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   OLG Stuttgart, 21.08.2002 - 3 Ausl 33/2002, 3 Ausl 33/02   

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https://dejure.org/2002,15116
OLG Stuttgart, 21.08.2002 - 3 Ausl 33/2002, 3 Ausl 33/02 (https://dejure.org/2002,15116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.08.2002 - 3 Ausl 33/2002, 3 Ausl 33/02 (https://dejure.org/2002,15116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. August 2002 - 3 Ausl 33/2002, 3 Ausl 33/02 (https://dejure.org/2002,15116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Verzichts eines Verfolgten auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes im Zusammenhang mit einem Auslieferungsverfahren; Erfordernis einer materiellrechtlichen Vergleichbarkeit der beiderseits zur Anwendung kommenden Gesetzesbestimmungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    IRG § 40; EuAlÜbk Art. 10 Abs. 2 S. 3 Art. 14
    Wirksamkeit eines Verzichts auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes

Papierfundstellen

  • StV 2003, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2002 - 3 Ausl 33/02
    Besondere Umstände im Sinne von § 10 Abs. 2 IRG, die im Auslieferungsverfahren ausnahmsweise (Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 3 IRG Rdnr. 4; § 10 IRG Rdnr. 29) eine Überprüfung zulassen, ob der Verfolgte der Tat hinreichend verdächtig ist (zur Anwendbarkeit der Vorschrift, wenn - wie hier - das nach § 1 Abs. 3 IRG vorgehende Auslieferungsvertragsrecht keine Verdachtsprüfung vorsieht, s. BGHSt 32, 314), vermag der Senat weder aus der Sachverhaltsschilderung der französischen Behörden noch aus dem bisherigen Gang des in Frankreich betriebenen Verfahrens abzuleiten.
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2002 - 3 Ausl 33/02
    Diese Verfahrensweise widerspricht § 40 Abs. 1 IRG und verstieß objektiv gegen das Recht des Verfolgten auf ein faires Verfahren (vgl. Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK), das nicht nur einem Angeklagten im Strafverfahren zusteht, sondern auch für das Auslieferungsverfahren Geltung beansprucht (BGHSt 32, 221, 228 f; Schomburg/Lagodny aaO § 40 IRG Rdnr. 5).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2007 - 1 AK 51/07

    Wirksamkeit des Einverständnisses nach wesentlicher Änderung des

    Wegen der erheblichen Bedeutung einer solchen Zustimmung sind an deren Wirksamkeit strenge Anforderungen zu stellen, insbesondere ist erforderlich, dass sich der Verfolgte der Trag- und Reichweite seiner Erklärung bewusst war (Senat NStZ 1999, 252; OLG Stuttgart StV 2003, 95 f).
  • OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Überprüfung der Einverständniserklärung

    a) Nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann der Verzicht auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes [Anm: Es folgen weitere Ausführungen] unwirksam sein, wenn der Antrag des Verfolgten auf Hinzuziehung eines anwaltlichen Rechtsbeistands übergangen wurde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.08.2002 - 3 Ausl 33/02 bei juris).
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