Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 31.07.1986

Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.12.1985 - 3 Ws 558/85 (StrVollz)   

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OLG Celle, 02.12.1985 - 3 Ws 558/85 (StrVollz) (https://dejure.org/1985,2748)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.12.1985 - 3 Ws 558/85 (StrVollz) (https://dejure.org/1985,2748)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Dezember 1985 - 3 Ws 558/85 (StrVollz) (https://dejure.org/1985,2748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 284
  • StV 1986, 442
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06

    Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal-

    Das Einsichtsrecht umfaßt jedoch nicht die gesamten Unterlagen, sondern bezieht sich nur auf die Aufzeichnungen über naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde und Behandlungsfakten (vgl. OLG Frankfurt am Main StV 1989, 440; OLG Celle NStZ 1986, 284; OLG Hamm 1986, 47; Senat ZfStrVo 1986, 86).
  • OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08

    Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf vollständige Akteneinsicht nach

    Da es bereits an der Voraussetzung für das Akteneinsichtsgesuch - anders als im Fall des OLG Brandenburg - fehlt, bedarf es keiner Entscheidung, ob das Einsichtsrecht nicht die gesamten Krankenunterlagen umfasst, sondern sich nur auf die Aufzeichnungen über naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde und Behandlungsfakten bezieht (vgl. OLG Frankfurt am Main StV 1989, 440; OLG Celle NStZ 1986, 284; OLG Hamm 1986, 47; Senat ZfStrVo 1986, 86).
  • OLG Hamm, 22.12.1992 - 1 Vollz (Ws) 89/92

    Vorlage der Gesundheitsakten; Gefangenenpersonalakten; Anordnung der

    Grundsätzlich aber hat ein Gefangener keinen uneingeschränkten Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 24. Mai 1985 - Ws 1027/84; OLG Hamm bei Franke NStZ 1985, 356; OLG Frankfurt/M. NStZ 1989, 198 ; OLG Koblenz ZfStrVo 1981, 61; OLG Frankfurt ZfStrVo 1981, 317; OLG Hamm ZfStrVo 1986, 191; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1980, 184; OLG Celle NStZ 1982, 304 ; OLG Celle ZfStrVo 1981, 62; OLG Celle NStZ 1986, 284 ; BVerfG NStZ 1982, 44 und StV 1981, 533 ; OLG München ZfStrVo 1980, 124).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.07.1986 - 2 Ws 519/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5591
OLG Koblenz, 31.07.1986 - 2 Ws 519/86 (https://dejure.org/1986,5591)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.1986 - 2 Ws 519/86 (https://dejure.org/1986,5591)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 2 Ws 519/86 (https://dejure.org/1986,5591)
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Papierfundstellen

  • StV 1986, 442
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 15.12.2003 - 2 Ws 918/03

    Tatverdacht, dringender Tatverdacht, hinreichender Tatverdacht

    Der gemäß § 310 Abs. 1 StPO statthafte (vgl. OLG Koblenz in StV 1986, 442 und in NStZ 1990, 102) und auch im Übrigen zulässige, insbesondere formgerecht eingelegte (§ 306 Abs. 1 StPO) Rechtsbehelf der Angeschuldigten hat in der Sache Erfolg.
  • OLG Koblenz, 07.04.1988 - 1 Ws 227/88

    Haftbefehl; Beschwerde; Vollzug

    Soweit der 2. Strafsenat des OLG Koblenz (StV 1986, 442 ) ausführt, in einem Fall wie dem vorliegenden sei Gegenstand der weiteren Beschwerde der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl und damit die Frage, ob der Beschuld. in Haft zu nehmen bzw. zu halten ist, kann der Senat dem nicht folgen.
  • OLG Bremen, 25.10.1994 - Ws 158/94

    Beschwerde gegen den Bestand eines Haftbefehls; Berücksichtigung eine bereits

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