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   KG, 13.10.1995 - Ausl A 64/95   

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https://dejure.org/1995,3276
KG, 13.10.1995 - Ausl A 64/95 (https://dejure.org/1995,3276)
KG, Entscheidung vom 13.10.1995 - Ausl A 64/95 (https://dejure.org/1995,3276)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 1995 - Ausl A 64/95 (https://dejure.org/1995,3276)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1996, 103
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Auslieferung nach Art. 3 MRK und § 73 IRG unzulässig ist, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. u.a. BVerfG in NStZ 1994, 492 ; EGMR in NJW 1990, 2183, 2184 - Fall Soering - dem entspricht, daß nach Art. 3 Abs. 1 der UN-Antifolterkonvention vom 10. Dezember 1984 ein Vertragsstaat eine Person nicht an einen anderen "Staat ausliefern darf, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, daß sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden).

    Er geht auch grundsätzlich weiter davon aus, daß der ersuchende Staat und seine Behörden die sich aus diesen internationalen Abkommen ergebenden Verpflichtungen erfüllen werden und sich des Umstandes bewußt sind, daß eine menschenrechtswidrige Behandlung des Verfolgten zwangsläufig einen schwerwiegenden Vertrauensverlust im deutsch-spanischen Auslieferungsverkehr zur Folge hätte (vgl. etwa zum Auslieferungsverkehr mit Griechenland: BVerfG in NStZ 1994, 492 f).

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Im übrigen ist die dem Verfolgten vorgeworfene Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, deren Zielsetzung unter anderem auch die Begehung von Mord und Sprengstoffanschlägen ist, nicht schon deshalb als eine politische Straftat zu behandeln, weil dabei politische Motivationen eine Rolle gespielt haben (vgl. BVerfG NJW 1977, 2355 ; BGH NJW 1976 2458, 2459; OLG Karlsruhe Die Justiz 1984, 347, 348).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Dabei dürfen Regierungsauskünfte von dem die Zulässigkeit der Auslieferung prüfenden Oberlandesgericht lediglich als Erkenntnishilfen benutzt werden, die es von einer Prüfung in eigener Verantwortlichkeit nicht entbinden (BVerfG Bd. 63, 215 (228 f) = EuGRZ 1983, 259, 261).
  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Auslieferung nach Art. 3 MRK und § 73 IRG unzulässig ist, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. u.a. BVerfG in NStZ 1994, 492 ; EGMR in NJW 1990, 2183, 2184 - Fall Soering - dem entspricht, daß nach Art. 3 Abs. 1 der UN-Antifolterkonvention vom 10. Dezember 1984 ein Vertragsstaat eine Person nicht an einen anderen "Staat ausliefern darf, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, daß sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03

    Auslieferung an die Türkei bei möglicher menschenrechtswidriger Behandlung

    Lässt sich trotz der ernstlichen Bemühungen eines Staates zur Eindämmung einer tatsächlichen Folterpraxis nicht abschließend und verlässlich beurteilen, ob eingeleitete Reformen Wirkung zeigen und scheiden weitere Aufklärungsmöglichkeiten aus, so gehen Zweifel am Bestehen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Auslieferungshindernisses zugunsten des Verfolgten (Anschluss an KG StV 1996, 103).

    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (BVerfG NStZ 2001, 100f.; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.; Wolff, a.a.O.,158 f.; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, Art. 3 MRK Rn. 1 ff.; zum Begriff der Folter vgl. d. internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe vom 10.12.1984, BGBL. 1990 II, S. 246, 1993 II, S. 715, 1996 II, S. 282).

    Scheiden in einem solchen Fall aber - wie hier - weitere Aufklärungsmöglichkeiten aus, so gehen Zweifel am Bestehen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Auslieferungshindernisses zugunsten des Verfolgten (vgl. KG StV 1996, 103).

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Mit Beschluß vom 13. Oktober 1995 (auszugsweise abgedruckt in: StV 1996, 103 ff.) stellte das Kammergericht die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung bis zur Abgabe von Klarstellungen durch den ersuchenden Staat zurück.
  • KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12

    Entfernung einer ausländischen Verurteilung aus dem Register

    (4) Die vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (StV 1996, 103) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ-RR 2007, 273) stützen seine abweichende Auffassung nicht.
  • OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06

    Beantragung der Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung lebenslanger

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  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    345 ff.; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.; Wolff StV 2004, 154 ff, 159; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2007, Art. 3 MRK Rn. 1 ff.; zum Begriff der Folter vgl. das Internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe vom 10.12.1984, BGBL.
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 4 AuslA 98/06

    Ausliferung; drohende Folter; konkrete Anhaltspunkte; Unzulässigkeit der

    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. BVerfG NStZ 2001, 100 ff.; OLG Karlsruhe, StV 2004, 445; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.).
  • OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
    Voraussetzung dafür ist, daß der Verfolgte nachweislich von dem gegen ihn konkret geführten Strafverfahren und von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten hat (OLG Hamm NStZ 97, 195; OLG Düsseldorf StV 94, 31; OLG Schleswig StV 96, 103; KG SV 93, 207; OLG Koblenz GA 83, 526; OLG Karlsruhe NStZ 83, 223; OLG München, Beschluß vom 26.6.1985 in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen U 112).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - Ausl 35/06

    Türkei, Auslieferung, Kurden, PKK, Strafverfolgung, Flüchtlingsanerkennung,

    Geht es jedoch um das Bestehen eines Auslieferungshindernisses, müssen sich diese Zweifel zu Gunsten des Verfolgten auswirken (KG StV 1996, 103; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 346).
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