Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 109/2001 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, Schwurgerichtsverfahren, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit
- Judicialis
BRAGO § 99
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 99
Pauschvergütung; Wahlverteidigerhöchstgebühr; Schwurgerichtsverfahren; besonderer Umfang; besondere Schwierigkeit - rechtsportal.de
BRAGO § 99 Abs. 1
Zuerkennung einer Pauschvergütung in einem zwar nicht "besonders schwierigen", aber "besonders umfangreichen" Schwurgerichtsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2002, 34
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 10.12.1998 - 2 (s) Sbd 5-245/98
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 (s) Sbd 6-109/01
Insoweit tritt der Senat mit dem Vertreter der Staatskasse der sachnahen Einschätzung des Vorsitzenden der Strafkammer bei; ein Grund, dieser nicht zu folgen, ist nicht ersichtlich (vgl. insoweit Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 56). - OLG Hamm, 15.01.1998 - 2 (s) Sbd 5-265/97
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 (s) Sbd 6-109/01
Insoweit tritt der Senat mit dem Vertreter der Staatskasse der sachnahen Einschätzung des Vorsitzenden der Strafkammer bei; ein Grund, dieser nicht zu folgen, ist nicht ersichtlich (vgl. insoweit Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 56). - OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 (s) BRAGO 163/00
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 (s) Sbd 6-109/01
Diese hat der Antragsteller in seinem Antrag in vorbildlicher, den insoweit vom Senat aufgestellten Anforderungen in allen Punkten entsprechender Weise (vgl. dazu Senat ZAP EN-Nr. 160/2001 = NStZ-RR 2001, 158 = AGS 2001, 154) dargestellt.
Rechtsprechung
LG Würzburg, 17.10.2000 - Qs 370/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Gebührenanspruch des Zeugenbeistands
Papierfundstellen
- StV 2001, 127
- StraFo 2002, 34
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
Vergütung des Zeugenbeistandes: Pauschvergütung für den Beistand eines …
Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (…vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127). - OLG Köln, 30.11.2001 - 2 ARs 274/01
Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes der einem Zeugen als Beistand beigeordnet …
Nach abweichender, auf die Rechtsprechung des OLG Stuttgart (vgl. StV 93, 143) zurück gehender Ansicht (…OLG Hamm a.a.O. sowie StraFO 01, 107 f.; OLG Bamberg StraFO 01, 108; LG Würzburg StV 01, 127) werden die Gebührenansprüche des Zeugenbeistandes aus einer analogen Anwendung des § 95 HS 2 i.V.m. §§ 83 ff. BRAGO begründet, denn die dort aufgeführten Tätigkeiten kämen der Beistandsleistung im Sinne von § 68 b StPO inhaltlich am nächsten. - OLG Celle, 01.03.2001 - 2 Ws 22/01
Beschwerde; Vergütung eines Zeugenbeistands; Gebühr ; Mündliche Verhandlung ; …
Schließlich wendet das Landgericht Würzburg (StV 2001, 127) §§ 122 Abs. 1, 102 Abs. 2 Satz 1, 97 Abs. 1 Satz 1, 95 2. Halbs., 83 ff. BRAGO analog an. - LG Potsdam, 01.04.2003 - 21 Qs 181/02
Gebührenanspruch des beigeordneten Zeugenbeistands
Hierfür wird angeführt, die in § 95 BRAGO normierte Tätigkeit des Beistandes eines Verletzten stehe einer Beistandsleistung für einen Zeugen nach § 68 b StPO inhaltlich am nächsten (vgl. OLG Stuttgart, Strafverteidiger 1993, 143 ; LG Würzburg, Strafverteidiger 2001, 127 ).