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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.06.2001 - (2) 4 Ausl 3/2001, (2) 4 Ausl 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5852
OLG Hamm, 21.06.2001 - (2) 4 Ausl 3/2001, (2) 4 Ausl 3/01 (https://dejure.org/2001,5852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2001 - (2) 4 Ausl 3/2001, (2) 4 Ausl 3/01 (https://dejure.org/2001,5852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - (2) 4 Ausl 3/2001, (2) 4 Ausl 3/01 (https://dejure.org/2001,5852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Erlasses eines förmlichen Auslieferungshaftbefehls bzgl. eines mutmaßlichen Sexualstraftäters

  • Judicialis

    IRG § 15; ; StPO § 112

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 15; StPO § 112
    Auslieferungsverfahren; Fluchtgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ausl 3/01
    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen (vgl. die Entscheidungen des Senats in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203), dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (siehe dazu auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 112 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ausl 3/01
    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen (vgl. die Entscheidungen des Senats in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203), dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (siehe dazu auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 112 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ausl 124/00

    Fluchtgefahr im Auslieferungsverfahren; Annahme besonderer Umstände

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ausl 3/01
    Die genannten Entscheidungen sind zwar im Strafverfahren ergangen, die dort aufgestellten Grundsätze gelten jedoch für das Auslieferungsverfahren entsprechend (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats in wistra 2000, 397 = StV 2001, 44).
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2001 - 4 Ausl 3/01
    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen (vgl. die Entscheidungen des Senats in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203), dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (siehe dazu auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 112 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.2000 - (2) 4 Ausl. 124/00 (108/2000)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7769
OLG Hamm, 19.12.2000 - (2) 4 Ausl. 124/00 (108/2000) (https://dejure.org/2000,7769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2000 - (2) 4 Ausl. 124/00 (108/2000) (https://dejure.org/2000,7769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - (2) 4 Ausl. 124/00 (108/2000) (https://dejure.org/2000,7769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen

  • Judicialis

    IRG § 73

  • rechtsportal.de

    IRG § 73
    Auslieferung; ordre public; unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
    Insoweit übersieht der Senat nicht die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. u.a. NJW 1994, 2884 und NJW 1987, 2155) sowie die anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60).

    Zwar ist in den veröffentlichten Entscheidungen das Merkmal "als in hohem Maße hart" bei teilweise noch höheren, teilweise sogar bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe (vgl. BVerfG NJW 1994, 2884) verneint worden.

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
    Insoweit übersieht der Senat nicht die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. u.a. NJW 1994, 2884 und NJW 1987, 2155) sowie die anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 4 Ausl 124/00

    Fluchtgefahr im Auslieferungsverfahren; Annahme besonderer Umstände

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
    124/2000 [26/2000] (veröffentlicht insoweit in wistra 2000, 397 [Ls.] = http://www.burhoff.de) den Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls abgelehnt.
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
    Abzustellen ist aber auf den jeweiligen Einzelfall (BGH NStZ 1993, 547 für die Auslieferung nach Griechenland wegen eines Verstoßes gegen das BtM-Gesetz).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
    Insoweit übersieht der Senat nicht die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. u.a. NJW 1994, 2884 und NJW 1987, 2155) sowie die anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
    Diese drohende Mindeststrafe erscheint nicht nur "als in hohem Maße hart" (was noch hingenommen werden müsste), sondern unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auch als unangemessen und unerträglich (zu vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1997/188, das die Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen der Abgabe von 2, 5 gr. Haschisch für unzulässig erklärt hat. Im vorliegenden Fall aber ist von einem durchaus vergleichbaren Missverhältnis zwischen dem in Frage stehenden Tatunrecht und der angedrohten Strafsanktion auszugehen).
  • OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05

    Kein Auslieferungshindernis der unverhältnismäßig hohen Strafe bei

    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
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