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Rechtsprechung
   EuG, 21.03.1997 - T-179/96 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21079
EuG, 21.03.1997 - T-179/96 R (https://dejure.org/1997,21079)
EuG, Entscheidung vom 21.03.1997 - T-179/96 R (https://dejure.org/1997,21079)
EuG, Entscheidung vom 21. März 1997 - T-179/96 R (https://dejure.org/1997,21079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    J. Antonissen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Rat der Europäischen Union.

    Milchquoten - Klage aus außervertraglicher Haftung der Gemeinschaft - Vorläufiger Rechtsschutz - Zahlung eines Teils der geforderten Entschädigung als Vorschuß - Voraussetzungen - Nichtvorliegen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Antonissen / Rat und Kommission

    Antrag auf Ersatz des durch die Weigerung des Gemeinschaftsgesetzgebers, dem Kläger eine spezifische Referenzmenge zuzuteilen, angeblich entstandenen Schadens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Die in diesem Zusammenhang erfolgte Verweisung auf den Beschluß des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R (Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425) sei unzutreffend, denn eine "unbestreitbare" Dringlichkeit sei in dieser Entscheidung nur verlangt worden, weil es um die Gewährung eines Vorschusses auf den Ersatz eines Schadens gegangen sei.
  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Um zu vermeiden, daß das Gericht durch Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung zur Durchführung des Artikels 108b des ÜLG-Beschlusses im Verfahren der einstweiligen Anordnung dieses Ermessen verletzt, kann dem Antrag der Antragstellerin nur stattgegeben werden, wenn die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen unbestreitbar ist (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R, Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425, Randnr. 22, und Beschluß Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Randnr. 65).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-363/98

    Emesa Sugar / Rat

    Die in diesem Zusammenhang erfolgte Verweisung auf den Beschluß des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R (Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425) sei unzutreffend, denn eine "unbestreitbare" Dringlichkeit sei in dieser Entscheidung nur verlangt worden, weil es um die Gewährung eines Vorschusses auf den Ersatz eines Schadens gegangen sei.
  • EuG, 14.08.1998 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Daher kann dem Antrag der Antragstellerin nur stattgegeben werden, wenn die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen unbestreitbar ist (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R, Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425, Randnr. 22, und Beschluß Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Randnr. 65).
  • EuG, 15.07.1997 - T-179/97

    Nederlandse Antillen / Rat

    Dem Antrag der Antragstellerin ist daher nur dann stattzugeben, wenn sich insbesondere die Dringlichkeit der beantragten Anordnung als unbestreitbar erweist (vgl. den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R, Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425, Randnr. 22).
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Rechtsprechung
   EuG, 29.11.1996 - T-179/96 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,19307
EuG, 29.11.1996 - T-179/96 R (https://dejure.org/1996,19307)
EuG, Entscheidung vom 29.11.1996 - T-179/96 R (https://dejure.org/1996,19307)
EuG, Entscheidung vom 29. November 1996 - T-179/96 R (https://dejure.org/1996,19307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    J. Antonissen gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Milchquoten - Durch Gemeinschaftshandeln entstandener Schaden - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Verurteilung der Gemeinschaft - Kein vorläufiger Charakter.

  • Judicialis
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Anordnungen, die der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen - Klage auf Feststellung einer ausservertraglichen Haftung der Gemeinschaft - Keine Zahlung von Vorschüssen auf den verlangten ...

Verfahrensgang

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