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   BGH, 17.12.1980 - 2 StR 622/80   

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https://dejure.org/1980,5770
BGH, 17.12.1980 - 2 StR 622/80 (https://dejure.org/1980,5770)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1980 - 2 StR 622/80 (https://dejure.org/1980,5770)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 (https://dejure.org/1980,5770)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung - Anforderungen an ordnungsgemäße richterliche Schlussfolgerungen

Papierfundstellen

  • StV 1981, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer Frau in einem einsam gelegenen Waldstück -

    Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 622/80
    Seinem Urteil muß jedoch bedenkenfrei entnommen werden können, daß er bei seiner Prüfung keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. z.B. BGH Urt. v. 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18

    Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

    Dem Urteil muss bedenkenfrei entnommen werden können, dass das Tatgericht bei seiner Prüfung keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer Acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148; Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80, StV 1981, 114).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.2022 - 1 OWi 2 SsBs 113/21

    Erforderliche Darlegungen zur Fahrlässigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Dem Urteil des Tatrichters muss daher bedenkenfrei entnommen werden können, dass er bei seiner Prüfung keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer Acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 17.12.1980 - 2 StR 622/80, JurionRs 1980, 14683, Rn. 5).1.
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 9/21

    Straßenverkehrsgefährdung: Vorliegen einer groben Verkehrswidrigkeit; Vorwurf der

    Dem Urteil des Tatrichters muss daher bedenkenfrei entnommen werden können, dass er bei seiner Prüfung keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer Acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 17.12.1980 - 2 StR 622/80, JurionRs 1980, 14683, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02

    Schrittgeschwindigkeit, Begriffsinhalt, tatrichterliches Ermessen

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf rechtliche Fehler prüfen, nicht aber durch seine eigene ersetzen (vgl. BGH StV 81, 114; 83, 267) die falsche Würdigung der Beweise kann mit der Revision daher nicht gerügt werden (vgl. BGH VRS 35, 264) nur dann wenn die Würdigung der Beweise in ich widersprüchlich, lückenhaft und unklar ist oder gegen Denkgesetz und Erfahrenssätze verstößt unterliegen sie der Überprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (ständige Rechtsprechung BGH DAR 81, 201; 83, 205; NStZ 83, 277; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 337 Rn. 27).
  • BayObLG, 13.06.2003 - 3 ObOWi 50/03

    Schwarzarbeit - Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils der Tat im

    Die Beweiswürdigung ist deshalb lückenhaft (vgl. BGH StV 1981, 114) und erweist sich zudem als bloße, nicht durch Tatsachen belegte Vermutung (vgl. BGH StV 2002, 235).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19

    Revisionsrechtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters hinsichtlich

    Dem Urteil des Tatrichters muss daher bedenkenfrei entnommen werden können, dass er bei seiner Prüfung keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer Acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 17.12.1980 - 2 StR 622/80, JurionRs 1980, 14683, Rn. 5).
  • OLG München, 14.04.2008 - 4St RR 60/08
    außer Acht gelassen hat ( BGH Urteil vom 17.12.1980 - 2 StR 622/80 - zit. nach Birkenstock "Verfahrensrügen im Strafprozess" 2004 S. 2493).
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
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