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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88   

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BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88 (https://dejure.org/1988,1517)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 4 StR 154/88 (https://dejure.org/1988,1517)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 4 StR 154/88 (https://dejure.org/1988,1517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im Hinblick auf die Strafrahmenverschiebung - Entziehung des gesamten Gewinns aus der Tat durch Anordnung des Verfalls - Erheblichkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 392
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88
    Ihm ist sonach der gesamte Gewinn aus der Tat zu entziehen (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).

    Das Landgericht mußte deshalb - unter Berücksichtigung der dabei zu beachtenden Grundsätze (vgl. BGHSt 28, 369 ff [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]) - den gesamten Gewinn aus den einzelnen Betäubungsmittelgeschäften ermitteln und für verfallen erklären.

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dies nicht schon dann der Fall, wenn der Angeklagte Personen benannt hat, die nach seiner nicht bewiesenen Darstellung als Mittäter oder Gehilfen in Frage kommen; Voraussetzung ist vielmehr die Überzeugung des Tatrichters, daß die Darstellung des Angeklagten über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (vgl. BGHSt 31, 163, 166/167; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH StV 1986, 436, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dies nicht schon dann der Fall, wenn der Angeklagte Personen benannt hat, die nach seiner nicht bewiesenen Darstellung als Mittäter oder Gehilfen in Frage kommen; Voraussetzung ist vielmehr die Überzeugung des Tatrichters, daß die Darstellung des Angeklagten über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (vgl. BGHSt 31, 163, 166/167; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH StV 1986, 436, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88
    Für den Fall, daß das Landgericht wiederum die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG bejaht, weist der Senat darauf hin, daß die Urteilsgründe erkennen lassen müssen, ob und in welcher Weise es von der damit gegebenen Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat, insbesondere ob es von dem gemilderten Strafrahmen des § 49 Abs. 2 StGB ausgegangen ist oder diesen Gesichtspunkt nur innerhalb des Regelstrafrahmens berücksichtigt hat (BGH StV 1984, 205; NStZ 1985, 30; vgl. auch BGHSt 33, 92 f).
  • BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83

    Erfordernis der Erkennbarkeit des einschlägigen Straftatbestandes aus dem

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88
    Für den Fall, daß das Landgericht wiederum die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG bejaht, weist der Senat darauf hin, daß die Urteilsgründe erkennen lassen müssen, ob und in welcher Weise es von der damit gegebenen Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat, insbesondere ob es von dem gemilderten Strafrahmen des § 49 Abs. 2 StGB ausgegangen ist oder diesen Gesichtspunkt nur innerhalb des Regelstrafrahmens berücksichtigt hat (BGH StV 1984, 205; NStZ 1985, 30; vgl. auch BGHSt 33, 92 f).
  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 508/85

    Zur Überzeugung gelangen - Gesicherte Erkenntnisse - Geständnis - Tataufklärung

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dies nicht schon dann der Fall, wenn der Angeklagte Personen benannt hat, die nach seiner nicht bewiesenen Darstellung als Mittäter oder Gehilfen in Frage kommen; Voraussetzung ist vielmehr die Überzeugung des Tatrichters, daß die Darstellung des Angeklagten über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (vgl. BGHSt 31, 163, 166/167; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH StV 1986, 436, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 322/84

    Aufdeckung der Tat durch freiwillige Wissensoffenbarung des Angeklagten als

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88
    Für den Fall, daß das Landgericht wiederum die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG bejaht, weist der Senat darauf hin, daß die Urteilsgründe erkennen lassen müssen, ob und in welcher Weise es von der damit gegebenen Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat, insbesondere ob es von dem gemilderten Strafrahmen des § 49 Abs. 2 StGB ausgegangen ist oder diesen Gesichtspunkt nur innerhalb des Regelstrafrahmens berücksichtigt hat (BGH StV 1984, 205; NStZ 1985, 30; vgl. auch BGHSt 33, 92 f).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Der Zweifelsgrundsatz kommt ihm dabei nicht zugute (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 154/88, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; Beschlüsse vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162; vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77, 78).
  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Der Zweifelssatz ist dabei allerdings nicht anzuwenden (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; Franke/Wienroeder BtMG 2. Aufl. § 31 Rdn. 8; Körner BtMG 5. Aufl. § 31 Rdn. 58).
  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08

    Aufklärungshilfe (Erörterung einer Strafmilderung; eigenständige Beurteilung der

    Das Landgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass § 31 Nr. 1 BtMG nicht zur Anwendung kommt, wenn der Tatrichter nicht die Überzeugung gewinnt, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung Anderer an der Tat zutrifft (BGHSt 31, 163, 166), wobei der Zweifelsgrundsatz dem Täter hier nicht zugute kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1989 - 4 StR 93/89   

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BGH, 16.03.1989 - 4 StR 93/89 (https://dejure.org/1989,3077)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1989 - 4 StR 93/89 (https://dejure.org/1989,3077)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1989 - 4 StR 93/89 (https://dejure.org/1989,3077)
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  • StV 1989, 392
 
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