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   OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01   

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https://dejure.org/2001,16598
OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01 (https://dejure.org/2001,16598)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.12.2001 - I Ws 548/01 (https://dejure.org/2001,16598)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - I Ws 548/01 (https://dejure.org/2001,16598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Gewährleistung des prozessordnungsgemäßen Verfahrensablaufs durch die Pflichtverteidigung ; Mitwirkung und Bestellung eines Verteidigers als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2002, 85
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06

    Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

    Soweit der Verurteilte einen nicht ortsansässigen Pflichtverteidiger benennt, kommt zwar auch dann dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Verurteilten und dem benannten Verteidiger besonders Gewicht zu, das Gericht kann jedoch unter Abwägung dieses Interesses mit den Vorteilen der Tätigkeit eines ortsansässigen Verteidigers von der Beiordnung des benannten Verteidigers absehen (vgl. OLG Rostock StraFo 2002, 85, 86; OLG Frankfurt StV 1985, 449; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2007, § 142, Rdn. 12).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2006 - 2 Ws 5/06

    Pflichtverteidigerbestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als

    Erfüllt der von ihm vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes, so ist das Ermessen des Vorsitzenden bei der Auswahl in der Regel so weit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Beschuldigten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte, StPO, 5. Aufl., § 142 Rn. 7).
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