Rechtsprechung
EuG, 21.03.1997 - T-179/96 R |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
J. Antonissen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Rat der Europäischen Union.
Milchquoten - Klage aus außervertraglicher Haftung der Gemeinschaft - Vorläufiger Rechtsschutz - Zahlung eines Teils der geforderten Entschädigung als Vorschuß - Voraussetzungen - Nichtvorliegen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Antonissen / Rat und Kommission
Antrag auf Ersatz des durch die Weigerung des Gemeinschaftsgesetzgebers, dem Kläger eine spezifische Referenzmenge zuzuteilen, angeblich entstandenen Schadens
Verfahrensgang
- EuG, 29.11.1996 - T-179/96
- EuGH, 29.01.1997 - C-393/96
- EuG, 21.03.1997 - T-179/96 R
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 17.12.1998 - C-364/98
Emesa Sugar / Kommission
Die in diesem Zusammenhang erfolgte Verweisung auf den Beschluß des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R (Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425) sei unzutreffend, denn eine "unbestreitbare" Dringlichkeit sei in dieser Entscheidung nur verlangt worden, weil es um die Gewährung eines Vorschusses auf den Ersatz eines Schadens gegangen sei. - EuG, 14.08.1998 - T-44/98
Emesa Sugar / Kommission
Um zu vermeiden, daß das Gericht durch Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung zur Durchführung des Artikels 108b des ÜLG-Beschlusses im Verfahren der einstweiligen Anordnung dieses Ermessen verletzt, kann dem Antrag der Antragstellerin nur stattgegeben werden, wenn die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen unbestreitbar ist (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R, Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425, Randnr. 22, und Beschluß Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Randnr. 65). - EuGH, 17.12.1998 - C-363/98
Emesa Sugar / Rat
Die in diesem Zusammenhang erfolgte Verweisung auf den Beschluß des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R (Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425) sei unzutreffend, denn eine "unbestreitbare" Dringlichkeit sei in dieser Entscheidung nur verlangt worden, weil es um die Gewährung eines Vorschusses auf den Ersatz eines Schadens gegangen sei. - EuG, 14.08.1998 - T-43/98
Emesa Sugar / Rat
Daher kann dem Antrag der Antragstellerin nur stattgegeben werden, wenn die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen unbestreitbar ist (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R, Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425, Randnr. 22, und Beschluß Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Randnr. 65). - EuG, 15.07.1997 - T-179/97
Nederlandse Antillen / Rat
Dem Antrag der Antragstellerin ist daher nur dann stattzugeben, wenn sich insbesondere die Dringlichkeit der beantragten Anordnung als unbestreitbar erweist (vgl. den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R, Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425, Randnr. 22).
Rechtsprechung
EuG, 29.11.1996 - T-179/96 R |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
J. Antonissen gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Milchquoten - Durch Gemeinschaftshandeln entstandener Schaden - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Verurteilung der Gemeinschaft - Kein vorläufiger Charakter.
- Judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Anordnungen, die der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen - Klage auf Feststellung einer ausservertraglichen Haftung der Gemeinschaft - Keine Zahlung von Vorschüssen auf den verlangten ...
Verfahrensgang
- EuG, 29.11.1996 - T-179/96 R
- EuGH, 29.01.1997 - C-393/96
- EuG, 21.03.1997 - T-179/96