Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.01.1992

Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1991 - 1 StR 520/91   

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https://dejure.org/1991,1648
BGH, 08.10.1991 - 1 StR 520/91 (https://dejure.org/1991,1648)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1991 - 1 StR 520/91 (https://dejure.org/1991,1648)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 1 StR 520/91 (https://dejure.org/1991,1648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Drogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG (1981) § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Gewerbsmäßiger Handel bei Veräußerung von Teilmengen eines Btm-Erwerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 381
  • MDR 1992, 398
  • NStZ 1992, 86
  • StV 1993, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 520/91
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes umfaßt er vielmehr jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 34, 124, 125 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGHR BtMG 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 520/91
    Daß er danach keine Angaben zur Sache gemacht und das Landgericht dies hingenommen hat, ist nicht zu beanstanden; denn das Recht zur Auskunftsverweigerung nach 55 StPO kann, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, im Einzelfall zur Verweigerung des Zeugnisses in vollem Umfang berechtigen (BGHSt 10, 104, 105) [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56].
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 520/91
    Dazu gehört auch und vor allem die Inbesitznahme von Betäubungsmitteln, wenn sie dem späteren Umsatz dienen soll (BGHSt 30, 359, 361).
  • BGH, 05.06.1953 - 2 StR 534/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 520/91
    Diesem Ergebnis würden auch nicht die von der Revision angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Steuerhehlerei (Urteile vom 4. September 1952 - 5 StR 51/52 - und vom 5. Juni 1953 - 2 StR 534/52) entgegenstehen.
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Dabei dürfe nicht übersehen werden, daß die fortgesetzte Tat nur im rechtlichen, nicht aber im natürlichen Sinne "eine" Tat ist, die sich aus mehreren stets vom Vorsatz des Täters getragenen Verletzungen desselben Rechtsguts zusammensetzt, aus denen der Täter immer wieder neue materielle Vorteile ziehen kann (BGHSt 26, 4, 8; zu ähnlichen Überlegungen für die tatbestandliche Handlungseinheit der Bewertungseinheit vgl. BGH NJW 1992, 381, 382).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Schließlich steht der Nichtannahme der Gewerbsmäßigkeit im vorliegenden Fall nicht entgegen, dass bei einem Betäubungsmittelhändler gewerbsmäßiges Handeltreiben in Betracht kommen kann, wenn er von vorneherein beabsichtigt, eine durch einen einheitlichen Vorgang erworbene Rauschgiftmenge nach und nach in mehreren Teilmengen weiter zu veräußern (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 3, 4); denn in diesen Fällen treibt der Täter bereits durch den Erwerb der Betäubungsmittel mit diesen Handel und verwirklicht - im Unterschied zu der hier vorliegenden Konstellation - damit diejenige Tatbestandsvariante, auf die sich auch seine Wiederholungsabsicht bezieht.
  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 524/09

    Voraussetzungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns beim Handeltreiben

    a) Dabei kann dahinstehen, ob das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit hier schon deshalb entfällt, weil die verkaufsfertig in Tüten verpackten Marihuana-Portionen von lediglich einer Marihuana-Pflanze stammten, die der Angeklagte zuvor in seinen Besitz gebracht und abgeerntet hatte, oder ob es für die Annahme wiederholter Tatbegehung ausreicht, dass der Angeklagte beabsichtigte, diese Pflanze mehrfach abzuernten (zur fehlenden Gewerbsmäßigkeit bei einem Erwerbsvorgang vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Gewerbsmäßig 3 sowie jüngst BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08 (Inverkehrbringen von in einem Akt erlangtem Falschgeld)).
  • BGH, 27.09.2023 - 2 StR 227/23

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    b) Darüber hinaus hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass nach den von ihr getroffenen Feststellungen ein gewerbsmäßiges Handeln des Angeklagten im Sinne des Regelbeispiels des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG auf der Hand liegt, weil die vorgehaltenen Betäubungsmittel sukzessive an fünf verschiedene Abnehmer veräußert und dabei jeweils erhebliche Gewinne von 3.500 EUR pro Kilogramm Marihuana erzielt werden sollten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 1 StR 520/91, juris Rn. 15; Beschluss vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 580/92, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 580/92

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Gewerbsmäßig - Verurteilung

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 1991 - 1 StR 520/91 - ausgesprochen (ohne dies abschließend zu entscheiden), gewichtige Gründe sprächen dafür, daß gewerbsmäßiges Handeln auch dann möglich sei, wenn sich der Täter das nach und nach abzusetzende Betäubungsmittel in einem Vorgang verschafft hat.
  • OLG Hamm, 04.07.2006 - 1 Ss 288/06

    Trunkenheitsfahrt; Vorsatz, Feststellungen; Geständnis, Betäubungsmittelhandel;

    Wenn aber keine Feststellungen darüber getroffen werden können, was mit dem Rauschgift beabsichtigt war - nicht jedes gelagerte Betäubungsmittel dient dem Absatz (BGH NJW 1992, S. 381) - kann ein strafbares Handeltreiben nicht in Betracht kommen.
  • BGH, 03.12.1991 - 4 StR 503/91

    Rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung der Strafkammer - Bewertung eines

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß nach dem bisher festgestellten Sachverhalt die Erwägung, mit der die Strafkammer die Annahme der Gewerbsmäßigkeit des unbefugten Handeltreibens bejaht hat (UA 27), rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 1 StR 520/91).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1992 - 2 StR 566/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4347
BGH, 17.01.1992 - 2 StR 566/91 (https://dejure.org/1992,4347)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1992 - 2 StR 566/91 (https://dejure.org/1992,4347)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1992 - 2 StR 566/91 (https://dejure.org/1992,4347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 248
  • StV 1993, 249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1978 - 2 StR 480/78

    Geeignete Vortaten der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Subsidiarität des

    Auszug aus BGH, 17.01.1992 - 2 StR 566/91
    Die Akte der Weiterlieferung sind nicht geeignet, das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit zu begründen (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78; vgl. weiter zu Fällen der Hehlerei und Steuerhehlerei Beschl. v. 19. Juni 1952 - 5 StR 480/78 - und v. 4. September 1952 - 5 StR 51/52).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 580/92

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Gewerbsmäßig - Verurteilung

    Die Entscheidung des 2. Strafsenats (Beschl. vom 17. Januar 1992 - 2 StR 566/91) steht nicht entgegen.
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