Weitere Entscheidungen unten: BGH, 07.10.1983 | BGH, 25.10.1983

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2643
BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83 (https://dejure.org/1983,2643)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1983 - 4 StR 595/83 (https://dejure.org/1983,2643)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1983 - 4 StR 595/83 (https://dejure.org/1983,2643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer natürlichen Handlungseinheit bei Begehung von Verkehrsstraftaten auf der Flucht vor der Polizei - Wahrunterstellung einer Tatsache bei der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB Vor § 52

Papierfundstellen

  • StV 1984, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83
    Die Verkehrsstraftaten, die er auf der Flucht vor der Polizei begangen hat, bilden sonach eine natürliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 536/72; BGH, Urteil vom 23. April 1979 - 4 StR 392/79 bei Hürxthal in DRiZ 1980, 143).
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 536/72

    Mangelhafte Akustik des Schwurgerichtssaales - Tatmehrheit oder Tateinheit

    Auszug aus BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83
    Die Verkehrsstraftaten, die er auf der Flucht vor der Polizei begangen hat, bilden sonach eine natürliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 536/72; BGH, Urteil vom 23. April 1979 - 4 StR 392/79 bei Hürxthal in DRiZ 1980, 143).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 392/79

    Rechtsgrundsätze für eine so genannte Polizeiflucht - Annahme einer natürlichen

    Auszug aus BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83
    Die Verkehrsstraftaten, die er auf der Flucht vor der Polizei begangen hat, bilden sonach eine natürliche Handlungseinheit (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 536/72; BGH, Urteil vom 23. April 1979 - 4 StR 392/79 bei Hürxthal in DRiZ 1980, 143).
  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

    Das gilt auch für ein in diesem Zusammenhang begangenes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1983 - 4 StR 595/83).
  • KG, 03.02.1997 - 1 Ss 261/96

    Erlaubnistatbestandsirrtum

    Ergibt die neue Hauptverhandlung jedoch, daß der Angeklagte bereits von Anfang an wußte, daß eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wurde, so wären sämtliche Delikte - von der fahrlässigen Körperverletzung über den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis zum Widerstand - von dem einheitlichen Willen des Angeklagten beherrscht, vor der Polizei zu fliehen, und somit in natürlicher Handlungseinheit begangen (sogenannte Polizeiflucht; vgl. BGH NJW 1990, 2551; VRS 66, 20; 48, 191, 192; 28, 359, 360/361).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1983 - 1 StR 664/83   

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https://dejure.org/1983,7629
BGH, 07.10.1983 - 1 StR 664/83 (https://dejure.org/1983,7629)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1983 - 1 StR 664/83 (https://dejure.org/1983,7629)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1983 - 1 StR 664/83 (https://dejure.org/1983,7629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung bei Zahlung eines Verurteilten auf eine verhängte Geldstrafe - Anerkenung der Zahlung auf eine Geldstrafe auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 664/83
    Das Landgericht hätte unter diesen Umständen die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung der jetzt zu verhängenden Strafe ausgleichen müssen (BGHSt 12, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - und vom 21. März 1978 - 4 StR 84/78 - Dreher/Tröndle 41. Aufl., Rdnr. 7 zu § 55 StGB m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1975 - 4 StR 578/75

    Berücksichtigung einer verbüßten Einzelstrafe bei Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 664/83
    Das Landgericht hätte unter diesen Umständen die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung der jetzt zu verhängenden Strafe ausgleichen müssen (BGHSt 12, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - und vom 21. März 1978 - 4 StR 84/78 - Dreher/Tröndle 41. Aufl., Rdnr. 7 zu § 55 StGB m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 84/78

    Bildung zweier Einzelstrafen zu Lasten des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 664/83
    Das Landgericht hätte unter diesen Umständen die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung der jetzt zu verhängenden Strafe ausgleichen müssen (BGHSt 12, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - und vom 21. März 1978 - 4 StR 84/78 - Dreher/Tröndle 41. Aufl., Rdnr. 7 zu § 55 StGB m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Der dem Angeklagten bei erledigter Vorverurteilung auf den ersten Blick entgehende - insoweit vom Gesetz aber gewollte - Vorteil der Strafermäßigung durch die Bildung einer Gesamtstrafe wird nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs dadurch ausgeglichen, daß der Tatrichter die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung der zu verhängenden Strafe ausgleichen muß (BGHSt 31, 102 ; 33, 131; BGH StV 1984, 72 ).
  • BGH, 26.06.1987 - 2 StR 289/87

    Notwendiger Inhalt der Strafzumessungsgründe

    Dies müssen die Strafzumessungsgründe erkennen lassen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w.N.; 33, 131; BGH Strafverteidiger 1984, 72; ständige Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4283
BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83 (https://dejure.org/1983,4283)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1983 - 1 StR 636/83 (https://dejure.org/1983,4283)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 1 StR 636/83 (https://dejure.org/1983,4283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wut über das eventuelle Verlieren des Sorgerechts für ein Kind als niedriger Beweggrund für eine Tötung - Erfordernis der besonders sorgfältigen Prüfung des Bewusstseins des Täters über das Vorliegen niedriger Beweggründe bei spontaner Tat ohne jede Vorplanung oder ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 72
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83
    Ein solches Motiv steht auf niedrigster Stufe; zu Recht beruft sich das Schwurgericht in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BGH NJW 1958, 189.
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83
    In einem solchen Fall ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Täter sich bei der Tat der umstände bewußt war, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen (BGH NStZ 1983, 19), zumal wenn gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83); er muß in der Lage gewesen sein, seine Motive gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn 36).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    In subjektiver Hinsicht muß zwar hinzu kommen, daß sich der Täter bei der Tat der Umstände bewußt ist, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen, und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (BGHSt 28, 210, 212; BGH StV 1984, 72; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Die als niedrig zu bewertenden Handlungsantriebe dürfen nicht lediglich unbewußte Handlungsantriebe gewesen sein (BGH StV 1984, 72), denn das Schuldprinzip setzt voraus, daß die die Tat charakterisierenden Motive und Absichten als Merkmale des subjektiven Tatbestandes nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie in das Bewußtsein des Täters getreten sind.
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Das Verhalten des Angeklagten sowohl vor als auch nach der Tat hätte insoweit konkreten Anlaß gegeben, sich damit auseinanderzusetzen, ob er aus Verzweiflung und einem Gefühl der Ausweglosigkeit heraus gehandelt hat (vgl. BGH NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Ein ohne Plan und Vorbereitung "spontan" aus der Situation heraus gefaßter Tötungsentschluß - was der Annahme niedriger Beweggrinde entgegenstehen könnte (vgl. dazu BGH StV 1982, 566 = NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465) liegt somit nicht vor.
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

    Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige

    Faßte der Täter den Tötungsentschluß ohne Plan und Vorbereitung "spontan" aus der Situation heraus, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob er sich bei der Tat der Umstände bewußt war, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen (BGH StV 1982, 566 = NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465; Urt. vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00

    Zu den nötigen Feststellungen bei der Annahme von niedrigen Beweggründen; Mord;

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn es dem Angeklagten "allenfalls am Rande" um das Kindeswohl ging (vgl. BGH StV 1984, 72; s. auch BGH NJW 1958, 189), kann dahinstehen; denn das ist nicht festgestellt.
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