Rechtsprechung
OLG Schleswig, 16.05.2007 - 2 HEs 5/07 (3/07) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 592
- StraFo 2007, 288
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.09.1992 - 2 BvR 1305/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Schleswig, 16.05.2007 - 2 HEs 5/07
Vor allem aber die Anklageerhebung vor dem unzuständigen Amtsgericht Plön führte zu einer vermeidbaren und unnötigen Verzögerung des Verfahrens und kann deshalb keine Fortsetzung der Untersuchungshaft rechtfertigen, weil dies keinen wichtigen Grund im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO darstellt (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 121 Rz. 24; BVerfG StV 1992, 522 [BVerfG 07.09.1992 - 2 BvR 1305/92] ).Ein derartiger Verweisungsbeschluss ist daher nicht nur unzulässig, sondern auch willkürlich und nicht bindend (…Hans OLG Bremen StV 1998, S. 558 f.; BVerfG StV 1992, S. 522).
- BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.05.2007 - 2 HEs 5/07
Die Behandlung des Verfahrens seit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bis hin zur Hauptverhandlung am 11. Mai 2007 ist nicht geeignet, um eine Fortdauer der Haft anordnen zu können, weil das schon von Verfassungs wegen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 5.10.2006 - 2 BvR 1815/06 , StraFo 2007, 18 f.) zu wahrende Beschleunigungsgebot nicht ausreichend beachtet worden ist. - OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85
Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung
Auszug aus OLG Schleswig, 16.05.2007 - 2 HEs 5/07
Eine Verweisung nach § 270 Abs. 1 Satz 1 StPO durch das Amtsgericht an die Strafkammer wegen unzureichender Strafgewalt ist nämlich nur dann zulässig, wenn entweder der dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegende Sachverhalt offensichtlich rechtsirrig gewürdigt worden war ( OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426 [OLG Düsseldorf 12.05.1986 - 1 Ws 401/85] ;… Engelhardt in Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., Rn. 10 zu § 270 StPO ) oder dann, wenn das in der Hauptverhandlung gewonnene Ergebnis der die hinreichend sichere Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte schuldig und eine in die sachliche Zuständigkeit der Strafkammer fallende Rechtsfolge zu erwarten ist. - LG Regensburg, 09.11.2005 - 2 KLs 107 Js 15129/04
Auszug aus OLG Schleswig, 16.05.2007 - 2 HEs 5/07
Allein die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass eine die Rechtsfolgenkompetenz des Amtsgerichts überschreitende Entscheidung in Betracht kommt, vermag eine Verweisung der Sache nicht zu rechtfertigen (…OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 1998 - 1 Ws 142/98 - zitiert nach Juris; im Ergebnis ebenso LG Regensburg, Beschluss vom 9. November 2005 - 2 KLs 107 Js 15129/04 - zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98
Auszug aus OLG Schleswig, 16.05.2007 - 2 HEs 5/07
Allein die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass eine die Rechtsfolgenkompetenz des Amtsgerichts überschreitende Entscheidung in Betracht kommt, vermag eine Verweisung der Sache nicht zu rechtfertigen (…OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 1998 - 1 Ws 142/98 - zitiert nach Juris; im Ergebnis ebenso LG Regensburg, Beschluss vom 9. November 2005 - 2 KLs 107 Js 15129/04 - zitiert nach Juris).
- LG Köln, 02.09.2008 - 109-14/07
Entfallen der Bindungswirkung bei willkürlich erfolgtem Verweisungsbeschluss; …
Insbesondere kann Willkür vorliegen, wenn das Gericht die Sache ohne Vernehmung der Angeklagten (bzw. bei Schweigen der Angeklagten) und ohne Beweisaufnahme, also bei gegenüber dem Eröffnungszeitpunkt unverändertem Tatsachenstand, verweist (OLG Hamm aa0), So darf das Amtsgericht - abgesehen von dem Fall, dass es das Hauptverfahren nur aus Versehen vor sich eröffnet hat (sog. korrigierende Verweisung, vgl. dazu Thüringer OLG…, Beschluss vom 18.09.2000, AR (S) 146/00 , Rz. 12) - erst dann wegen unzureichender Rechtsfolgenkompetenz an das Landgericht verweisen, wenn es die Hauptverhandlung so weit geführt hat, bis ihr Ergebnis bestätigt, dass der Angeklagte im angenommenen Sinne schuldig und eine den Strafbann des Gerichts übersteigende Rechtsfolge angezeigt ist (BGH…, Urteil vom 22.04.1999, 4 StR 19199, Rz. 5 m.w.N.;… KG Berlin, Beschluss vom- 45.03.2001, 1 AR 168101, Rz. 11; OLG SchleswigHolstein, Beschluss vom 16.05.2007, 2 HEs 5/07 (3/07), Rz, 23; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 100 [OLG Karlsruhe 24.08.1989 - 2 AR 21/89] ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28.02.2000, 2 Ws 30i00, Rz. 4; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426, 427; LG Dessau…, Beschluss vom 10.05.2006, 6 KLs 19/Ob, Rz. 14).Dies führt zum einen dazu, dass dem Angeklagten ohne jegliche Rechtfertigung der gesetzliche Richter entzogen wird (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.2007, 2 HEs 5/07 (3/07), Rz. 23; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 100 [OLG Karlsruhe 24.08.1989 - 2 AR 21/89] ).
- KG, 23.09.2009 - 4 Ws 102/09
Aufhebung des Haftbefehls: Unverhältnismäßige Verfahrensverzögerungen
Zu berücksichtigen ist aber, dass vorliegend eine erste vermeidbare Verzögerung schon dadurch eingetreten ist, dass die Anklage - bei der insoweit vorzunehmenden formellen Betrachtung, die eine Bewertung der Entscheidung der Wirtschaftskammer nicht gebietet - zu einem nicht zuständigen Spruchkörper erhoben worden ist (vgl. hierzu BVerfG StV 1992, 522; KG StV 1983, 111; OLG Frankfurt am Main StV 1992, 124; OLG Schleswig StV 2007, 592;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 121 Rdn. 24).
Rechtsprechung
LG Braunschweig, 21.02.2007 - 6 Qs 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 13.06.2006 - 3 Gs 1741/06
- LG Braunschweig, 21.02.2007 - 6 Qs 23/07
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 288
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus LG Braunschweig, 21.02.2007 - 6 Qs 23/07
Dieser Zweck des Richtervorbehalts hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Auswirkungen für den Zeitraum, innerhalb dessen die richterliche Durchsuchungsanordnung vollzogen werden darf (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.05.1997, 2 BvR, 1992/92, NJW 1997, 2165, 2166 [BVerfG 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92] ).Tatsächlich ist die Befugnis der Ermittlungsbehörde, nach ihrem Ermessen von der einmal erteilten Durchsuchungsanordnung Gebrauch zu machen, für jeden Einzelfall zu bestimmen und abhängig von den oben genannten objektiven Merkmalen, wie Art des Tatverdachts, Schwierigkeit der Ermittlungen insbesondere im Hinblick auf die Zahl der Beschuldigten und der Beweismittel und sonstigen Besonderheiten des Falles (Bundesverfassungsgericht, NJW 1997, 2165, 2166 [BVerfG 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92] ).