Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83   

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https://dejure.org/1983,882
BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83 (https://dejure.org/1983,882)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1983 - 1 StR 648/83 (https://dejure.org/1983,882)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 (https://dejure.org/1983,882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haschisch - Nicht geringe Menge - Beträchtliche Quantität - Schlechte Qualität - Beurteilung der Strafbarkeit wegen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach Wirkstoffgehalt - Darlegungspflicht des Gerichts bezüglich der Berechnung und der Bewertung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 26
  • StV 1984, 32
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
    Das entspricht den Werten, die dem Urteil des Senats vom 1. März 1983 - 1 StR 812/82 - zugrundeliegen; dort wird von 16, 2 mg THC pro Konsumeinheit ausgegangen.
  • BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83

    Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
    Daß es bei der "nicht geringen Menge" des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG wesentlich auf den Wirkstoffgehalt ankommt, ist anerkannt (vgl. BGH MDR 1983, 596; BGH, Urteil vom 15. März 1983 - 5 StR 45/83).
  • BGH, 15.03.1983 - 5 StR 45/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung zum Mindestwirkstoffgehalt

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
    Daß es bei der "nicht geringen Menge" des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG wesentlich auf den Wirkstoffgehalt ankommt, ist anerkannt (vgl. BGH MDR 1983, 596; BGH, Urteil vom 15. März 1983 - 5 StR 45/83).
  • BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83

    Verletzung des Grundsatzes der Ganzheitsbetrachtung bei der Strafzumessung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß bei der Prüfung dieses Merkmals dem Anteil reinen Wirkstoffs maßgebende Bedeutung zukommt (BGH MDR 1983, 596; BGH, Urt. vom 15.03.1983 - 5 StR 45/83; Beschl. vom 17.05.1983 - 5 StR 283/83; Beschl. vom 07.10.1983 - 1 StR 648/83).

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 mg THC erforderlich sind (Schulz/Wasilewski in Kriminalistik 1979, 11, 15), hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen(Urt. vom 01.03.1983 - 1 StR 812/82 - NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet(Beschl. vom 07.10.1983 - 1 StR 648/83); der 3. Strafsenat hat weder 120 Gramm Haschisch "guter Qualität"(Beschl. vom 26.08.1983 3 StR 294/83) noch 50 Gramm Haschisch "bester Qualität", letzteres mit einem Wirkstoffgehalt von ca. 15 % THC(Beschl. vom 28.10.1983 - 3 StR 418/83), zur Erfüllung des Regelbeispiels ausreichen lassen.

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) erforderlich sind (Schulz/ Wasilewski in Kriminalistik 1979, 11, 15), hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen (Urt. vom 1.3.1983 - 1 StR 812/82 - NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet (Beschl. vom 7.10.1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

    Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84

    Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem

    Tatsächlich befindet sich jedoch auch Marihuana und Haschisch von wesentlich geringerer Qualität, z.B. mit einem THC-Gehalt von 0, 1 % oder 0, 14 % im Handel (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83 und Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 789/83

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Strafzumessung

    FÜr die Auslegung des gleichlautenden Strafzumessungsmerkmals des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG gilt nichts anderes (vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 26.09.1986 - 3 StR 430/86

    Anforderungen an eine gerichtlichen Annahme von einem Mindest-THC-Gehalt von

    Der Wert von 0, 14 % THC, der in der Entscheidung BGH StV 1984, 26 genannt wurde, ist als Ausnahmeerscheinung zu betrachten (vgl. auch die Analyseergebnisse bei Wachenfelt, Archiv für Kriminologie 174, 167, 172 und im Jahresbericht 1984 des LKA Baden-Württemberg zur Rauschgiftkriminalität S. 108), zumal weder die Analysemethode (vgl. Megges, Rübsamen, Steinke, Wasilewski MDR 1986, 457) noch der Zeitraum der Lagerung für jene Probe (vgl. Körner a.a.O. § 30 Rdn. 49) bekannt sind.
  • OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85

    Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft;

    Danach gilt eine Menge von 6, 44 g THC als "Grenzfall" (BGH StV 1984, 26 ), Mengen von über 7, 5 g sind nicht mehr "gering" (vgl. BGH NStZ 1985, 273 ; BGHSt 33, 8 = MDR 1984, 954 ; BGH NStZ 1983, 370 ; 84, 460).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84

    Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der

    Da sich jedoch auch Rauschgift von wesentlich geringerer Qualität, z.B. mit einem THC-Gehalt von 0, 14 Promille (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 = Strafverteidiger 1984, 26), im Handel befindet, stellt 1 kg Haschisch möglicherweise keine 'nicht geringe Menge' dar (BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84).
  • BGH, 27.07.1984 - 2 StR 421/84

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Einfuhr einer nicht geringen Menge von

    Da sich auch Haschisch mit einem THC-Gehalt von weniger als 0, 5 % im Handel befindet (vgl. BGH Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83 - undBeschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 -), kann auch eine Menge von 1116, 5 g einen niedrigeren THC-Gehalt aufweisen, als er für die "nicht geringe Menge" im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu fordern ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.06.1983 - 7 Vollz (Ws) 80/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1750
OLG Hamm, 30.06.1983 - 7 Vollz (Ws) 80/83 (https://dejure.org/1983,1750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.1983 - 7 Vollz (Ws) 80/83 (https://dejure.org/1983,1750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 7 Vollz (Ws) 80/83 (https://dejure.org/1983,1750)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 143
  • StV 1984, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 29.08.1997 - Ws 792/97

    Sachverhaltsermittlung vor Vollzugslockerung

    Grundsätzlich müsse die Vollzugsanstalt insoweit Nachforschungen anstellen, welche Tat die in Erwägung gezogenen Verfahren zum Gegenstand haben, wie stark sich der Verdacht gegen den Strafgefangenen verdichtet habe und mit welcher Strafe er etwa zu rechnen haben werde (OLG Hamm, NStZ 1984, 143 ).

    Die in der Kommentarliteratur in diesem Zusammenhang allein zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 84, 143) betrifft ausschließlich die Annahme von Fluchtgefahr.

    Anders als in den vom Oberlandesgericht Hamm (NStZ 84, 143) und Oberlandesgericht Celle (ZfStrVO 85, 245) entschiedenen Fällen hat sich die Anstalt hier gerade nicht mit dem bloßen Hinweis begnügt, es seien noch zwei Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen anhängig, ohne konkrete Tatsachen über den Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren mitzuteilen.

    Die von der Strafvollstreckungskammer zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Juni 1983 (NStZ 84, 143) steht zu diesem Ergebnis nicht in Widerspruch.

  • KG, 21.06.2005 - 5 Ws 574/04

    Freistellungsanspruch des arbeitenden Strafgefangenen: Unwirksame Einschränkung

    Danach handelt es sich bei ihnen nicht um materielle Rechtssätze, sondern um innerbehördliche Entscheidungshilfen für die Vollzugspraxis, die allein für die Vollzugsbehörden, nicht aber für die Gerichte verbindlich sind (vgl. BGHSt 35, 101; OLG Hamm ZfStrVo 1987, 369; NStZ 1984, 143; OLG Hamburg NStZ 1981, 237; OLG Frankfurt am Main NStZ 1978, 334; Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2005 - 5 Ws 653/04 Vollz -, 3. Juli 2002 - 5 Ws 311/02 Vollz - und vom 30. Mai 1984 - 5 Ws 82/84 Vollz - jew. mit weit.

    Die Verwaltungsvorschriften entheben die Vollzugsbehörde nicht von der Verpflichtung, den jeweiligen Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob in ihm entsprechend der VV verfahren werden kann oder ob Besonderheiten dem entgegenstehen und eine von der VV abweichende Entscheidung erfordern (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1987, 369; NStZ 1984, 143; OLG Hamburg NStZ 1981, 237; Laubenthal, Strafvollzug 3. Aufl., S. 19 Rdn. 37).

  • KG, 19.01.2005 - 5 Ws 653/04

    Orientierung der Höhe des Taschengeldes für Gefangene an der Anzahl der

    Die Verwaltungsvorschriften stellen eine Entscheidungshilfe für die Vollzugsbehörde dar, die der Gleichbehandlung aller Gefangenen dient (vgl. OLG Hamm ZfStrVO 1987, 369; NStZ 1984, 143; OLG Hamburg NStZ 1981, 237; OLG Frankfurt am Main NStZ 1978, 334; Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 2002 - 5 Ws 311/02 Vollz - und 30. Mai 1984 - 5 Ws 82/84 Vollz - mit weit.
  • OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85

    Antrag eines Verurteilten auf Rückverlegung in eine offene Vollzugsanstalt;

    Nicht erforderlich ist, daß sich die Vollzugsbehörde oder die Strafvollstreckungskammer hinreichend Sicherheit darüber verschaffen, daß ein anhängiges Ermittlungsverfahren auch zu einer Verurteilung führt, oder daß sie gar über die Straferwartung befinden (a. A. OLG Hamm NStZ 1984, 143 zu § 13 StVollzG mit abl.
  • OLG Hamm, 20.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 203/86
    Sie sind von der Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung zwar zu beachten, entheben diese jedoch nicht der Verpflichtung, den Einzelfall daraufhin zu prüfen, ob in ihm entsprechend der Verwaltungsvorschrift verfahren werden kann oder nicht (Senatsentscheidung in NStZ 1984, 143 , m.V. auf die Rechtsprechung und Literatur).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.1983 - 1 Ws 677/83, 1 Ws 836/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5243
OLG Düsseldorf, 08.09.1983 - 1 Ws 677/83, 1 Ws 836/83 (https://dejure.org/1983,5243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.1983 - 1 Ws 677/83, 1 Ws 836/83 (https://dejure.org/1983,5243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 1983 - 1 Ws 677/83, 1 Ws 836/83 (https://dejure.org/1983,5243)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 162
  • StV 1984, 32
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.08.1983 - (83) Qs 21/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15041
LG Hamburg, 08.08.1983 - (83) Qs 21/83 (https://dejure.org/1983,15041)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.1983 - (83) Qs 21/83 (https://dejure.org/1983,15041)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 1983 - (83) Qs 21/83 (https://dejure.org/1983,15041)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 32
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