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   OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 1 Ws 186/04   

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https://dejure.org/2004,10682
OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 1 Ws 186/04 (https://dejure.org/2004,10682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.2004 - 1 Ws 186/04 (https://dejure.org/2004,10682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 2004 - 1 Ws 186/04 (https://dejure.org/2004,10682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Strafgefangenen auf Zuteilung eines anderen Psychologen; Ziel des Strafvollzugs der Wiedereingliederung des Strafgefangenen; Pflicht zur Förderung der Mitwirkung des Strafgefangenen an der Wiedereingliederung; Kommunikationsstörungen und Antipathie zwischen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 4
    Begriff der Behandlung eines Strafgefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 122
  • StV 2005, 337
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 1 Ws 186/04
    Zudem wird oftmals eine vorzeitige Entlassung des Strafgefangenen nur bei einer ausreichenden Tataufarbeitung in Betracht kommen (für den Bereich von Sexualdelikten ausführlich Senat, Beschluss vom 26.07.2004, 1 Ws 189/04).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03

    Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 1 Ws 186/04
    Dieser zur Vermeidung künftiger Straftaten wichtigen Behandlungsmaßnahme kommt daher im Strafvollzug besondere Bedeutung bei, auch wenn es nicht um eine auf längere Zeit und auf Erreichung eines Behandlungserfolges angelegte Gruppen- oder einzeltherapeutische Maßnahme handelt (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 6 StVollzG; Callies, a.a.O., § 7 Rn. 6; zum Anspruch eines Strafgefangenen auf Durchführung einer Therapie vgl. Senat ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ-RR 2004, 287 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09

    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der

    Die in § 4 Abs. 1 Satz 1 StVollzG enthaltene Aufforderung an den Gefangenen zur Mitwirkung ist stets im Zusammenhang mit der in Satz 2 enthaltenen Verpflichtung der Vollzugsbehörde zu sehen, die Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen zu wecken und zu fördern (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2005, 337 ; B. vom 09.02.2005 - 1 Ws 330/04 -, stRspr).
  • KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19

    Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer PTB und Voraussetzungen

    Über das bloße Vorhalten ("Anbieten") dieser (allgemeinen) Behandlungsmaßnahme (vgl. [zum StVollzG] OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. November 2004 - 1 Ws 186/04 -, juris Rdnr. 6; Senat, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 5 Ws 9/16 Vollz -) hinaus obliegt es der Anstalt, die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, dass das Angebot von den Gefangenen auch tatsächlich - zeitlich, räumlich, inhaltlich - wahrgenommen werden kann, sowie beispielsweise inhaltliche Vorgaben, insbesondere zu den zu erörternden Aspekten, in einer standardisierten Form festzulegen.
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    : I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 17. Dezember 2004 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2004 (Az.: 1 Ws 186/04), zugestellt am 8. Dezember 2004.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2020 - 1 Ws 157/19

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Gewährung einer bestimmten

    Insoweit merkt der Senat aber klarstellend an, dass ein Strafgefangener sich grundsätzlich nicht einen Therapeuten seiner Wahl aussuchen kann (so schon Senat, Beschluss vom 25.11.2004, 1 Ws 186/04, abgedruckt bei Juris) und grundsätzlich auch kein Anspruch auf Aufnahme einer bestimmten Behandlungsmaßnahme in einen Vollzugplan besteht (so schon Senat, Beschluss vom 13.02.2004, 1 Ws 165/13, abgedruckt bei juris).
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