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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.1989 - 3 Ws 447/89   

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https://dejure.org/1989,17184
OLG Düsseldorf, 22.06.1989 - 3 Ws 447/89 (https://dejure.org/1989,17184)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1989 - 3 Ws 447/89 (https://dejure.org/1989,17184)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 3 Ws 447/89 (https://dejure.org/1989,17184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 168
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 346/01

    Verfahrensverzögerung durch Akteneinsicht; Überlastung der Gerichte

    Die wichtigen Gründe müssen in ihrem Gewicht den beiden besonders genannten Gründen der besonderen Schwierigkeit oder des besonderen Umfangs der Ermittlungen gleichstehen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1990, 168; 2. Strafsenat - Beschluß vom 22. Februar 1999, 2 Ws 28/99, S. 4; KG, StV 1994, 90).

    Der wichtige Grund für die Verlängerung der Untersuchungshaft über die Regeldauer von sechs Monaten muss ein derartiges Gewicht besitzen, dass es gerechtfertigt ist, den Freiheitsanspruch und das Beschleunigungsinteresse des Beschuldigten unter Berücksichtigung von Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK hinter unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung zurücktreten zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1990, 168; 2. Strafsenat - Beschluss vom 22. Februar 1999, 2 Ws 28/99, S. 4).

    Zu solchen Maßnahmen gehört es, dass der Vorsitzende eines überlasteten Spruchkörpers beim Präsidium vorstellig wird und dieser durch Geschäftsverteilungsmaßnamen, notfalls durch Heranziehung von Zivilrichtern, Abhilfe schafft (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1990, 168, 169; 2. Strafsenat, NJW 1991, 3046, 3047; StV 1992, 586, 587; JMBl. NW 1996, 201, 202; Beschluss vom 22. Februar 1999, 2 Ws 28/99, S. 4 jeweils mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.1989 - 2 BL 157/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10354
OLG Hamm, 07.06.1989 - 2 BL 157/89 (https://dejure.org/1989,10354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1989 - 2 BL 157/89 (https://dejure.org/1989,10354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - 2 BL 157/89 (https://dejure.org/1989,10354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Wichtiger Grund, Unzuständigkeit nach Eröffnung des Hauptverfahrens,

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 168
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 28.09.1998 - 3 BL 239/98

    Wichtiger Grund, Kompensation, Fehler hat sich nicht ausgewirkt, BtM, Eröffnung,

    Grob fehlerhaft in dem Sinne, dass ein wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 1 StPO ausscheidet, ist nämlich sowohl die Anrufung eines unzuständigen Gerichtes - für den Fall, dass tatsächlich die Zuständigkeit der Strafkammer gegeben sein sollte - (vgl. BVerfG, StV 1992, 522; KG, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1992, 124 und StV 1994, 328) als auch eine zögerliche oder fehlerhafte Unzuständigkeitserklärung durch das zunächst angerufene Gericht (OLG Frankfurt, StV 1994, 328; OLG Düsseldorf, StV 1992, 425; OLGSt § 121 Nr. 11; OLG Hamm, StV 1990, 168).
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