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BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Absicht rechtswidriger Zueignung bei nach Ansicht des Täters bestehendem Anspruch auf das weggenommene Geld - Eigene Zueignungsabsicht als Voraussetzung für die Annahme einer Mittäterschaft am Raub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 526
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Ein solcher Irrtum würde einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung begründen (§ 16 StGB; vgl. BGHSt 17, 87, 91;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 3; BGH NStZ 1988, 216); dann käme insoweit nur eine Strafbarkeit wegen Nötigung in Betracht. - BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82
Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Gegen die Bejahung der objektiven Voraussetzungen des Raubes bestehen auch im Hinblick auf die fortwirkenden Drohungen gegen das Ehepaar und sein Kind (vgl. hierzu BGH NStZ 1982, 380), entgegen der Ansicht der Revision bei den hier festgestellten Tatumständen keine rechtlichen Bedenken. - BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 …
Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Ein solcher Irrtum würde einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung begründen (§ 16 StGB; vgl. BGHSt 17, 87, 91;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 3; BGH NStZ 1988, 216); dann käme insoweit nur eine Strafbarkeit wegen Nötigung in Betracht.
- BGH, 20.05.1986 - 1 StR 224/86
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Raub
Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Mittäter beim Raub kann daher nur sein, wer die Sache sich zueignen will (BGH StV 1986, 475;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 2). - BGH, 12.05.1987 - 1 StR 206/87
Diebstahl - Zueignungsabsicht - Dritter - Nutzen - Vorteil
Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Mittäter beim Raub kann daher nur sein, wer die Sache sich zueignen will (BGH StV 1986, 475; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 2). - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 675/86
Bestehen eines den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender …
Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Ein solcher Irrtum würde einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung begründen (§ 16 StGB; vgl. BGHSt 17, 87, 91; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 3; BGH NStZ 1988, 216); dann käme insoweit nur eine Strafbarkeit wegen Nötigung in Betracht. - BGH, 03.09.1986 - 3 StR 393/86
Unzureichende Substantiierung der Zueignungsabsicht in den Urteilsgründen
Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Mittäter beim Raub kann daher nur sein, wer die Sache sich zueignen will (BGH StV 1986, 475; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 2).
- BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90
Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …
Eine solche Vorstellung würde aber einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung begründen (BGHSt 17, 87, 91;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2 und 3; BGH NStZ 1982, 380; BGH StV 1988, 526, 527, 529).Sollte im weiteren Verfahren die Absicht rechtswidriger Zueignung nicht festgestellt werden können, wird die Anwendung von § 240 StGB (neben der von § 223 a StGB) zu prüfen sein (vgl. BGH StV 1988, 526, 527).
- BGH, 07.10.1998 - 1 StR 445/98
Erfüllung des Merkmals der Zueignung bei einer von vornherein geplanten …
Aber auch bei einer von vornherein geplanten unentgeltlichen Übergabe einer weggenommenen fremden Sache an einen Dritten, z.B. an den Auftraggeber wie hier, kann das Merkmal der Zueignung erfüllt sein; das setzt allerdings voraus, daß der Täter einen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne - wenn auch nur mittelbar - hat, wobei der Vorteil unmittelbar oder mittelbar mit der Nutzung der Sache zusammenhängen muß (BGHSt - GS - 41, 187, 194); ein finanzieller Nutzen im weitesten Sinne genügt (BGH StV 1988, 526), jedoch sind rein ideelle Motive nicht ausreichend. - BGH, 31.01.1992 - 2 StR 558/91
Handeln in der Absicht rechtswidriger Zueignung - Abänderung eines Schuldspruchs …
Das Verhalten des Angeklagten erfüllt jedoch den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB (BGH StV 1988, 526, 527).
- BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Tatbestandsirrtum - Raub - Räuberische Erpressung - Vorsatz - Unrechtmäßige …
Falls das Vorgehen rechtlich als räuberische Erpressung zu werten wäre, würde es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß, fehlen (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 7; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 11.09.1990 - 5 StR 345/90
Folgen einer fehlenden Begründung über die Anwendbarkeit eines …
Damit hat das Landgericht zwar nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGHSt 17, 87, 91;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 - Zueignungsabsicht 2 und 3 - BGH in NStZ 1982, 380; BGH in StV 1988, 526, 527, 529) einen vorsatzausschließenden Irrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung verneint. - BGH, 08.10.1997 - 2 StR 389/97
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Kann dies nicht ausgeschlossen werden, fehlt es an dem erforderlichen Vorsatz, der auf die Unrechtmäßigkeit der erstrebten Bereicherung gerichtet sein muß (vgl. BGHSt 17, 87; BGH StV 1988, 526, 527, 529; 1990, 407; 1994, 128;… BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4; Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95; Meyer-Goßner NStZ 1986, 106 jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 15.10.1992 - 1 StR 683/92
Zueignungsabsicht beim Raub
Damit fehlt es an der Zueignungsabsicht, so daß der Angeklagte nur Beihilfe zum Raub leistete (vgl. BGH StV 1988, 526, 527). - BGH, 28.01.1992 - 4 StR 640/91
Abänderung eines Schuldspruchs
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 8. Oktober 1991 im Schuldspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zum schweren Raub (vgl. BGH StV 1988, 526, 527) verurteilt ist. - BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92
Wegnahme von Geld unter Gewaltanwendung aufgrund der Vorstellung des Bestehens …
Das Verhalten der Angeklagten erfüllt jedoch den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB (BGH StV 1988, 526, 527; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91).