Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.03.1999 - 5 Ss 136/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Aufhebung, BtM, Betäubungsmittel, ESA-Schnelltest, Heroin, standardisiertes Verfahren
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eignung einer alleinigen optischen Überprüfung zum Nachweis des Besitzes von Heroin; ESA-Schnelltest als Standardtestverfahren zum schnellen und sicheren Nachweis von Heroin
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 14 (VIII) Ns 84 Js 112/98
- OLG Hamm, 04.03.1999 - 5 Ss 136/99
Papierfundstellen
- StV 1999, 420
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 25.06.2014 - 32 Ss 94/14
ESA-Schnelltest zur Ermittlung von Betäubungsmitteln kein anerkanntes …
Die Feststellung, dass es sich bei sichergestellten Substanzen um Betäubungsmittel handelt, darf nicht allein auf das Ergebnis eines ESA-Schnelltests gestützt werden, da es sich nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren handelt (im Anschluss an OLG Hamm, StV 1999, 420; OLG Thüringen, StV 2006, 530).Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren (vgl. OLG Hamm, StV 1999, 420; OLG Thüringen, StV 2006, 530), so dass allein darauf, dass es sich bei der Substanz um Rauschgift handelte, nicht gestützt werden kann.
- OLG Braunschweig, 28.09.2011 - Ss 44/11
ESA-Test; ESA-Schnelltest; Betäubungsmittel; Nachweis
Eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (hier: Kokain) ist aufzuheben, wenn in den Urteilsgründen nicht dargelegt wird, dass es sich bei dem Test (hier: ESA-Schnelltest), mit dem der Betäubungsmittelnachweis erfolgte, um ein wissenschaftlich abgesichertes und in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardverfahren handelt (Anschluss: Thüringer OLG, Beschluss vom 30.08.2005, 1 Ss 56/05, juris, Rn.17 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.1999, 5 Ss 136/99, juris, Rn.4).Da der genannte Test dem Senat nicht als ein solcher bekannt ist, der diesen Anforderungen genügt, und der Senat somit aus eigener Sachkunde dessen Zuverlässigkeit nicht einschätzen kann, ist anhand der Urteilsgründe die gebotene Überprüfung nicht möglich (vgl. zum ESA - Test: Thüringer OLG, Beschluss vom 30.08.2005, 1 Ss 56/05, juris, Rn.17 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.1999, 5 Ss 136/99, juris, Rn.4).
- OLG Naumburg, 26.10.2023 - 1 ORs 144/23 Die allein aufgrund des positiven Ergebnisses eines Schnelltests gestützte Annahme, bei dem sichergestellten Stoff handele es sich um Betäubungsmittel, ist rechtsfehlerhaft, wenn nicht in den Urteilsgründen dargelegt wird, dass es sich bei beim angewendeten Schnelltest um ein wissenschaftlich abgesichertes und zuverlässiges Standardtestverfahren handelt (OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 1999, 5 Ss 136/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2013, 32 Ss 94/14; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juni 2014, 32 Ss 94/14; zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 2 RVs 63/13
Positiver ESA-Schnelltest allein reicht nicht für den Nachweis der …
Allein aufgrund eines ESA-Schnelltests kann Heroin nicht rechtsfehlerfrei nachgewiesen werden, da dieser Test kein wissenschaftlich abgesichertes und in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren zum schnellen undsicheren Nachweis von Heroin darstellt (…zu vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Auflage, § 29 Teil 13 Rdnr.8; OLG Hamm, BeckRS 2007, 09890; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 283 f.). - OLG Koblenz, 30.09.1999 - 1 Ss 219/99
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Betäubungsmitteleigenschaft …
Dies ist vorliegend nicht möglich, da bereits offen bleibt, auf welche Art und Weise (sensorische Prüfung, chemische Untersuchung oder Mitteilung von Kollegen?) Der Verfasser des "Wiege - und Testberichts" zu der Auffassung gelangte, bei der tatgegenständlichen Substanz habe es sich um Haschisch gehandelt (siehe dazu auch: OLG Düsseldorf StV 1995, 305 ; OLG Hamm StV 1999, 420 ).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.07.1998 - 1 Ws 123/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Strafprozess; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zurückstellung einer Strafvollstreckung zur Durchführung einer ambulanten Drogentherapie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 35 Abs. 6 Nr. 2; StPO § 140 Abs. 2
Strafprozeßrecht: Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwere der Tat - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.05.1998 - 703 Ns 155/97
- OLG Hamburg, 09.07.1998 - 1 Ws 123/98
Papierfundstellen
- StV 1999, 420
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1998 - 1 Ws 123/98
Dagegen ist die Beiordnung des Verteidigers aufgrund der hinzutretenden sonstigen schwerwiegenden Nachteile gerechtfertigt, die sich für den Angeklagten aus einer möglichen Straferhöhung ergeben können (…vgl. KK-Laufhütte, StPO , 3. Aufl., § 140 Rdnr. 21; HansOLG Hamburg NStE Nr. 20 zu § 140 StPO ; OLG Frankfurt StV 95, 628).
- LG Berlin, 18.09.2008 - 503 Qs 87/08
Berücksichtigung eines Widerrufs der Zurückstellung der Strafvollstreckung als …
Beide Entscheidungen haben jedoch gemeinsam, dass eine - anfängliche oder spätere - Aussetzung der Vollstreckung widerrufen wird, so dass im Hinblick auf die Beurteilung der Schwere der Tatfolgen und die damit zusammenhängende Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers eine gleiche Behandlung angezeigt erscheint (vgl. zur Beiordnung bei zu erwartendem Widerruf der Zurückstellung auch Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 9. Juli 1998, 1 Ws 123/98, bei juris).