Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.12.1987 - 3 Ws 732/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Staatsanwaltschaft; Bewährungsstrafe; Berufung; Freiheitsstrafe; Straufaussetzung; Rechtsfolgenerwartung; Verteidigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 140
Papierfundstellen
- StV 1988, 290
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 1 Ss 259/00
Notwendige Verteidigung
Dies galt hier umso mehr, als - wie durch das angefochtene Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 18. September 2000 indiziert wird, die Erfolgsaussichten der Berufung der Staatsanwaltschaft gerade nicht als gering zu beurteilten waren (zu dieser Fallgestaltung OLG Düsseldorf, StV 1988, 290 ).Eine Einschränkung dergestalt, von einer notwendigen Verteidigung nur in den Fällen auszugehen, in den ein freisprechendes Erkenntnis 1. Instanz durch die Staatsanwaltschaft in der Berufung zu Fall gebracht werden soll (…so die von OLG Bremen, aaO.; OLG Frankfurt, StV 1990, 12 und OLG Düsseldorf, wistra 1990, 323 entschiedenen Fälle) oder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, sei es mit, sei es ohne Bewährung angestrebt wird (derartige Fallgestaltungen lagen den Entscheidungen OLG Düsseldorf, StV 1988, 290 ; OLG Frankfurt, StV 1992, 220, 221 m. Anm. Temming zugrunde) ist nicht angezeigt.
- OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen …
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Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.02.1988 - 5 Ss 361/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 290
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung; …
Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290). - OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00
Zuverlässigkeit des Wiedererkennens
Mit festgestellten Mängeln des Vorlageverfahrens und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Beweiswerts der Täteridentifizierung muß sich das Urteil auseinandersetzen, wobei unter Verwendung etwaiger zusätzlicher Beweisanzeichen alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten zu erörtern sind (OLG Düsseldorf StV 94, 8; OLG Köln StV 94, 67, 68 und StV 86, 12 und StV 92, 412, 413; OLG Frankfurt NStZ 88, 41f. und StV 88, 290f.; OLG Rostock, StV 96, 419, 420). - KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99 Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Lichtbildvorlage aber nur möglich, wenn darüber hinaus auch die Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt und dargestellt wird, ob und wie sich die Vergleichspersonen in ihrer äußeren Erscheinung von dem Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt/M. StV 1988, 290, 291; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507; KG, Beschluß vom 13. Februar 1995 - (3) 1 Ss 218/94 (63/94)-).
- KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98 Ob das geschehen ist, kann das Revisionsgericht nur beurteilen, wenn im Urteil der Ablauf der Lichtbildvorlage, insbesondere die Anzahl und Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt, darüber hinaus aber auch dargestellt wird, ob und inwieweit sich die Vergleichspersonen, wie es zur Vermeidung einer Beeinflussung eines Identifizierungszeugen erforderlich ist, in ihrer äußeren Erscheinung von den Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt StV 1988, 290, 291; KG, Beschlüsse vom 11. April 1994 - (4) 1 Ss 245/93 (15/94) - vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) - und vom 28. Mai 1998 - (5) 1 Ss 90/98 (21/98) -).
Rechtsprechung
OLG Celle, 21.01.1988 - 1 Ss 5/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 290
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
Notwendige Verteidigung wegen Schwere der Tat bei drohendem Widerruf der …
Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StRaFO 1998, 341 f). - BayObLG, 11.10.1989 - RReg. 1 St 276/89 Zur Auslegung des Begriffs »Schwere der Tat« vgl. auch OLG Celle (Beschluß Ä 1 Ss 5/88 Ä v. 21.1. 88, in AnwBl 1989, 103 = MDR 1988, 1075 ) und OLG Köln (Beschluß Ä Ss 427/89 Ä 198 Ä v. 29.8. 89, in VRS 78, 117).
- OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10
Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers …
Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 341 f.). - OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 307/96
Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel bei einer Straferwartung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG München I, 17.06.2008 - 18 Qs 38/08
Pflichtverteidigung: Beurteilung der Schwere der Tat
Die Schwere der Tat beurteilt sich nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa ein drohender Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle, StV 1988, 290; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505, OLG Düsseldorf, StraFo 1998, 341).