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   EuG, 26.01.1995 - T-60/94   

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https://dejure.org/1995,36301
EuG, 26.01.1995 - T-60/94 (https://dejure.org/1995,36301)
EuG, Entscheidung vom 26.01.1995 - T-60/94 (https://dejure.org/1995,36301)
EuG, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - T-60/94 (https://dejure.org/1995,36301)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission

    Myriam Pierrat gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

    [fremdsprachig] Bedienstete auf Zeit - Einstellung von Urteilslektoren - Ausleseverfahren - Ablehnung einer Bewerbung - Begründungspflicht.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Bedienstete auf Zeit - Einstellung von Urteilslektoren - Ausleseverfahren - Ablehnung einer Bewerbung - Begründungspflicht.

 
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Wird zitiert von ... (48)

  • EuGöD, 05.07.2011 - F-46/09

    V / Parlament

    Was den immateriellen Schaden angeht, ist festzustellen, dass die Aufhebung einer angefochtenen Handlung als solche ein angemessener und grundsätzlich hinreichender Ersatz für diesen Schaden sein kann (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 26. Januar 1995, Pierrat/Gerichtshof, T-60/94, Randnr. 62, und vom 21. Januar 2004, Robinson/Parlament, T-328/01, Randnr. 79; Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2007, Sundholm/Kommission, F-42/06, Randnr. 44).

    25 bis 29; Urteil Pierrat/Gerichtshof, Randnr. 62).

  • VerfGH Bayern, 14.11.1996 - 31-VI-94

    (VerfGH München: Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zum Jagdrecht,

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Deggendorf vom 18. Februar 1994 Az. 2 C 1514/93 sowie gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Deggendorf vom 30. März 1994 Az. 2 C 1514/93 und des Landgerichts Deggendorf vom 6. Juni 1994 Az. T 60/94.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Deggendorf vom 18. Februar 1994 Az. 2 C 1514/93 sowie gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Deggendorf vom 30. März 1994 Az. 2 C 1514/93 und des Landgerichts Deggendorf vom 6. Juni 1994 Az. T 60/94.

  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament - Rechtsmittel - Beamte - Bedienstete auf Zeit bei den

    11 Um zu diesen Feststellungen zu gelangen, hat das Gericht zunächst in den Randnummern 36 und 37 des angefochtenen Urteils darauf hingewiesen, dass die Einstellungsbehörde bei Entscheidungen, die eine Auswahl zwischen mehreren Bewerbern beinhalteten, eine Begründung zumindest dann zu geben habe, wenn sie eine gegen diese Entscheidung von dem abgelehnten Bewerber eingelegte Beschwerde zurückweise (Urteile des Gerichts vom 3. März 1993 in der Rechtssache T-25/92, Vela Palacios/WSA, Slg. 1993, II-201, Randnr. 22, und vom 26. Januar 1995 in der Rechtssache T-60/94, Pierrat/Gerichtshof, Slg. ÖD 1995, I-A-23 und II-77), und dass der Umfang dieser Begründungspflicht jeweils nach den konkreten Umständen des Falles zu beurteilen sei.
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