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   EuG - T-234/99   

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EuG - T-234/99 (https://dejure.org/9999,92555)
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  • EuG, 09.01.2001 - T-149/00

    Innova / Kommission

    In ihrer Einrede der Unzulässigkeit weist die Beklagte darauf hin, dass die vorliegende Rechtsstreitigkeit vertraglicher Natur sei, da sie den Rücktritt von einem Vertrag mit dem Kläger zum Gegenstand habe und nach ständiger Rechtsprechung in Ermangelung einer Schiedsklausel nicht in die Zuständigkeit des Gerichts falle (Beschluss des Gerichts vom 23. März 2000 in der Rechtssache T-234/99, Monod-Gayraud/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
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