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   LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05   

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https://dejure.org/2007,32050
LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05 (https://dejure.org/2007,32050)
LG Würzburg, Entscheidung vom 24.05.2007 - 6 Qs 338/05 (https://dejure.org/2007,32050)
LG Würzburg, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 6 Qs 338/05 (https://dejure.org/2007,32050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer zwangsweisen Blutentnahme zur Überprüfung eines etwaigen Drogenkonsums; Zulässigkeit einer Beschwerde in Fällen tiefgreifender, nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2007, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.09.1997 - 2 BvR 980/97

    Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen im Rahmen einer

    Auszug aus LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05
    Bezüglich der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Anordnung einer bereits aufgrund dieser Anordnung erfolgten Blutentnahme kann zunächst mit einem Antrag nach § 23 EGGVG die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit durch das Oberlandesgericht ( § 25 EGGVG ) erreicht werden, sofern hieran ein rechtliches Interesse besteht (BVerfG, Beschluss vom 28.09.1997, 2 BvR 980/97 , unter Hinweis auf die Kommentierung in Kleinknecht / Meyer-Goßner, StPO, 43.Aufl., § 81a, Rn. 31).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05
    Hinzukommen müsste eine krasse Missdeutung der einschlägigen Norm, so dass die vorgenommene Rechtsanwendung jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, NStZ 2004, 252 [BGH 06.11.2003 - 1 StR 24/03] ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05
    Das Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluss vom 25.05.1956 (BVerfGE 5, 13 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 190/55] ) ausdrücklich offen gelassen, ob die Entnahme einer kleinen Blutmenge - regelmäßig aus der Armvene - überhaupt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt.
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05
    Einen schwerwiegenden Eingriff sah das Bundesverfassungsgericht in der Entnahme von Gehirn- und Rückenmarkflüssigkeit, da hier Störungen des Gesundheitszustandes wie Schmerzen und Übelkeit möglich und nach einem durch das Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegeben Gutachtens in 10% der Fälle zu erwarten sind (Beschluss vom 10.06.1963, BVerfGE 16, 194, 201) [BVerfG 10.06.1963 - 1 BvR 790/58] .
  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

    gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 24. Mai 2007 - 6 Qs 338/2005 -.

    Der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 24. Mai 2007 - 6 Qs 338/2005 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

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