweilige Verfügung; Normenkontrollverfahren; Prüfungsmaßstab;

  • StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768

    Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer

    - StGH, Beschluss vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, …
  • StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071

    Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.79 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1) und eine Grundrechtsklage gegen eine darin ergangene letztinstanzliche Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller andernfalls im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile entstehen (StGH, Beschluß vom 12.11.85 - P.St. 1035 e.V. -, StAnz 1986, 45 mit Hinweis auf BVerfGE 51, 130 ; 53, 30 ; 58, 257 ).

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (so schon StGH, B. v. 23.5.79 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1) und eine Grundrechtsklage gegen eine darin ergangene letztinstanzliche Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller andernfalls im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile entstehen (StGH, B. v. 12.11.85 - P.St. 1035 e.V. -, …

  • StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes selbständig (Bestätigung und Fortführung von StGH, Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, mwN).

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes selbständig (Staatsgerichtshof - StGH -, unter anderem Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.; Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, m.w.N.).

  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    - StGH, Beschluss vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, …
  • VG Minden, 22.06.2007 - 2 L 302/07

    Eltern müssen sich Empfehlung zum Hauptschulbesuch beugen - Prognoseunterricht

    vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 ff.; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1957 - 2 C 105.56 -, BVerwGE 5, 153 ff.; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 12. November 1985 - P.St.1035 e.V. - S.10 f. Entscheidungsabdruck; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2001 - 9/01 u.a. -.
  • StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1036

    Grundsätzliche Vereinbarkeit der Einführung der flächendeckenden obligatorischen

    Der Staatsgerichtshof hat sich in seinem Beschluß vom 12.11.1985 (P. St. 1035 e. V., StAnz. 1986, S. 45) nicht auf die erstgenannte Auslegung festgelegt.
  • VG Minden, 09.07.2007 - 2 L 267/07

    Anforderungen an die Durchsetzung der Zulassung zum Besuch einer Realschule im

    vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.06.1957 - 2 C 105.56 -, BVerwGE 5, 153 ff.; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 12.11.1985 - P.St.1035 e.V. - S.10 f. Entscheidungsabdruck; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt, Urteil vom 15.01.2001 - 9/01 u.a. -.
  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99

    Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem

    Demgegenüber mag Art. 59 Abs. 2 HV, wonach der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen ist, nicht lediglich eine Anweisung an den Gesetzgeber und die Verwaltungsbehörden darstellen (so aber Zinn/Stein, HV, Art. 59 Anm. 9), sondern grundsätzlich ein subjektives Recht gewährleisten (hiervon ausgehend Hess. StGH, B. v. 20.12.1971 -- P.St. 608, 637 -- DÖV 1972, 285, diese Frage demgegenüber ausdrücklich offen lassend Hess. StGH, B. v. 12.11.1985 -- P.St. 1035 -- …
  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1146

    Zum möglichen Inhalt einer einstweiligen Verfügung - hier: Wiedererteilung der

    Dahinstehen mag insoweit, ob eine einstweilige Verfügung mit diesem Inhalt schon deshalb nicht ergehen könnte, weil sie die Hauptsache des (verfassungsgerichtlichen wie fachgerichtlichen) Rechtsstreits in unzulässiger Weise vorwegnehmen würde (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluß vom 16.10.1977, BVerfGE 46, 160, 164; StGH, Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -).
  • StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1637

    Wegen Vorwegnahme der Hauptsache unzulässiger Antrag auf Erlaß einer eA zur

    Aus dem Charakter der einstweiligen Anordnung als Entscheidung zur vorläufigen Sicherung und Regelung folgt, dass in diesem Verfahren die Entscheidung in der Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden darf (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 12.11.1985- P.St.1035 e.V.-, …
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