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   OLG München, 15.09.2014 - 6 St (K) 24/14 (1), 6 St 3/12   

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https://dejure.org/2014,41949
OLG München, 15.09.2014 - 6 St (K) 24/14 (1), 6 St 3/12 (https://dejure.org/2014,41949)
OLG München, Entscheidung vom 15.09.2014 - 6 St (K) 24/14 (1), 6 St 3/12 (https://dejure.org/2014,41949)
OLG München, Entscheidung vom 15. September 2014 - 6 St (K) 24/14 (1), 6 St 3/12 (https://dejure.org/2014,41949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, eigene Ermittlungen, Vernehmungstermin außerhalb der Hauptverhandlung

  • Burhoff online

    Geplatzter Termin, Honorierung, Pauschgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 04.08.2014 - 6 St (K) 22/14

    Anreise eines auswärtigen Rechtsanwalts zu mehreren nacheinander terminierten

    Auszug aus OLG München, 15.09.2014 - 6 St (K) 24/14
    Mit Beschluss vom 4.8.2014, 6 St (k) 22/14, hat der Senat die Erinnerung des Antragstellers als unbegründet verworfen, da eine Gebühr nach VV RVG 4121 i.V.m. Vorb.

    Auf den dem Antragsteller bekannten Beschluss des Senats vom 4.9.2014, 6 St (k) 22/14, wird Bezug genommen.

    b) Dem Antragsteller kann für den abgesetzten Hauptverhandlungstermin am 27.5.2014 ein Vorschuss auf eine zu erwartende Pauschvergütung nicht bewilligt werden, da bereits eine gesetzliche Terminsgebühr, wie der Senat in seinem Beschluss vom 4.8.2014, 6 St (k) 22/14, ausgeführt hat, nicht angefallen ist.

  • BayObLG, 10.04.1987 - 3 St 1/85

    Bemessung; Pauschvergütung; Pflichtverteidiger; Strafsache; Umfangreich;

    Auszug aus OLG München, 15.09.2014 - 6 St (K) 24/14
    Die durch die Geschäftsreisen zu den Vernehmungsterminen dem Antragsteller entstandenen Mehrkosten werden durch das Tage- und Abwesenheitsgeld nach VV RVG Nr. 70005ausgeglichen, das auch als Entschädigung für die wegen der Reise nicht mögliche Ausübung sonstiger Geschäfte dient (BayObLGSt 1987, 39,41 mwN; Müller-Rabe: in Gerold/Schmidt, aaO, 7000 VV, Rdn. 59).
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