Rechtsprechung
LG Köln, 06.04.2005 - StVK 699/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Köln, 09.08.1996 - 108-37/95
- LG Köln, 06.04.2005 - StVK 699/04
- OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05
Reststrafenaussetzung trotz Fehlens von Vollzugslockerungen
Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Köln vom 06.04.2005 (StVK 699/04) wird aufgehoben.Dem Verurteilten wird aufgegeben, Wohnung bei seiner Ehefrau unter der Anschrift D.straße xx, xxxxx Köln zu nehmen und jeden Wechsel seines Wohnsitzes unverzüglich der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Köln zu dem Aktenzeichen StVK 699/04 mitzuteilen.