Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 03.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.10.2003 - 1 Ss 232/03   

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https://dejure.org/2003,13987
OLG Jena, 23.10.2003 - 1 Ss 232/03 (https://dejure.org/2003,13987)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.10.2003 - 1 Ss 232/03 (https://dejure.org/2003,13987)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 (https://dejure.org/2003,13987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    StPO § 140 Abs. 2, § 338 Nr. 5
    Strafverfahren, Pflichtverteidiger, notwerndige Verteidigung, Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch von Berufsbezeichnungen; Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit einer Person deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt; Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit eines Angeklagten; Mitwirkung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Sachlage; ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 585
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2003 - 1 Ss 232/03
    Da nur ein Verteidiger Akteneinsicht erhält, würde die Nichtbeiordnung eines Verteidigers in derartigen Fällen dem Gebot eines fairen Verfahrens widersprechen (vgl. OLG Köln, StV 1986, 238, OLG Karlsruhe, StV 1987, 518 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.01.1955 - 3 StR 404/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2003 - 1 Ss 232/03
    Das Rechtsmittel beanstandet mit der noch ausreichend ausgeführten Verfahrensrüge (vgl. BGH JR 1955, 189) zu Recht, dass die Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.1987 - 4 Ws 106/87
    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2003 - 1 Ss 232/03
    Da nur ein Verteidiger Akteneinsicht erhält, würde die Nichtbeiordnung eines Verteidigers in derartigen Fällen dem Gebot eines fairen Verfahrens widersprechen (vgl. OLG Köln, StV 1986, 238, OLG Karlsruhe, StV 1987, 518 jeweils m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Auch liegt kein Fall vor, in dem die Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nicht umfassend vorbereitet werden könnte (vgl. hierzu etwa OLG Celle StV 2009, 8 Rdn. 8 nach juris; OLG Jena StV 2004, 585 Rdn. 23 nach juris; Laufhütte, in: KK-StPO, 7. Aufl. § 140 Rdn. 22 m.w.N. zur Rspr.).
  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11

    Rechtsschutz des Dienstherrn in Strafsachen, Polizeibeamter, Fürsorgegrundsatz

    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - III 3 Ws 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 Ws 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11

    Herleitung der Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung eines

    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, v. Beschl. 7. Oktober 2011, - III 3 WS 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 12. September 2011 - III 2 WS 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ws 417/05

    Pflichtverteidigung

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  • VG Frankfurt/Oder, 07.11.2019 - 2 K 590/16

    Recht der Landesbeamten

    Das ist der Fall, wenn die Gefahr für den Betroffenen droht, den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - III 3 Ws 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2011 - III 2 Ws 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • VG Cottbus, 21.10.2020 - 4 K 1556/19

    Recht der Landesbeamten

    Als schwierig ist eine Sachlage dann zu bewerten, wenn Gefahr droht den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren und eine Verteidigung ohne Aktenkenntnis und damit ohne anwaltliche Hilfe nicht umfassend vorbereitet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Oktober 2011, - III 3 WS 321/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2011 - III 2 WS 566/11 -, juris; ThürOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - 1 Ss 232/03 -, juris).
  • OLG Jena, 13.03.2007 - 1 Ss 338/06

    Pflichtverteidigung

    Siehe auch Senatsbeschluss 1 Ss 232/03.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 03.06.2004 - Ss 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22381
OLG Bremen, 03.06.2004 - Ss 31/04 (https://dejure.org/2004,22381)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.06.2004 - Ss 31/04 (https://dejure.org/2004,22381)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - Ss 31/04 (https://dejure.org/2004,22381)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 140 Abs. 2 § 397a § 406g Abs. 3, 4
    Bestellung eines Pflichtverteidigers bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten im Prozess

Papierfundstellen

  • StV 2004, 585 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Jedenfalls gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, im Jugendrecht einem 16-jährigen Jugendlichen dann wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung einen Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn alle anderen Verfahrensbeteiligten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen (vgl. zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erwachsenenrecht dann, wenn der Verletzte sich eines anwaltlichen Beistandes bedient, OLG Bremen StV 2004, 585 (Ls.), OLG Hamm StraFo 2004, 242; OLG München NJW 2006, 789; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 31).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

    Der dieser Regelung zugrundeliegende, letztlich auf die Grundsätze der Waffengleichheit und des fairen Verfahrens zurückzuführende Rechtsgedanke kann die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung jedoch auch dann erfordern, wenn der Opferanwalt - wie hier - auf Kosten des Verletzten tätig wird (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. A., § 140 Rn. 31; KK-Laufhütte, StPO, 5. A., § 140 Rn. 24; einschr. Löwe-Rosenberg-Lüderssen, StPO, 25. A., § 140 Rn. 101, 129; bejahend OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 112; StraFo 2005, 28; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG Köln StV 1989, 100 und 469; OLG Bremen StV 2004, 585; OLG Koblenz ZAP EN-Nr. 206/2004 zit. nach juris KORE506052004).
  • LG Braunschweig, 04.11.2014 - 13 Qs 216/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei anwaltlicher Vertretung des Nebenklägers

    Ungeachtet der Gesetzeshistorie ist mit Blick auf den rechtsstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens und den Gesichtspunkt der Waffengleichheit im Strafverfahren § 140 Abs. 2. S. 1 3. Alt. StPO jedenfalls verfassungskonform in dem Sinne auszulegen, dass im Falle einer anwaltlichen Vertretung des Verletzten bzw. Nebenklägers die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den Angeklagten der zwingende Grundsatz sein wird, wovon nur in Ausnahmefällen aufgrund besonderer Umstände wird abgesehen werden können (so OLG Hamm, Beschl. v. 09.02.2004, 2 Ss 21/04 , zitiert nach [...] Rn. 9; OLG Bremen, StV 2004, 585 ; Meyer-Goßner, aa0., § 140 Rdnr. 31).
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