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   StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307 e.A.   

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StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307 e.A. (https://dejure.org/1998,5555)
StGH Hessen, Entscheidung vom 22.04.1998 - P.St. 1307 e.A. (https://dejure.org/1998,5555)
StGH Hessen, Entscheidung vom 22. April 1998 - P.St. 1307 e.A. (https://dejure.org/1998,5555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigung des öffentlichen Interesses an der keine statusrechtlichen Folgen auslösenden Besetzung des Dienstpostens eines Schulleiters i.R.e. Antrags auf einstweilige Anordnung eines Mitbewerbers im Auswahlverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 386
  • StAnz. 1998, 1553
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 68.87

    Anwendbarkeit landesrechtlicher Vorschriften über die Zuständigkeit von

    Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307
    Insoweit ist allerdings in der fachgerichtlichen Rechtsprechung schon umstritten, ob ein auf diese Weise erzielter Bewährungsvorsprung bei einer Beförderungsentscheidung überhaupt berücksichtigt werden dürfte, wenn sich das die Vergabe des Dienstpostens betreffende Auswahlverfahren später als fehlerhaft herausstellt (vgl. hierzu verneinend: OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. April 1992 - 1 W 7/89 -, NVwZ 1990, 637; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 1987 - 2 B 68/87 - ZBR 1988, 65; Bejahend: Hess.VGH, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 TG 703/92).
  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307
    Insoweit ist allerdings in der fachgerichtlichen Rechtsprechung schon umstritten, ob ein auf diese Weise erzielter Bewährungsvorsprung bei einer Beförderungsentscheidung überhaupt berücksichtigt werden dürfte, wenn sich das die Vergabe des Dienstpostens betreffende Auswahlverfahren später als fehlerhaft herausstellt (vgl. hierzu verneinend: OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. April 1992 - 1 W 7/89 -, NVwZ 1990, 637; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 1987 - 2 B 68/87 - ZBR 1988, 65; Bejahend: Hess.VGH, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 TG 703/92).
  • StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung

    Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Grundrechtsklage erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. StGH, Beschluss vom 2. August 1972 - P.St. 692, 693 -, ESVGH 22, 215 [217 f.]M Urteil vom 20. Juli 1983 - P.St. 1001 -, ESVGH 34, 8 [9]).
  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 1 TG 2527/90

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Informationspflichten gegenüber

    Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307
    Diesem von der Antragstellerin befürchteten Vorgangs kommt indes - anders als einer Beförderung - eine statusrechtliche Bedeutung nicht zu, er schafft keine vollendeten und später nicht mehr umkehrbaren Verhältnisse (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 TG 2527/90 -, NVwZ 1992, 195).
  • OVG Bremen, 20.05.1987 - 2 B 66/87

    Konkurrenzklage; Beamter; Umsetzung; Bewerbung; Konkurrent

    Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307
    Insoweit ist allerdings in der fachgerichtlichen Rechtsprechung schon umstritten, ob ein auf diese Weise erzielter Bewährungsvorsprung bei einer Beförderungsentscheidung überhaupt berücksichtigt werden dürfte, wenn sich das die Vergabe des Dienstpostens betreffende Auswahlverfahren später als fehlerhaft herausstellt (vgl. hierzu verneinend: OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. April 1992 - 1 W 7/89 -, NVwZ 1990, 637; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 1987 - 2 B 68/87 - ZBR 1988, 65; Bejahend: Hess.VGH, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 TG 703/92).
  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 692
    Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Grundrechtsklage erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. StGH, Beschluss vom 2. August 1972 - P.St. 692, 693 -, ESVGH 22, 215 [217 f.]M Urteil vom 20. Juli 1983 - P.St. 1001 -, ESVGH 34, 8 [9]).
  • StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768

    Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer

    - StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1307 e.A. -, …
  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    - StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1307 e.A. -, …
  • StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1964

    Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Interessenabwägung; Prüfungsmaßstab

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Grundrechtsklage erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1307 e.A. -, StAnz. 1998, S. 1553).

    Bei dieser Abwägung sind nicht nur die Interessen des Antragstellers, sondern alle in Frage kommenden Belange und Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wobei nach § 26 Abs. 1 StGHG entgegenstehenden vorrangigen öffentlichen Interessen ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1307 e.A. -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1389

    Zulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung durch den

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn die Grundrechtsklage erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluss vom 22.4.1998 - P.St. 1307 e.A. -, StAnz. 1998, S. 1553).
  • StGH Hessen, 21.10.1998 - P.St. 1335

    Einstweilige Anordnung; Gebotenheit; Haftentlassung; Prüfungsmaßstab;

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes - hier das Unterlassen der sofortigen Haftentlassung des Antragstellers - vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 22.4.1998 - P.St. 1307 e.A. -).
  • StGH Hessen, 16.07.2003 - P.St. 1889

    Einstweilige Anordnung; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz; Hauptsache;

    Die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen hoheitlichen Verhaltens vorgetragen werden, haben dabei grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Grundrechtsklage als zugehöriges Hauptsacheverfahren erweist sich - wie hier - als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1307 e.A. -, StAnz. 1998, S. 1553).
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